Weiter zum Inhalt Skip to table of contents

„Klagen statt jammern!“

Von Silly Little Man via Flickr, cc


…unter diesem Motto unterstützt der noch junge Verein „BUG e.V.“ Diskriminierte. Mit der Förderung des Opferfonds CURA steht nun ein Musterprozess gegen die diskriminierende Praxis einer Discothek an.

Heimat – das ist für Daniel* eine Kleinstadt im Süden Deutschlands. Seit vielen Jahren lebt er in dem Ort, hat dort Familie und Freunde. Eigentlich ist er wie andere Teenager auch, aber wenn er mit seinen Freunden in eine örtliche Discothek feiern gehen möchte, wird ihm der Eintritt verwehrt. Der Grund dafür: Daniel hat als Sohn einer schwarzen Mutter und eines weißen Vaters eine dunkle Hautfarbe – mehr nicht. Für die Mitarbeiter der Discothek war dies Grund genug, ihn wiederholt abzuweisen. Menschen mit erkennbarem oder angenommenem Migrationshintergrund werden in vielen Lebensbereichen diskriminiert. Ein Bereich, wo dies häufig praktiziert wird, sind eben Discotheken, wo vor allem männlichen Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund oft der Eintritt verwehrt wird, weil man ihnen unterstellt, häufiger für Schlägereien und Belästigungen weiblicher Besucherinnen verantwortlich zu sein. In Daniels Fall war genau diese Art der Diskriminierung wiederholt zu beobachten.

Juristischer Beistand für Diskriminierte

Glücklicherweise hatte Daniels Schwester schon einmal vom „Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG) e.V.“ gehört, einem Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat diskriminierte Menschen kostenlos juristisch zu unterstützen. Nach der Kontaktaufnahme und einer Fallprüfung beschloss der Verein, mit Unterstützung des Opferfonds CURA, eine strategische Klage gegen die Discothek anzustrengen, um einerseits die durch die Discothek verursachte Ungleichbehandlung wiedergutzumachen, und andererseits um einen Präzedenzfall zu schaffen, auf den sich Menschen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden wie Daniel, in Zukunft beziehen können. „Daniels Fall war insofern interessant, als dass sich in ähnlich gelagerten Fällen die Anwälte bislang nur auf die Feststellung einer ethnischen Diskriminierung konzentrierten. In diesem Fall wollen wir jedoch vom Gericht die Anerkennung einer multiplen Diskriminierung erwirken. Zeitgleich war Daniels Schwester ohne Probleme in die Discothek eingelassen worden – Daniel wurde also aus mehreren Gründen ungleich behandelt, nämlich wegen seiner Hautfarbe und seines Geschlechts“, so Vera Egenberger, die Geschäftsführerin des „BUG“. Anfang Juli wird die mündliche Verhandlung vor einem süddeutschen Landgericht stattfinden.

Strategische Klagen gegen Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), auf das sich das „BUG“ in der Klage bezieht, ermöglicht es seit der Verabschiedung im Jahr 2006 „Benachteiligungen aus Gründen der ‚Rasse’ [Anm. d. Red.: Der Begriff wurde entgegen dem Wortlaut in Anführungsstrichen gesetzt] oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ (§1 AGG). Eine Verurteilung der Discothek wegen einer multiplen Diskriminierung wäre ein Novum in der Anwendung dieses Gesetzes und würde künftig zu mehr Sicherheit in seiner Auslegung führen. Dies wäre ein großer Erfolg für den noch jungen Verein, der sich im April 2009 gegründet hat, um bundesweit mit Musterklagen die Anwendung sowie die Interpretation des Antidiskriminierungsgesetzes voranzubringen und Präzedenzfälle für die Zukunft zu schaffen. Auf diese Weise sollen der rechtliche Rahmen im Antidiskriminierungsbereich nachhaltig geklärt und Betroffene wie auch die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert werden. Daniels Fall ist dabei nur der erste, der zur Verhandlung kommt, weitere sind bereits in der Vorbereitung. Neben der juristischen Begleitung kommt der Vernetzung und dem Austausch mit anderen relevanten Akteuren, allen voran den Beratungsstellen, besondere Bedeutung in der Vereinstätigkeit zu. All dies geschieht dabei vollständig auf ehrenamtlicher Basis – drei ehrenamtlich Aktive und knapp 80 Vereinsmitglieder sorgen dafür, dass die hoch gesteckten Ziele des „BUG“ vorangetrieben werden. Getragen werden sie dabei von der Vision, Deutschland zu einer möglichst diskriminierungsfreien Gesellschaft zu machen, deren proklamierte Prinzipien der Gleichstellung und Gleichbehandlung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens verwirklicht sind.

Stärkung der Nichtdiskriminierungskultur

Nicht zuletzt dank Initiativen wie dem „Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung“ und den Beratungsstellen hat es in den vergangenen Jahren eine langsame aber stetige Verbesserung beim Diskriminierungsschutz und in der Bevölkerung eine zunehmenede Sensibilisierung für das Thema gegeben. Dennoch wird das 2006 verabschiedete Antidiskriminierungsgesetz noch relativ selten genutzt, um Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen. Bisher mangelt es vor allem an der Sicherheit in der Anwendung des Gesetzes, zudem wissen viele Betroffene nicht um die Möglichkeiten, die ihnen das Gesetz bietet. Diesem Missstand begegnet das „BUG“ nun getreu seinem Motto „Klagen statt jammern!“

Von Thomas Olsen

* Name v. d. Redaktion geändert

Weiterlesen

image00004

„Erinnern heißt verändern“

Über ein Modellprojekt der Amadeu Antonio Stiftung erhalten seit Mitte 2023 elf Initiativen von Betroffene und Angehörige von rechten, rassistischen und antisemitischen Anschlägen sowie das gesamte Netzwerk Unterstützung für eine selbstbestimmte Erinnerungskultur. Gefördert wird das Projekt „Selbstbestimmt vernetzen, erinnern und bilden“ durch die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus.

Mitmachen stärkt Demokratie

Engagieren Sie sich mit einer Spende oder Zustiftung!

Neben einer Menge Mut und langem Atem brauchen die Aktiven eine verlässliche Finanzierung ihrer Projekte. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung für Demokratie und Gleichwertigkeit.