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NPD auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit – Verbotsverfahren geht am Problem vorbei

Führende Rechtsextremismusexperten und Innenpolitiker warnen davor, die Bedeutung des Verbotsverfahrens gegen die rechtsextreme NPD zu überschätzen. Nach dem Brandanschlag in Tröglitz wurde die Debatte um das Verbot wieder aufgenommen. Die schleppende Auseinandersetzung im Verbotsverfahren lenkt den Blick von den wesentlichen Problemen und ist nur ein unnötiger Nebenschauplatz.

Der Jurist und Publizist Horst Meier beurteilt das Verbotsverfahren kritisch: „Ein Verbot lässt sich nur rechtfertigen, wenn und soweit es zur Verteidigung der Demokratie notwendig ist. Die heutige NPD ist konstitutionell unfähig, die freiheitliche demokratische Grundordnung dieses Staates zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen. Statt symbolischer Verbotspolitik gilt es, gegenüber Antidemokraten demokratische Prinzipien hochzuhalten.“

„Das erneute NPD-Verbotsverfahren ist beispielhaft für die vielen verfehlten und falschen Anstrengungen etwas gegen Rechtsextremismus zu unternehmen“, erklärt Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung. „Es ist ein Irrglaube, dass sich das Problem Rechtsextremismus erledigt, wenn die NPD verboten wird. Die hohen Wahlergebnisse der Partei zeigen, dass rechtsextreme Einstellungen vielerorts fest verankert und akzeptiert sind. Aber rassistische Bedrohungen und Beleidigungen sind auch dort an der Tagesordnung, wo die NPD keine hohen Zustimmungen erfährt.“

Der innenpolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Volker Beck, warnte seit dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens vor einem erneuten Anlauf: „Ein Parteiverbot ist keine Frage des Wollens sondern des Könnens. Jahrelang habe ich davor gewarnt, dass die Hürden des EGMR und Bundesverfassungsgerichts hoch sind: Die Verbreitung von V-Leuten könnte zu stark und ihre Abschaltung für bestimmte Beweise zu spät sein, um die NPD erfolgreich verbieten zu können.“

Rechtsextreme organisieren sich seit geraumer Zeit in Kameradschaften, die wegen ihrer losen Strukturen deutlich schwerer zu verbieten sind. Selbst wenn ein Verbot der NPD gelingen würde, stehen bereits alternative Parteien wie „Die Rechte“ oder „Der III. Weg“ als Sammelbecken bereit. Für die Verbreitung von rassistischen Vorurteilen braucht es keine Partei. Das zeigen die Erfolge von Pegida ebenso wie die flüchtlingsfeindlichen Kampagnen überall in Deutschland. Um die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus zu gewinnen, hilft kein Verbot. Es braucht die offene Debatte mit den Themen, die Rechtsextreme in ihrem Sinn besetzen.

Zum Hintergrund:
Nachdem bereits das erste Verbotsverfahren gegen die NPD im Jahr 2003 juristisch gescheitert ist, gibt es auch beim jetzigen Verfahren Zweifel am Erfolg. Der juristisch einwandfreien Auseinandersetzung steht die Geheimhaltung von Quellen und Arbeitsweisen des Verfassungsschutzes entgegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesrat aufgefordert, bis zum 15. Mai zu belegen, dass alle V-Leute
abgeschaltet wurden. Der Sammelband „Verbot der NPD – Ein deutsches Staatstheater in zwei Akten“ von Horst Meier schlägt einen kritischen Bogen vom ersten zum zweiten Verbotsverfahren, analysiert den Verbotsantrag des Bundesrats und betrachtet mit Seitenblicken ins Ausland die verfassungshistorischen, -politischen, -rechtlichen und soziologischen Aspekte eines NPD-Verbots.

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