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Kinderrechte und ihre Bedeutung für geflohene Kinder

Projektfoto „Kinderrechte Club“ von Katja Neels

Prof. Dr. Lothar Krappmann leitete als Soziologe und Pädagoge am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Forschungsprojekte zur Sozialentwicklung der Kinder in Schule und Kindertagesstätten. Von 2003 bis 2011 arbeitete er im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes mit. Über die Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland und deren Bedeutung für geflohene Kinder sprach mit ihm Pasquale Rotter.

Die UN-Kinderrechtskonvention: Woher kommt sie, wie ist sie entstanden, wer hat sich dafür stark gemacht? Können Sie uns einen groben Abriss der Geschichte geben?

Die Kinderrechte haben eine lange Vorgeschichte. Nach dem Ersten Weltkrieg gab es unendlich viele Kinder in Not. Der damals existierende Völkerbund forderte 1924 mit einer Erklärung über die Kinderrechte die Staaten auf, Überleben und Entwicklung der Kinder sicherzustellen. Als nach dem Zweiten Weltkrieg die Vereinten Nationen gegründet wurden, gab es bald Stimmen, die forderten, diese Erklärung angesichts des Kinderelends zu erneuern. Erst 1959 gab es dann eine solche Erklärung. Die Kinderrechtler_innen wollten jedoch einen verbindlichen Völkerrechtsvertrag. Viel später erst, zum Internationalen Jahr des Kindes 1979, gab es endlich einen Vorschlag. Am Text wurde zehn Jahre lang gearbeitet, bis 1989 die Kinderrechtskonvention von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Inzwischen haben sich so gut wie alle Staaten der Kinderrechtskonvention angeschlossen – die bemerkenswerte Ausnahme sind die USA.

War möglicherweise die Angst vor Überforderung ein Grund, warum das so lange gedauert hat?

Die UN-Arbeitsgruppe, die die Konvention ausarbeitete, wollte viele Rechte in der Konvention verankern: Schutz, gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen und Beteiligung der Kinder. Das hat lange Diskussionen ausgelöst, bis man sich einigte.

Staaten nehmen große Verpflichtungen auf sich, wenn sie die Bestimmungen der Konvention erfüllen wollen. Manche Aufgaben lassen sich nur in ausdauernder Anstrengung bewältigen. Man muss Gesetze verabschieden oder ändern, finanzielle Mittel bereitstellen, Institutionen schaffen und auch manches Mal erst die Menschen überzeugen, die die Forderungen nicht ernst nehmen. Das braucht Zeit. Z.B. verlangt die Konvention, dass Kinder gewaltfrei aufwachsen sollen. Da meinen manche Erwachsene, ein kleiner Klaps kann doch nicht schaden. Es dauert lange, bis wirklich alle sich an eine solche Bestimmung halten.

Im UN-Ausschuss sitzen Expert_innen, die prüfen, wie weit ein Staat die Bestimmungen erfüllt, und mit den Regierungen Verbesserungen besprechen. Das geschieht öffentlich, so dass die Bürger_innen des Landes hören, wo die Expert_innen die Probleme sehen. Die Nichtregierungsorganisationen (NGOs) der Länder greifen die Empfehlungen des Ausschusses auf, um Druck auf ihre Regierung zu machen.

Wer kann die Kinderrechte überhaupt nutzen, wer kann sie einklagen?

Als erstes geht es um die Kinder. Sie können und sollen ihre Rechte genießen. Die beigetretenen Staaten haben zugesagt, zur Verfügung zu stellen, was Kinder brauchen, um ihre Rechte auszuüben und zu genießen: Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Gesetze, die Gewalt verbieten, usw.
Kinder haben das Recht, sich bei Verletzung ihrer Rechte zu beschweren, möglicherweise auch bei einem Gericht. Doch viele Dinge lassen sich auch ohne Gericht regeln. Wichtig ist, dass Kinder einen Erwachsenen kennen, der ihnen beisteht.

Das heißt aber auch, dass etwas oft erst geprüft wird, wenn es eigentlich falsch läuft. Eine junge Frau, die selbst eine Migrationsgeschichte hat und Schüler_innen in Willkommensklassen ehrenamtlich Nachhilfeunterricht gibt, hat mir erzählt, dass afghanische Kinder keinen Deutschunterricht bekommen, weil sie wahrscheinlich kein Asyl bekommen. Was könnte sie tun?

Möglicherweise beklagt sich die Schulleitung, dass die Schule keine Mittel zugewiesen bekommen hätte. Dann kann man – vielleicht sogar zusammen mit der Schulleitung – zur Schulverwaltung gehen. Die Schulelternvertretung macht vielleicht auch mit. Es müsste klar gemacht werden, dass es für alle Kinder der Schule von Nachteil ist, wenn ein Teil der Kinder nicht die Sprache der anderen lernen kann. Und die Kinderrechtskonvention fordert, dass geflohene Kinder sehr schnell wieder zur Schule gehen können. Bestimmt helfen auch Mitarbeitende von NGOs, die sich für Kinder und ihre Rechte einsetzen. Man würde also versuchen, ein Aktionsbündnis aufzubauen.

Die NGOs sind ja auch zum Teil darauf angewiesen, dass die Zivilbevölkerung konkrete Fälle an sie heranträgt.

Das stimmt! Und noch etwas: NGOs kommen nicht als Bittsteller auf den Staat zu, sondern die Kinderrechtskonvention steht hinter ihnen. Sie erinnern den Staat an die beschlossenen Kinderrechte. NGOs helfen, unklare Bestimmungen zu klären. Wie nah muss eine Schule sein? Wie schnell muss ein geflüchtetes Kind wieder in die Schule gehen können? Das ist manchmal ein langer Kampf.

Aber zurück zur Frage, wer etwas von den Kinderrechten hat: In erster Linie müssen die Kinder etwas davon haben. Dafür müssen sie ihre Rechte allerdings kennen. Gerade Kinder, die aus Ländern kommen, in denen sie möglicherweise nichts von den Kinderrechten gehört haben, müssen erfahren, dass es berechtigte Ansprüche von Kindern gibt. Vor allem müssen sie wissen, dass es nicht nur um Schutz geht, sondern auch um ihr Recht, an Entscheidungen beteiligt zu werden.

Da muss ich an die Fälle unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter denken, die irgendwo im Bundesgebiet in Obhut genommen werden ohne Rücksicht darauf, wer und wo ihre Vertrauenspersonen sind, vielleicht Geschwister oder andere Verwandte. Was kann getan werden, wenn so etwas bekannt wird?

Der Vormund, der/die Sozialarbeiter_in oder das zuständige Jugendamt müssen tätig werden. Das Allerwichtigste ist, dass dem Kind klar ist: das muss ich jetzt nicht hinnehmen. Es ist dringend, dass Kinder eine Person haben, die sich mit den Regeln und Behörden auskennt und sich einsetzt.

Das heißt, Kinderrechte sind erstmal nur Papier, lebendig werden sie erst durch Menschen, die sie nutzen und sich für sie einsetzen.

Genau! Es müsste Ansprechpartner_innen geben, also Vertrauenslehrer_innen in Schulen, Erzieher_innen in Kindertagesstätten, Sozialpädagog_innen in Jugendeinrichtungen, Kinderbüros in der Kommune, die wissen, dass es die Kinderrechtskonvention gibt und die dann tätig werden.

Wenn ich meine Rechte kenne, merke ich auch, wie oft sie möglicherweise schon missachtet wurden. Das ist erstmal eine Ohnmachtserfahrung. Wie kann das in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Fluchterfahrung berücksichtig werden?

Zunächst muss man ihnen zuhören. Das ist ja auch schon eines ihrer Rechte. Wenn sie es wollen, sollten sie mitteilen können, was sie erlebt haben, worunter sie leiden, woran sie sich freuen und was sie erreichen wollen. Dann kann man ihnen sagen, dass es hier Menschen gibt, die sie dabei unterstützen wollen, das zu erreichen, was ihnen als Kindern zusteht. Dann sollte man ihnen auch erklären, dass sie nicht ohne Rechte sind, obwohl sie manche Rücksichtslosigkeit und Ablehnung erleben. Ich glaube, es ist wichtiger, dass sie spüren, als Subjekte und Träger von Rechten behandelt zu werden, als einen Vortrag über diese Begriffe zu hören.

In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit besteht teilweise ein hoher Handlungsdruck, mit möglicherweise vorliegenden Traumatisierungen umzugehen.

Kinder sehen viel in dieser Welt, was sie nicht verstehen und was sie ängstigt. Viele haben auf der Flucht schreckliche Dinge erlebt. Manche brauchen daher Hilfe von professionellen Therapeut_innen, die im Themenfeld spezialisiert sind. Es gibt allerdings Expert_innen, die uns mahnen, auch darauf zu vertrauen, dass Kinder ein erstaunliches Potential haben, mit neuen, sogar mit schlimmen Erfahrungen umzugehen, vor allem dann, wenn sie Menschen haben, denen sie vertrauen. Daher müssen die Familien zusammenbleiben. Man sollte nicht unterschätzen, welche Kräfte in diesen Kindern stecken.

 

Das Interview erschien in der Broschüre „Neue Nachbarn – Vom Willkommen zum Ankommen“ der Amadeu Antonio Stiftung und PRO ASYL, die aktuell herausgegeben wurde. Die Broschüre kann bei der Amadeu Antonio Stiftung bestellt werden und ist als PDF herunterladbar.

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