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Pressemitteilung

Netzwerkdurchsetzungsgesetz gefährdet Debattenkultur im Netz

Nach dem Treffen mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber am 28.04.2017 im Bundesjustizministerium erneuert die Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, ihre Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz:

„Der vorliegende Entwurf geht inhaltlich an den Erfordernissen vorbei, ist juristisch fragwürdig und privatisiert das Recht. Das Gesetz wird nicht den strafbewährten Hass vermindern, sondern zu einer Löschpraxis führen, die die Meinungsfreiheit einschränkt und eine gewissenhafte Strafverfolgung erschwert. Deshalb lehnt die Stiftung den Entwurf ab und hält ihn auch nicht für reparabel.

Ziel eines Gesetzes sollte es sein, rechtswidrige Äußerungen wie Beleidigungen, Volksverhetzung und üble Nachrede zu bekämpfen. Der Staat kann das tun, indem er Prävention in der Gesellschaft fördert, dem Strafrecht auch im Netz Geltung verschafft und seine Institutionen wie seine Bürger in die Lage versetzt, sich mit Hass im Netz inhaltlich auseinanderzusetzen und fortzubilden.

Anstatt eilig ein ungeeignetes Gesetz durchzubringen, braucht es einen runden Tisch, an dem wirksame Ansätze zur Bekämpfung von strafbaren Inhalten im Netz erarbeitet werden. Das Justizministerium, die Unternehmen und die Zivilgesellschaft sollten reihum als Gastgeber auftreten und ihre unterschiedlichen Perspektiven einbringen können.“

Die zentralen Kritikpunkte der Amadeu Antonio Stiftung am Gesetzesentwurf:

Dem Gesetzesentwurf fehlt eine Gesamtstrategie, um das Problem von Hate Speech im Netz zu bekämpfen. Hassinhalte sind Ausdruck menschenfeindlicher Einstellungen, die durch das Entfernen von Inhalten nicht verschwinden. Es bedarf Studien und Monitoring, der Stärkung der digitalen Zivilgesellschaft sowie der Medien- und Informationskompetenz.
Für die Anforderungen strafrechtlicher Ahndung im Internet müssen auch Staatsanwaltschaften und Polizei qualifiziert werden.
Der Gesetzentwurf sieht folgendes vor: Wenn ein User einen gesetzwidrigen Text meldet, muss das Unternehmen anstelle eines Gerichts prüfen und ggf. löschen – andernfalls drohen hohe Bußgelder. Das bedeutet de facto eine Privatisierung der Rechtsprechung im sehr sensiblen Bereich der Meinungsfreiheit.
Da das jeweilige Unternehmen kein Gericht ist, das abwägt und Kontexte vergleicht, wird es im Zweifelsfall alle gemeldeten Posts löschen. Dadurch werden auch Meinungen gelöscht, die durch die Meinungsfreiheit geschützt sind. Das führt zu einer schweren Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Ein Widerspruchsrecht gegen das Löschen ist nicht vorgesehen, was verfassungsrechtlich fragwürdig ist.
Das vollkommene Löschen tatsächlich strafbarer Inhalte ist problematisch, da eine Auseinandersetzung und eine Strafverfolgung danach nur schwer erfolgen kann. Der Rechtsschutz der Opfer wird dadurch in unzumutbarer Weise erschwert. Auf diese Weise versucht der Staat, sich seiner Pflichten zu entledigen.
Der Gesetzesentwurf enthält zudem Straftatbestände, die weit über das Problem von Hate Speech hinausgehen und in der Rechtspraxis kaum noch angewandt werden. Dazu gehört z.B. die Verunglimpfung des Bundespräsidenten u.a.m. Hier zu sanktionieren bedeutet eine ernstzunehmende Einschränkung der Debattenkultur in den sozialen Medien.
Technisch verbessert sich Falle einer Meldung oder Anzeige die Rechtsdurchsetzung nicht. Auch nach der Berufung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten der Unternehmen bleibt die Kooperation zwischen Plattformbetreibern und Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden freiwillig.

 

Hier finden Sie eine ausführliche Stellungnahme der Amadeu Antonio Stiftung zum Gesetzesentwurf.

Zum Hintergrund:
Mitte April 2017 hat sich die Amadeu Antonio Stiftung gemeinsam mit anderen Organisationen mit einer „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ gegen den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes positioniert. Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber hat daraufhin alle Unterzeichner der Deklaration zu einem Gespräch eingeladen.

Hier finden Sie die gemeinsame Pressemitteilung der Unterzeichner der Deklaration für Meinungsfreiheit

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