Stiften und Spenden leichter gemacht
Gute Nachrichten für Stifter: am 6. Juli 2007 verabschiedete der Bundestag das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“. Durch das Gesetz wird bürgerschaftliches Engagement erleichtert - doch manchen geht die Reform nicht weit genug.
Von Elisa Helbig
Stifter können künftig – zusätzlich zum allgemeinen Spendenabzug – mehr als das Doppelte des bisherigen Betrags, nämlich eine Million Euro auf zehn Jahre verteilt, geltend machen. Das heißt, der Betrag muss nicht mehr im Gründungsjahr zugewandt werden, so dass die neue Höchstgrenze sowohl für Zuwendungen ins Gründungskapital als auch für Zustiftungen zu späterem Zeitpunkt gilt. Außerdem wurde hinsichtlich des allgemeinen Spendenabzugs die Höchstgrenze einheitlich auf 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht – und nicht wie früher 5 oder 10%. Durch diese Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen soll privates Engagement erleichtert und somit auch gefördert werden. Gewinner dieses neuen Gesetzes sind auch alle Projekte und Initiativen, die durch Stiftungs- und Spendengelder überhaupt erst ermöglicht werden.
„Durch diese Reform wird das bürgerschaftliche Engagement nicht gestärkt, sondern allenfalls versüßt“, kritisierte Rupert Graf Strachwitz, Stiftungsvorsitzender der Amadeu Antonio Stiftung, das neue Gesetz. Denn hauptsächlich wurden die Einzelinteressen der verschiedenen am Reformprozess beteiligten Akteure umgesetzt. Eine richtige Reform des Gemeinnützigkeits- und Spenderrechts, durch das wirklich die unorganisierten Prozesse einer Zivilgesellschaft ermöglicht werden, wurde deswegen nicht erreicht. Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist also getan, aber es gibt noch viel zu tun auf dem Weg zu einer echten Reform, die der Zivilgesellschaft ihre angemessene Stellung zugesteht.