Ise Bosch, Dreilinden gGmbH
„Wir alle sind gegen rechte Gewalt - die Amadeu Antonio Stiftung fördert diejenigen, die etwas dagegen tun, an vielen Orten und mit langem Atem. Sie geht dabei keine vorschnellen Kompromisse ein.“
Björn Harras, Schauspieler
„In den Medien hört man täglich, wie Menschen Opfer von Diskriminierung und Ausgrenzung werden. Weil Ermutigung und Aufklärung die besten Mittel gegen Intoleranz sind, unterstütze ich die Amadeu Antonio Stiftung.“
Peter Maffay, Musiker
„Es herrscht noch immer zu viel Unkenntnis gegenüber anderen Kulturen, aus der Feindseligkeit entsteht. Wir müssen lernen, über diesen Tellerrand hinaus zu sehen und kapieren, dass wir voneinander abhängig sind."
Cem Özdemir, Gründungskurator der Amadeu Antonio Stiftung
„Menschen, die gegen Rechts-extremismus, Rassismus und Antisemitismus angehen, stärken unsere demokratische Zivilgesell-schaft. Die Amadeu Antonio Stiftung unterstützt sie und leistet damit wertvolle Arbeit."

Foto: Robert Kusche, c
Nach dem gestrigen Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichts, ist die vom Bundesfamilienministerium geforderte Extremismusklausel rechtswidrig. Die Amadeu Antonio Stiftung fühlt sich durch das Urteil in ihrer Annahme bestätigt, dass eine derartige Klausel nicht rechtskonform ist. Kristina Schröder hat eineinhalb Jahre lang die Kritik ignoriert, zu Unrecht, wie nun auch das Gericht bestätigt.
Die Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, Anetta Kahane, fordert nun die nötigen Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen: „Mit der Rücknahme der Extremismusklausel bietet sich der Ministerin die Chance, das Vertrauen zurückzugewinnen und zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit gegen Rechtsextremismus zurückzukehren.“
Dass nun der Sächsische Innenminister, Markus Ulbig, trotz dieses eindeutigen Urteils des Verwaltungsgerichts, keinen Handlungsbedarf sieht, ist bedauerlich. Die sogenannte „Sachsenklausel“ ist vom Urteil des Gerichts ebenso betroffen. Sie ist in gleichem Maße unbestimmt wie die Klausel des Familienministeriums, wie ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtags bereits im Oktober 2011 feststellte.
Der Bekenntniszwang zur freiheitlich demokratischen Grundordnung ist und bleibt ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.
Sowohl Kristina Schröder, als auch Markus Ulbig stehen in der Pflicht, die Kritik der Zivilgesellschaft ernst zu nehmen und jegliche Hindernisse, die dem demokratischen Engagement entgegenstehen, aus dem Weg zu räumen.
Amadeu Antonio Stiftung
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