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Kinderrechte im Grundgesetz verankern

Foto: Pressekonferenz im Bundestag mit Wolfgang Thierse, von Fabian Sieber

Kinderrechte im Grundgesetz verankern


Der 22. Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Kinderrechtskonvention diente als Anlass für die Vorstellung des Modellprojekts „Kinderrechte in der Kommune“ durch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD).

 
Ziel des Projekts, das die Amadeu Antonio Stiftung in Brandenburg und Sachsen in Zusammenarbeit mit lokalen Partnern durchführte, war die praktische Einbeziehung von Kindern in kommunale Entscheidungsprozesse. Wolfgang Thierse betonte die besondere Bedeutung des Projekts für die Anerkennung der Rechte von Kindern und sprach sich für eine bundesweite Ausweitung auf andere Städte und Gemeinden aus: „Wer Mitsprache und Gestaltungskraft von Kindern – den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft – zulässt und fördert, also Gefühle der Ohnmacht und Apathie vermeidet, der gesteht ihnen nicht nur ihre elementaren Rechte zu, sondern bereitet auch die Basis für die demokratische Gesellschaft von morgen.“
 
Dem stimmte auch Timo Reinfrank, Stiftungskoordinator der Amadeu Antonio Stiftung, zu: „Kinder müssen um ihre Rechte wissen und ihre praktische Bedeutung in der eigenen Lebenswelt erfahren.“ Die aktive Teilnahme an dem Eintreten für Rechte, das Erleben ihrer Anwendung und ihre Verteidigung dienten der Bildung zivilgesellschaftlicher Strukturen und der Prävention von Rechtsextremismus. Da es sich um die Vermittlung von Kinderrechten handele, seien sie selbst hierfür die besten Akteure.
 
Glückskekse für Kinderrechte

Ein Beispiel für die Umsetzung dieses Projektziels stellte Helga Thomé, Projektleiterin „Kinder in der Kommune“ und Geschäftsführerin der Bürgerstiftung Barnim Uckermark, vor. So wurden Kinder anfangs als Kinderrechtsdetektive eingesetzt, um das Wissen um Kinderrechte in ihren Kommunen in Erfahrung zu bringen. Die dabei festgestellten Defizite wollten sie anschließend durch Informationskampagnen beseitigen. Dazu wurden mit Unterstützung eines Bäckers Kinderkekse – Glückskekse mit Kinderrechten als Botschaft – gebacken und verkauft. Das eingenommene Geld spendeten die Kinder wiederum an eine Initiative, die sich für die Ausgabe von Mittagessen an bedürftige Kinder einsetzt. Im Laufe des Projekts konnten mit den Kinderkeksen 2.000 Euro eingenommen und gespendet werden.
 
Die Einbeziehung der Kinder beim Eintreten für Kinderrechte, die auch durch einen Kinderrechtssong und zwei Filme beworben wurden, setzte auch bei den Erwachsenen ein Umdenken in Gang. So wurden Kinder verstärkt als Akteure wahrgenommen und weniger als Objekte des Projekts. Dazu sagte Thomé: „Die Kinder zu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen, benötigt ein Klima der Wertschätzung. Das müssen nicht nur die Kinder lernen, sondern auch die Erwachsenen.“
 
Mit virtueller Figur für Kinderrechte
 
Dies unterstützte auch Prof. Dr. Jörg Maywald, Sprecher der National Coalition Deutschland. Er stellte das Projekt „Menschenkette für Kinderrechte“ vor, das zusammen mit der sozialistischen Jugend Deutschlands – Die Falken umgesetzt wurde. Darin bietet die Internetseite www.fuer-kinderrechte.de Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, sich mit einer virtuellen Figur für ein bestimmtes Kinderrecht stark zu machen. Bisher nahmen etwa 1.300 Menschen an dieser Aktion Teil, ein Drittel der Teilnehmerinnen und Teilnehmer war unter 14 Jahren alt. Die Auswertung zeigt, dass die sieben am häufigsten gewählten Kinderrechte den Gruppen Schutzrechte, Förderrechte und Beteiligungsrechte zuzuordnen sind. Prof. Dr. Maywald hob in diesem Zusammenhang die Forderung der Kinder und Jugendlichen nach einem elternfreien Raum hervor, in welchem auch zweckfreies Spielen ermöglich werde.
 
Verankerung im Grundgesetz
 
Als nächsten Schritt einer Würdigung der Kinder als Rechtssubjekte nannte Wolfgang Thierse die Änderung des Grundgesetzes. Dazu bedürfe es allerdings einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Einen Erfolg in dieser Legislaturperiode schloss Thierse allerdings aus. Das vorherrschende Bild von Kindern als Fürsorgeobjekte ihrer Eltern habe eine lange Tradition. Hier sei eine stetige Weiterarbeit von Nöten, um die Vorstellung von Kindern als Rechtssubjekte in die Gesellschaft zu tragen, ohne sie in Konkurrenz zu Elternrechten wahrzunehmen.
Innerhalb Europas ist die verfassungsrechtliche Stellung von Kinderrechten keine Besonderheit. Sie finden sich besonders in Staaten mit jungen Verfassungen, wie in Osteuropa oder Spanien. Auch die EU führt bereits Kinderrechte in ihrer Charta an.
 
Von Jan Rathje
 

Kinder- und Menschenrechte
 

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