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Anetta Kahane

„Vergiftete Zusammenarbeit“


Der 1. Februar 2011 wurde zum Aktionstag gegen die geplante „Bespitzelungsklausel“ des Bundesfamilienministeriums ausgerufen. Schon im Vorfeld schrieb Anetta Kahane einen Brief an die zuständigen Abgeordneten des Familien- und Innenausschuss des Bundestages.



Sehr geehrte Damen und Herren,

Neonazis sind ein großes Problem in Deutschland. Neben Wahlerfolgen der NPD auf Landes- und Lokalebene gibt es nach wie vor eine hohe Zahl von Gewaltstraftaten und eine weit verbreitete, rechtsextreme Alltagskultur. Dies betrifft längst nicht mehr nur die Neuen Bundesländer. Wie wissenschaftliche Studien seit langem zeigen, handelt es sich um ein Phänomen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, das breite Schichten erfasst hat und weit über ein spezifisches Jugendproblem hinaus geht.

Gegen Demokratiefeindlichkeit sind Projekte und Beratungsstrukturen entstanden, deren Ziel es ist, die Zivilgesellschaft vor Ort bei einer selbstbewussten Haltung für demokratische Kultur zu unterstützen. Dies ist u.a. ein großer Erfolg der Demokratieprogramme aller Bundesregierungen des letzten Jahrzehnts. Die Erfolge dieser kontinuierlichen Arbeit sind auch durch die verschiedenen Evaluationen immer wieder bestätigt worden.

Im Moment sehen sich alle mit Bundesmitteln geförderten Träger dieser oft gefährlichen Arbeit jedoch einem erheblichen Druck ausgesetzt, der ohne Not ihre Arbeit zusätzlich erschwert. Es geht dabei um eine so genannte Bespitzelungsklausel, die alle Projektträger unterschreiben müssen. Darin sollen sie sich erstens zum Grundgesetz und zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) bekennen und zweitens alle potenzielle Partner, Referenten etc. ebenfalls daraufhin überprüfen, ob sie auf der Grundlage der fdGO arbeiten.

Auch die Amadeu Antonio Stiftung hat mit einem Zuwendungsbescheid des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) die Aufforderung erhalten, eine solche Erklärung zu unterschreiben, da sie andernfalls keine Zuwendung erhalten würde. Sie ist dem auch nachgekommen, hat aber erhebliche Zweifel an der verfassungsrechtlichen Richtigkeit dieser Klausel erhoben. Zunächst drei grundsätzliche Anmerkungen aus der Sicht der Demokratieprojekte:

1. Die Demokratieprojekte weigern sich keinesfalls sich zu den Zielen des Grundgesetzes zu bekennen – ganz im Gegenteil : Dies stellt den Inhalt ihrer Arbeit dar. Ein solches Bekenntnis ist in der Tat selbstverständlich. Dem kann ich nur zustimmen.

2. Die Form jedoch, die hierbei vom BMFSFJ gewählt wurde, ist auf verschiedenen Ebenen, sowohl gesellschaftspolitisch als auch verfassungsrechtlich strittig und unpräzise.

3. Die Intention des Verfahrens wird von den Projekten als ungerechtfertigtes
Misstrauen und als Mangel an Anerkennung gegenüber ihrer oftmals
gefährlichen Arbeit empfunden.

Wenn sich die Projekte nun wehren, weil sie juristisch-gesellschaftspolitische Bedenken haben oder/und weil sie das gegen sie gerichtete Misstrauen als unberechtigt, sogar verletzend empfinden, so ist ihre Reaktion keineswegs eine Bestätigung für unterstellte Linksradikalität, sondern zunächst einfach eine Reaktion, zu der sie im demokratischen Rechtsstaat durchaus berechtigt sind.

Neben der emotionalen Ebene der Empörung über das Misstrauen des Ministeriums gegenüber ihrer Arbeit, ist die rechtlich-gesellschaftspolitische Ebene ebenso Anlass zur Kritik an der Klausel. Der zentrale Punkt dabei ist die von den Projekten verlangte Überprüfung Dritter. Dies wird als unangemessen, rechtlich fraglich und praktisch als Überforderung angesehen. Wenn jedes Projekt Dossiers über Referenten und potenzielle Partner anlegen soll, vergiftet das die Zusammenarbeit und absorbiert die ohnehin schmalen Ressourcen der Projekte. Das Ziel, wirklich radikale Kräfte von einer Teilhabe an den Bundesprogrammen auszuschließen, steht hier in keinem Verhältnis zum Aufwand. Dazu gab es auch in der Vergangenheit keinen Anlass.

Um radikaler Teilhabe vorzubeugen, wären Aufklärung und öffentliche Diskussionen der bessere Weg. Dies würde sehr viel deutlicher machen, wie demokratische Werte im Alltag zu verteidigen sind, als dadurch über Zuwendungen, die Projekte zu zweifelhaften Maßnamen zu nötigen.

Ich bitte Sie daher dringend, auf parteipolitische Kämpfe zuungunsten der Demokratieprojekte zu verzichten und nicht den Kampf für eine demokratische Alltagskultur zu erschweren.

Mit freundlichen Grüßen
Anetta Kahane
 

Aktionstag gegen "Extremismusklausel"
 

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