Wer kann Fördergelder beantragen?
• Vereine
• Netzwerke gegen Rechtsextremismus
• Selbstorganisierte Jugendliche
• Kirchengemeinden
• Schulen, bzw. Schüler, Lehrer oder Studenten
• Schülerclubs
• Bürgerinitiativen
• kommunale Ausländerbeauftragte
Hinweis an den Antragsteller: Mehrere der folgenden Kriterien sollten erfüllt sein, um eine Förderung zu erhalten.
Die Stiftung fördert Projekte und Initiativen, die:
• sich deutlich antirassistisch positionieren;
• eine demokratische Gegenkultur zum rechtsextremen Mainstream aufbauen;
• sich für Menschenrechte und Minderheitenschutz engagieren;
• sich mit den gesellschaftlichen Ursachen und Folgen von Antisemitismus offensiv auseinandersetzen;
• eher langfristig und auf Prozess angelegt sind;
• Partnerschaften in der Kommune suchen, z.B. mit Schulen, Verwaltung, Polizei, lokalen Unternehmen oder Kirchengemeinden;
• in verschiedenen Lebensbereichen ansetzen (z.B. Jugendarbeit, Kommunalpolitik, Sport, Kultur) und verschiedene Altersgruppen ansprechen;
• interkulturelle Begegnungen und Partnerschaften ermöglichen oder fördern.
Was kann beantragt werden?
• Kofinanzierung von Personalkosten oder Honoraren
• Sachmittel
• Reisekosten