2007 ist das neue "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen
Engagements" in Kraft. Mit diesem Gesetz ist die steuerliche Absetzbarkeit
von Spenden und Zustiftungen deutlich verbessert: Die bisherige
unterschiedliche Anrechenbarkeit von Spenden nach Zwecken wurde durch eine
einheitliche Regelung ersetzt. Spenden sind schon 2007 bis zu 20 Prozent des
Gesamtbetrages der Einkünfte in einem Jahr steuerlich absetzbar (statt
bisher 5 bzw. 10 Prozent). Spenden, die in einem Jahr wegen Überschreiten
der Grenze von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich nicht
berücksichtigt werden können, gehen nicht verloren, sondern können im
nächsten Jahr - oder den nächsten Jahren - angerechnet werden. Die
bisherigen komplizierten Abzugsmöglichkeiten bei Großspenden gelten nicht
mehr.
Besonders günstig sind die Änderungen für Stiftungen ausgefallen: Hier
können über die 20%-Regelung hinaus bis zu 1 Mio. Euro (Ehepaare: 2 Mio.
Euro) steuerlich geltend gemacht werden – sofern es sich um eine Zustiftung
in das Vermögen einer Stiftung handelt.
Wir freuen uns über jede Nachfrage zu den Möglichkeiten, die Arbeit der
Amadeu Antonio Stiftung zu unterstützen. Sei es über Spenden oder über eine
Zustiftung an die Amadeu Antonio Stiftung.
Wenden Sie sich bitte an Timo Reinfrank unter der
Telefonnummer 030. 240 886 10.
Ihre Zuwendungen an die Amadeu Antonio Stiftung sind im Rahmen des
steuerlichen Höchstbetrages absetzbar. Am Jahresende erhalten Sie über die
Höhe Ihrer Zuwendung eine Spendenbescheinigung. Bitte teilen Sie uns dafür
Ihre Postanschrift mit.
Foto: annia316 (Lizenz: Creative Commons)