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Positionspapier

Engagement für eine demokratische Gesellschaft braucht Demokratiefördergesetz

NGOs begrüßen Forderung des NSU-Untersuchungsausschuss nach Verstetigung der Förderung von zivilgesellschaftlichen Initiativen – Engagement für eine demokratische Gesellschaft braucht Demokratiefördergesetz
In seinem Abschlussbericht hat sich der 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags für eine Verstetigung der Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten und Initiativen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ausgesprochen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) schließt sich der Forderung an und ruft die Bundesregierung zur Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes auf.

Die Forderung ist Teil eines kürzlich verabschiedeten Positionspapiers der BAGD in Reaktion auf erstarkenden Rechtsextremismus und Rechtspopulismus. Diesen gesellschaftlichen Herausforderungen kann nur mit langfristig abgesicherten Strukturen wirksam begegnet werden.
Positionspapier der Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) zu den Bundestagswahlen 2017, verabschiedet am 31.03.2017.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratieentwicklung (BAGD) ist ein Netzwerk von Initiativen, Vereinen und Trägern, die für die Stärkung der demokratischen Alltagskultur in Deutschland einstehen. Am 31. März 2017 haben sich die Mitglieder der BAGD auf folgende Wahlempfehlungen an die demokratischen Parteien geeinigt.

Die Arbeit für eine engagierte Demokratie stärken – mit einem Demokratiegesetz und einem Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt

Für eine erfolgreiche Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit braucht es die nachhaltige Unterstützung der zivilgesellschaftlichen Initiativen und ihrer Arbeit für eine demokratische Kultur. Daher fordern wir:

eine konsequente Auseinandersetzung mit dem erstarkten Rechtspopulismus in unserer Gesellschaft, auch als Teil der Arbeit im Bundesprogramm Demokratie leben! sowie
endlich die Verabschiedung eines Demokratiefördergesetzes, um eine dauerhafte und gesicherte Arbeit der Mobilen Beratungsteams, der Opferberatung, der bundesweiten Strukturträger, der Partnerschaften für Demokratie und lokaler Initiativen sowie bewährter und strategischer Ansätze in der präventiven Bildungsarbeit und der positiv evaluierten Modellprojekte zu gewährleisten.
eine Beteiligung der Zivilgesellschaft an der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung der Programme, um deren Erfahrungen und Kompetenzen gegen Rechtsextremismus zu berücksichtigen,
ein bundesweites Bleiberecht für Opfer rechter und rassistischer Gewalt,

 

Offensive Auseinandersetzung mit Rechtspopulismus und Rassismus
In der gesellschaftlichen Debatte verwischen zunehmend die Unterschiede zwischen Gerüchten, Lügen und rechtspopulistischer Agitation. Insbesondere rechtspopulistische Organisationen nutzen gezielt die Verbreitung von Falschmeldungen und Gerüchten, um gegen Geflüchtete, Engagierte, Politiker*innen und Journalist*innen zu agitieren. Dabei berufen sich rechtspopulistische Organisationen vor allem auf die Meinungsfreiheit, um rassistische Hetze oder abwertende und diskriminierende Äußerungen zu rechtfertigen und ihre Verhandlung im gesellschaftlichen Diskurs einzufordern. Dies hat zu einer Debattenkultur geführt, in der ganz offen der Holocaust relativiert oder zu rassistischen Angriffen gegen Asylsuchende und Vertreter*innen der Presse aufgerufen wird. Diese Stimmung trägt auch zur Legitimierung rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt bei. Daher bedarf es einer konsequenten Auseinandersetzung mit allen Formen des Rechtspopulismus, Rassismus und Rechtsextremismus.

Demokratiegesetz für die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
Die Rechtsgrundlagen und Strukturen für die Arbeit gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt müssen dringend verbessert werden. Die bisherige Förderung des Bundesprogramms Demokratie leben! basiert auf den Richtlinien des Kinder- und Jugendplans, weil es keine eigene gesetzliche Grundlage gibt. Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit sowie Homo- und Transfeindlichkeit sind jedoch kein alleiniges Phänomen unter Kindern und Jugendlichen.

Die bisherige Förderpraxis setzt einerseits auf Modellprojekte, Partnerschaften für Demokratie (PfDs) und andererseits auf die Etablierung sogenannter Beratungsnetzwerke und Demokratiezentren in den Bundesländern. Dennoch ist die Förderung jährlich bzw. auf die Dauer des Bundesprogramms begrenzt; dies betrifft alle Bereiche des Bundesprograms – von der Opferberatung, den bundesweiten Strukturträgern und den Partnerschaften für Demokratie über die Mobile Beratung bis hin zu den Modellprojekten. Dabei sind die Modelle und Ansätze erprobt, evaluiert und mit Qualitätsstandards untersetzt. Für die Projekte und deren Mitarbeiter*innen bedarf es einer stabilen Grundlage, die mehr Nachhaltigkeit und Planungssicherheit schafft. Erfolgreiche und nachhaltige Arbeit für Demokratie benötigt dauerhafte Ansprechpartner*innen und Initiativen, die vor Ort sind, Prozesse anstoßen und begleiten können.

Die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verbriefte gesetzliche Regelung in Form eines Demokratiegesetzes muss endlich Realität werden, um die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit dauerhaft abzusichern. Den derzeitigen gesellschaftlichen Herausforderungen im Themenfeld kann nur mit langfristigen abgesicherten Strukturen effizient begegnet werden.

Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Ausgestaltung der Programme
Für das Jahr 2017 wurde das Bundesprogram „Demokratie leben“ auf über 100 Millionen Euro aufgestockt, diese Aufstockung im Kampf gegen rechte Gewalt sowie menschenverachtende Einstellungen begrüßen wir ausdrücklich. Bei der Vergabe der Mittel sowie der Schwerpunktsetzung von Programmen und Inhalten bedarf es jedoch einer besseren Koordinierung zwischen den Expert*innen sowie Projektträgern auf der einen und der Programmkoordination auf der anderen Seite. Das zivilgesellschaftliche Know-how sowie die regionalen und lokalen Einschätzungen der aktuellen Situationen müssen stärker bei der Planung und Umsetzung berücksichtigt werden. Wir fordern daher eine Beteiligung der Zivilgesellschaft an der inhaltlichen und strukturellen Weiterentwicklung, um ihre Erfahrungen und Kompetenzen gegen Rechtsextremismus besser zu berücksichtigen

Bleiberecht für Opfer rechter und rassistischer Gewalt
Rechte und rassistische Gewalt sowie Hetze im Internet sind in Deutschland seit zwei Jahren auf einem nie dagewesenen Höchststand. Die Dokumentationen von Hetze im Netz belegen, dass wir es mit einem immensen Problem an offen zur Schau gestelltem Rassismus, Antisemitismus Sexismus sowie offener Homo- und Transfeindlichkeit zu tun haben. Dies hat eine stark einschüchternde Wirkung bis hin zu einer psychischen Dauerbelastung für die Betroffenen. Darüber hinaus sind die Tatfolgen rassistischer und rechter Gewalt für die Betroffenen und deren Angehörigen immens. Aus der Analyse der Statistik der Beratungsstellen geht hervor, dass der überwiegende Teil der Angriffe rassistisch motiviert ist und es sich bei den Betroffenen zum großen Teil um Geflüchtete handelt. Von rassistischer Gewalt betroffene Menschen ohne sicheren Aufenthaltstitel sind im Straf- und Ermittlungsverfahren deutlich schlechter gestellt als andere Betroffene von Straftaten. Im Fall einer Abschiebung kann diese Personengruppe verbriefte Rechte als Opfer und Zeug*innen einer Gewalttat schlicht nicht mehr wahrnehmen. Diesem Unrecht muss dringend ein Ende gesetzt werden. Daher fordern wir die rasche Einführung von Änderungen in den Asyl- und Aufenthaltsgesetzen, die Opfern rechter und rassistischer Gewalt ein dauerhaftes Bleiberecht gewähren, egal in welchem Bundesland sie leben.

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