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„Es hätte auch mich treffen können“

Rechte Gewalt hat in den letzten Wochen einen traurigen Höchststand erreicht. Nach den Ereignissen von Chemnitz fühlen sich Rassist*innen ermutigt, ihre menschenverachtende Ideologie in physischer Gewalt zu demonstrieren. Bei der Konferenz des Jenaer Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft „Gewalt gegen Minderheiten“ geht es darum, wie Hasskriminalität die Communities der Betroffenen beeinträchtigt und welche Antworten Polizei und Justiz schuldig bleiben.

Von Franziska Schindler

Bundesweit sind rassistisch motivierte Übergriffe seit den Ereignissen von Chemnitz und Köthen angestiegen. „Seit Beginn der rassistischen Mobilisierungen durch Pro Chemnitz, PEGIDA, AfD und organisierte Neonazis, die den gewaltsamen Tod des 35-jährigen Daniel H. in Chemnitz instrumentalisieren, fühlen sich organisierte Rassist*innen und Neonazis überall in Deutschland ermutigt“, warnt Robert Kusche vom Vorstand des Verbands der Opferberatungsstellen – kein Wunder. Da sind einerseits die Ereignisse auf der Straße: besagter Montag, an dem die Polizei den Neonazis quasi das Gewaltmonopol überließ, nicht vor Angriffen des rechten Mobs zu schützen wusste und Straftaten nur in Einzelfällen ahndete. Dazu eine Stadtgesellschaft, in der viel zu viele schweigen. Und da sind andererseits ein Ex-Verfassungsschutzchef und immernoch-Ministerpräsident, die trotz verifiziertem Videomaterial behaupten, in Chemnitz habe es keine Hetzjagden gegeben. In einem solchen Klima von Gewähren lassen und Straflosigkeit ist es nun nicht weiter verwunderlich, dass die rechtsterroristische Vereinigung Revolution Chemnitz sich sicher genug fühlte, um für den Umsturz schonmal mit Quarzhandschuhen und Elektroschocker zu üben.

Fachtagung „Gewalt gegen Minderheiten“ in Jena

Auf der Fachtagung „Gewalt gegen Minderheiten“ des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft in Trägerschaft der Amadeu Antonio Stiftung bestätigt Chris Allen in seiner Forschung über Hasskriminalität in Großbritannien, was wir in den letzten Wochen in Deutschland beobachten konnten: herrscht ein permissives Klima für Hasskriminalität, schnellt diese in die Höhe. So nahm nahmen Übergriffe gegen Migrant*innen nach dem Brexit-Votum um 23% zu und erreichten somit den höchsten Stand seit Beginn der Zählung. Die Ideologie eines selbstbestimmten Großbritannien manifestiert sich im Gefühl der Legitimität, all denen Schaden zuzufügen, die als nicht zugehörig behandelt werden. Ähnliches beobachtet Prof. Barbara Perry, ebenfalls Referentin auf der Tagung, in Kanada: hier haben Übergriffe gegen Minderheiten seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten erheblich zugenommen.

Perry erforscht neben den Ursachen auch die Folgen von Hasskriminalität. Die psychischen Verletzungen bleiben nicht nur bei den körperlich angegriffenen Menschen: „Das Gefühl, dass es auch mich hätte treffen können, weil ich zu einer Minderheit gehöre, versetzt die gesamte Community in Schrecken“ stellt Perry fest. So bewirken auch vermeintlich harmlose Angriffe auf Einzelpersonen die Terrorisierung einer ganzen Gemeinschaft. Insbesondere für Eltern, die ihre Kinder vor Übergriffen schützen möchten, ist das Gefühl der Machtlosigkeit zerstörerisch. Und schmälert das persönliche Selbstwertgefühl. Viele Betroffene von Hasskriminalität erkennen die Schwere der psychischen Belastung erst, wenn sie an einen Ort ziehen, an dem sie der Angst vor Übergriffen nicht mehr ausgesetzt sind und ihre Identität nicht mehr verbergen müssen.

Wie auch in Kanada und den USA werden auch in Deutschland die meisten rechtsmotivierten Straftaten nicht zur Anzeige gebracht. Das hat viel damit zu tun, wie Minderheiten Begegnungen mit der Polizei erleben. Wer von Polizist*innen diskriminiert wird, kann ihnen kaum vertrauen, wenn es darum geht, Kriminalität, die auf der Abwertung gruppenspezifischer Charakteristika liegt, zur Anzeige zu bringen. Erstatten Betroffene rechter Gewalt doch Anzeige, machen sie immer wieder die Erfahrung, nicht ernstgenommen oder sogar selbst verdächtigt zu werden, selbst wenn die Indizienlage bereits auf Tatverdächtige hinweist. Zu welch absurden Schlüssen die Ermittlungsbehörden bisweilen kommen, zeigte sich nicht zuletzt im Verfahren um den NSU-Prozess.

Rechte Gewalt wird nicht als solche anerkannt

Dass viele Fälle von Gewalt gegen Minderheiten von staatlichen Stellen nicht als solche anerkannt werden, hat aber auch mit dem Verfahren zur Erfassung von Straftaten zu tun: ganz zu Beginn des Verfahrens wird die politische Motivation der*des Täter*in als möglicher Tathintergrund aufgenommen – allerdings nur, wenn die zuständigen Polizist*innen klare Indizien erkennen können, die auf eine Gesinnungstat hindeuten. Sonst wird zunächst nicht weiter in diese Richtung ermittelt. Theoretisch kann die politische Motivation der*des Täter*in zwar auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zum Ermittlungsgegenstand werden, in der Praxis passiert das jedoch nur äußerst selten. Im Ergebnis heißt das: die Zahlen der Opferberatungsstellen für Vorfälle rechter Gewalt übertreffen die der Polizeibehörden um ein Vielfaches. Die Dunkelziffer liegt jedoch noch viel höher.

Teilnehmende und Referent*innen der Tagung sind sich einig, dass der Erfassungsmechanismus für rechte Gewalt vollkommen unzureichend ist. Außerdem beobachten Vertreter*innen der Opferberatungsstellen, dass die Kenntnis der statistischen Erfassung von Hasskriminalität gegen Minderheiten bei der Polizei vollkommen unzureichend sind. Damit mehr rechtsmotivierte Straftaten zur Anzeige gebracht werden, müssen die Hürden für die Betroffenen, sich an die Polizei zu wenden, gesenkt werden. Dazu schlagen die Teilnehmden der Tagung ein niedrigschwelliges Meldeverfahren, einen regelmäßigen Austausch zwischen Polizist*innen und Community, sowie hauptamtliche Ansprechpartner*innen bei der Polizei für Hasskriminalität vor. So kann Vertrauen in die Institution zurückgewonnen werden kann. Neben der Notwendigkeit von umfassenden Schulungen für Polizist*innen muss Hasskriminalität klar von Seiten der Polizei als solche benannt werden. Letztendlich kann die so dringend notwendige strafrechtliche Verfolgung von Hasskriminalität nur dann erfolgreich sein, wenn die Perspektiven der Betroffenen gehört, ernstgenommen und in die Ermittlungen mit einbezogen werden.

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