, Wuppertal
| Das Urteil gegen drei junge Männer palästinensischer Herkunft, die im Sommer 2014 einen Brandanschlag auf die Synagoge in Wuppertal verübt haben, ist rechtsgültig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf verwirft einen Antrag auf Revision. Damit werden die Bewährungsstrafen und die Begründung der Täter bestätigt: Die Behauptung der drei Täter, sie hätten mit ihrem Angriff auf das Bethaus die Aufmerksamkeit auf den Gaza-Konflikt lenken wollen, wird ihnen von den Gerichten geglaubt. Schon das Amtsgericht in Wuppertal hat in seiner Urteilsbegründung hinter dem Brandanschlag keinerlei antisemitische Motive erkannt.