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Extremismusklausel

Extremismusklausel

In Zukunft werde ich von Initiativen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus oder Islamismus Bekenntnis zu unserer Verfassung verlangen.

 

So stand es im Oktober 2010 auf dem Twitterprofil der damaligen Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU). Damit kündigte sie die sogenannte Demokratieerklärung an. Seitdem mussten alle Fördermittelempfänger des Bundesprogramms „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ des Bundesfamilienministeriums diese Erklärung unterschreiben. Die Erklärung wurde auch für das Programm  „Zusammenhalt durch Teilhabe" des Bundesinnenministeriums übernommen. Mit der Einführung der Erklärung begann ein Sturm der Kritik. Erst nach jahrelangen Protesten wurde die Extremismusklausel Anfang 2014 abgeschafft und durch ein Begleitschreiben ersetzt, das keine Unterschrift der Fördermittelempfänger verlangt.

Seit der Verleihung des Sächsischen Förderpreises für Demokratie im November 2010 war die „Extremismusklausel“ des Familienministeriums in aller Munde. Verfassungsrechtliche Bedenken werden gegen sie angeführt.

 

„Die Proteste zeigen, dass wir einen wunden Punkt getroffen haben“, sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder gegenüber dem SPIEGEL. Schröder wollte alle Projekte und Initiativen, die sich im Rahmen der Bundesprogramme „TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN“ und „INITIATIVE DEMOKRATIE STÄRKEN“ fördern lassen wollen, eine Erklärung unterschreiben lassen, die schon seit der Verleihung des Sächsischen Förderpreises für Demokratie im November 2010 Jahres die Gemüter erregte. Doch diese erregten Gemüter waren keine betroffenen Hunde, die bellen, wie Schröder es interpretieren mochte. Vielmehr hatten die Projekte und Initiativen berechtigte Bedenken gegen die Politik des Ministeriums.

 

Die verlangte Erklärung beinhaltete ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und eine Verpflichtungserklärung, zukünftige Partnerinnen und Partner ebenso auf ihre Grundgesetztreue zu überprüfen. Das Bekenntnis zum Grundgesetz ist für die Projekte nicht das Problem. Die Ministerien verlangten es schon seit längerem - zumindest indirekt. Vielmehr geht es um die zwei anderen Absätze der Klausel. „Diese Aufforderung zur Schnüffelei ist eine Zumutung“, sagt Anetta Kahane, Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung. Auch die Stiftung wurde bereits aufgefordert, die Erklärung zu unterschreiben. Sonst hätte die Stiftung die jährlichen „Aktionswochen gegen Antisemitismus“ nicht organisieren können. So sagte Anetta Kahane auch dem SPIEGEL: „Hätte ich mich zum Märtyrer machen und auf das Geld verzichten sollen?“ Ihre Einwände schrieb sie ebenso unter die Erklärung: „Grundsätzlich ist es nicht Aufgabe freier Träger, die Überprüfung Dritter auf Verfassungstreue zu vollziehen“. Eine verfassungsrechtliche Prüfung der Erklärung sei damit dringend notwendig.

 

Verfassungsrechtliche Bedenken

 

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis von der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität hat ein Gutachten zur Extremismus-Klausel angefertigt. „Der zweite Teil der Klausel ist zu unbestimmt und ungeeignet“, sagte Battis im Interview mit Mut-gegen-rechte-Gewalt.de. „Der Staat darf hier nicht ins Blaue hinein formulieren. Die politische Willensbildung funktioniert laut Grundgesetz von unten nach oben. Und nicht umgekehrt“, so Battis weiter. Die verlangte Schnüffelei ist in dieser Weise ein unverhältnismäßiger Eingriff des Staates.

 

Den Vorwurf. selbst nicht verfassungsgemäß zu handeln, wollte das Ministerium natürlich nicht auf sich sitzen lassen. Zu den ungeeigneten und unbestimmten Formulierungen der Klausel gab es seit dem 12. Januar die Anlage „Hinweise zur Erklärung für Demokratie“, die allerdings immer noch offene Fragen ließ und vom Prinzip der Schnüffelei nicht abwich. So bleiben Verfassungsschutzberichte Nachschlagewerke zur Erörterung, ob potenzielle Partnerinnen und Partner nun auf dem Boden der fdGO seien oder nicht – die Verfassungsschutzberichte werden aber einerseits als „Indiz“ und andererseits als ausdrücklich klare Quelle ausgewiesen. Indizien sind aber keine Beweise und Verfassungswidrigkeit stellt in der Bundesrepublik ausschließlich das Bundesverfassungsgericht fest, nicht der Verfassungsschutz.

 

„Obrigkeitsstaatliche Machtausübung“

 

„Geradezu fatal ist die Formulierung, dass auch nur der ‚Anschein‘ vermieden werden müsse, mit Extremisten zusammenzuarbeiten“, schrieb Prof. Dr. Gesine Schwan von der Viadrina Universität unter der Überschrift „Schnüffelmentalität statt Demokratieförderung“. „Das eröffnet politischer Manipulation und willkürlichem Behördenverdacht Tür und Tor und erstickt die demokratische Auseinandersetzung zugunsten von arroganter obrigkeitsstaatlicher Machtausübung“, so Schwan weiter. Es bleibe, wie nun die Formulierungen des Ministeriums auch ausfallen mögen, immer noch grundsätzlich problematisch, Projekte, die sich für Demokratie und gegen Rassismus, Antisemitismus und Neonazis einsetzen, aufzufordern, Partnerinnen und Partner auf ihre Demokratiefähigkeit zu überprüfen. Die Projekte sind ohnehin chronisch unterfinanziert und können ihre eigene Arbeit nur mit vielen Überstunden verrichten. Die Überprüfung potentieller Partnerinnen und Partner erhöht den bürokratischen Aufwand, der die Projekte von ihrer eigentlichen Aufgabe - dem Engagement für Demokratie - abhält.

 

Schon Im Bundestagswahlkampf kündigte die SPD an, die Klausel abschaffen zu wollen. Das CDU-geführte Innenministerium, das die Klausel ebenfalls auf ein Förderprogramm für Demokratieprojekte anwendete, lehnte die Streichung jedoch ab. "Es geht hier überhaupt nicht darum, irgendeine Demokratieerklärung abzuschaffen", wie ein Sprecher von Bundesinnenminister Thomas de Maizière klarstellte.

Eine Chronik der Ereignisse

Mit der Ankündigung der Extremismusklausel begannen zahlreiche Diskussionen über das Für und Wider einer solchen Erklärung. Die Chronik dokumentiert diese Diskussionen.

 

Der erste Teil ist eine chronologische Darstellung, angefangen bei der Ankündigung der Demokratieerklärung bis zu den aktuellsten Ereignissen. Die Zusammenfassung basiert unter anderem auf dem Pressespiegel der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin.

Der zweite Teil umfasst eine Zusammenfassung und Kurzdarstellung aller Parlamentarischen Initiativen und Debatten sowohl auf Bundes- als auch Landesebene. In drei unterschiedlichen Teilen sind die Originaldokumente zu der Zusammenfassung gesammelt.

 

Teil 2.1: Bund

Teil 2.2: Länder - Ost

Teil 2.3: Länder - West

Ende des Misstrauens? Die Extremismusklausel ist abgeschafft

Nach jahrelanger Kritik ist die Extremismusklausel offiziell vom Tisch: Nur wenige Tage nach ihrem Amtsantritt kündigte die neue Bundesfamilienministerin Manuel Schwesig (SPD) die Abschaffung der Demokratieerklärung an. Am 31.01.2014 gaben das Bundesfamilienministerium und das Ministerium des Innern in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt, dass die "Extremismusklausel" abgeschafft wird. Ersetzt wird sie durch ein Begleitschreiben im Zuwendungsbescheid. Anstelle der bisher eigenhändig zu unterzeichnenden Demokratieerklärung wird zukünftig im Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen.

 

Zivilgesellschaftliche Initiativen begrüßen die Abwendung vom Generalverdacht gegenüber den Projekten. Anetta Kahane, die Vorsitzende der Amadeu Antonio Stiftung, begrüßte die Einigung und hofft, dass nun wieder Inhalte im Vordergrund stehen: „Wir müssen die Aufmerksamkeit endlich auf die innerstaatlichen Defizite und den Alltagsrassismus lenken, anstatt uns um verwaltungsrechtliche Formalien zu streiten.“ Die langwierige Auseinandersetzung um die Klausel sei überflüssig und habe für Verunsicherung gesorgt. „Ich begrüße die Streichung der Extremismusklausel ausdrücklich. Damit hat das generelle Misstrauen gegenüber den Demokratieprojekten endlich ein Ende“, so Kahane.

 

Doch die von den Ministerien ausgehandelte alternative Neuregelung ist nicht unproblematisch. Zwar fällt das Bekenntnisses zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung weg, aber weiter werden alle geförderten Projekte durch eine Anlage zum Zuwendungsbescheid darauf verpflichtet zu "prüfen, ob im Hinblick auf den Inhalt der beabsichtigten Maßnahme mit der Möglichkeit zu rechnen ist, dass sich bei deren Durchführung eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung ergeben kann". Ein Misstrauen gegen die Projektträger und deren Partner bleibt also bestehen.

 

Download der neuen Anlage zum Zuwendungsbescheid von 2014

 

Damit kehrt der Bund zu einer ähnlichen Praxis zurück, wie sie vor 2010 praktiziert wurde:

 

Download der Anlage zum Zuwendungsbescheid von 2007

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