Hinweise zur Förderung
Hinweise zur Förderung
Förderrichtlinien
Mit den Mitteln der Stiftung sollen im weitesten Sinne soziales Lernen und Handeln, politische Beteiligung und Interessenvertretung gefördert und ermöglicht werden. Um die Zahl engagierter Jugendlicher zu vergrößern und die Zahl von Aktivitätsfeldern und Organisationsformen zu erweitern, will die Stiftung bessere Voraussetzungen für die Übernahme von Verantwortung durch Jugendliche und Jugendinitiativen schaffen helfen. Sie will insbesondere Initiativen in der Jugendarbeit fördern, vor allem, wenn sie von Jugendlichen selbst ausgehen.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung des Engagements junger Menschen durch die Förderung von politischer Bildung und Erziehung und des demokratischen Staatswesens.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- politische Bildung durch Maßnahmen wie die Durchführung oder Förderung von Seminaren, Ausreichung von Stipendien und anderes mehr
- finanzielle Unterstützung aktiven Handelns, das der Förderung des demokratischen Staatswesens dient, z.B. durch Verleihung von Preisen
- finanzielle Förderung steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für Projekte im Sinne der Präambel, wie z.B. Publikationen und Ausstellungen
- Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, sowie Stiftungen mit ähnlicher Zielsetzung
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte sind junge Menschen mit Projektideen oder Initiativen, die im Sinne der Stiftung förderungswürdig erscheinen.
Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Jugendorganisationen und Jugendinitiativen und andere freie Träger der Jugendhilfe, die in der Lage sind, Trägerschaften selbst zu übernehmen.
Fördervoraussetzungen
Für den Antrag muss das Antragsformular verwendet werden. Auf der Antragsrückseite ist eine Beschreibung und Begründung des Antrags vorzunehmen. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind bis 3 Monate nach Beendigung des Projekts durch einen Verwendungsnachweis mit entsprechendem Formular zu belegen. Eine Dokumentation in Form eines Kurzberichts ist dem Verwendungsnachweis beizulegen. Bei allen Veröffentlichungen des geförderten Projektes ist auf die Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.
Umfang der Förderung
In der Regel wird eine Förderung bis zu einem Höchstbetrag von € 1.500.- gewährt.
Antragsverfahren
Die Anträge sollen per Email an die Stiftung gestellt werden. Die Entscheidung über die Förderung treffen der Vorstand oder die von ihm dazu Beauftragten. Über die Förderentscheidung werden die AntragstellerInnen per Email benachrichtigt.
Die Anträge sind per Mail an folgende Adresse zu senden:
dws-stiftung@t-online.de
Antragsformular
Benutzt bitte folgende Formulare, um Fördermittel der Stiftung zu beantragen:
Download als Word-Dokument (.docx)
Verwendungsnachweis