Wer kann Fördergelder beantragen?
Grundsätzlich können Körperschaften, die als gemeinnützig anerkannt sind, oder Körperschaften des öffentlichen Rechts Fördergelder bei der Amadeu Antonio Stiftung beantragen. Dazu zählen:
- Eingetragene Vereine (e.V.)
- Kommunen und Verwaltungen
- Kommunale Jugendeinrichtungen
- Religionsgemeinden
- Schulen
- Bürgerstiftungen
- Integrationsbeauftragte
Die Stiftung fördert Projekte und Initiativen, die:
- sich deutlich gegen Rechtsextremismus, Rechtspopulismus und die „Neue Rechte“ positionieren
- sich für Kinder- und Menschenrechte engagieren
- die Auseinandersetzung mit Ungleichwertigkeitsvorstellungen und –ideologien in der Einwanderungsgesellschaft suchen
- sich mit gesellschaftlichen Ursachen und Folgen von Diskriminierung auseinandersetzen
- sich gegen Rassismus gegen Schwarze, People of Color, Muslim*innen, Sint*ezza und Rom*nja sowie Geflüchtete einsetzen
- sich gegen Antisemitismus von extrem rechten, christlichen, muslimischen und linken Milieus sowie Verschwörungs- und Querfrontbestrebungen engagieren
- Die Amadeu Antonio Stiftung fördert keine Initiativen oder Projekte, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen, zum Boykott Israels aufrufen und/oder die BDS-Kampagne (Boycott, Divestment and Sanctions) aktiv unterstützen bzw. mit dieser kooperieren.
- eine demokratische Alternative zur rechtsextremen Raumergreifung aufbauen
- online und offline für eine demokratische Debattenkultur stehen
- eher langfristig und auf Veränderung angelegt sind
- diskriminierungssensible Begegnungen und Partnerschaften ermöglichen oder fördern
- Partnerschaften in der Kommune suchen, so z.B. mit Schulen, Polizei, lokalen Unternehmen und Religionsgemeinden
- in verschiedenen Lebensbereichen ansetzen (z.B. Jugendarbeit, Kommunalpolitik, Sport, Kultur) und verschiedene Altersgruppen ansprechen (Schule, Übergang Schule – Beruf, Arbeitswelt).
Was kann beantragt werden?
- Reisekosten
- Sachmittel
- Honorare
- anteilige Personalkosten (bis zu 50%)
Was wird nicht gefördert?
- Gedenkstättenfahrten, Internationale Begegnungen oder Fahrten ins Ausland
- Stipendien
- „Endprodukte“ wie z.B. Filme oder andere Publikationen, es sei denn der Prozess der Erstellung (z.B. gemeinsam mit Jugendlichen) ist Hauptbestandteil des Projekts.
Download der Förderkriterien als PDF