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Antisemitismus in der Schule: Das kannst du als Lehrkraft tun

Antisemitismus in der Schule: Das kannst du als Lehrkraft tun

Antisemitische Sprüche, Beschimpfungen, Drohungen oder Ausgrenzung sind kein „Konflikt unter Schüler*innen“, den die Betroffenen allein lösen müssen. Erwachsene und Mitschüler*innen können und sollten eingreifen.

Sofort: Unterbrechen und schützen

Nicht wegsehen! Du musst nicht sofort einordnen können, ob eine Äußerung antisemitisch ist. Selbst ein erstes Bauchgefühl - “hier stimmt etwas nicht” - reicht aus, um die Situation zu unterbrechen.

  • Benenne sofort, was Du wahrgenommen hast: „Stopp, so reden wir hier nicht miteinander!”
  • Trenne die angreifende Person von der betroffenen.
  • Schütze zuerst betroffene Schüler*innen: Die pädagogische Auseinandersetzung mit dem Vorfall kommt nach der Situation, nicht während sie andauert.

In den ersten 24 Stunden: Dokumentieren und melden

  • Dokumentiere den Vorfall so genau wie möglich: Datum, Uhrzeit, Wortlaut, Beteiligte, Zeug*innen – am besten schriftlich und sofort nach dem Vorfall, nicht erst am Ende der Woche.
  • Such Dir Verbündete: Informiere die Schulleitung und gegebenenfalls eine Vertrauenslehrkraft. Auch wenn es „nur“ eine verbale Entgleisung war – erst wenn Einzelfälle zusammengetragen werden, wird sichtbar, ob sich antisemitische Vorfälle an einer Schule häufen oder bestimmte Muster wiederholen.

Bei Sachbeschädigung oder Bedrohung: Strafanzeige prüfen.

 

Bei Drohungen, verachtenden Graffitis auf der Schultoilette oder die Androhung von körperlicher Gewalt sollten weitere Schritte mit der Schulleitung besprochen werden und nicht die individuelle Entscheidung der Lehrkraft sein.

 

Antisemitische Vorfälle müssen gemeldet werden

 

Fürchte nicht um die Reputation Deiner Schule! Viele Lehrkräfte meiden die Meldung eines Vorfalls trotz der berlinweit geltenden Meldepflicht antisemitischer Vorfälle. Im Schuljahr 2019/2020 wurde Antisemitismus als eigene Kategorie in die Notfallpläne der Berliner Schulen aufgenommen. Schulen wurden damit verpflichtet, neben wie bisher „verfassungsfeindlichen Äußerungen“, explizit auch antisemitische Vorfälle an die Schulaufsicht zu melden. Dort sollen die Fälle zentral dokumentiert werden. Antisemitismus an Schulen soll dadurch besser sichtbar und bearbeitbar werden. Außerdem sollen betroffene Schüler*innen und ihre Eltern auf zivilgesellschaftliche Meldemöglichkeiten hingewiesen werden, damit sie die Meldung eines antisemitischen Vorfalls von der Meldebereitschaft der Lehrkräfte unabhängig gestalten können.

Eine Schule, die antisemitische Vorfälle meldet, übernimmt Verantwortung und schafft Vertrauen! Die Meldung bedeutet nicht, dass Deine Schule ein „Antisemitismusproblem“ hat. Sie steht für eine Schulleitung, die allen Schüler*innen ein sicheres Lernumfeld ermöglichen möchte

 

Konsequenzen: klar, angemessen und verhältnismäßig

 

Im nächsten Schritt müssen die Eltern des Kindes informiert werden. Welche schulischen Maßnahmen und Sanktionen angemessen sind, hängt vom Vorfall ab. Nach dem Berliner Schulgesetz (§§ 62/63 SchulG) gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Eine einzelne unbedachte Bemerkung rechtfertigt keinen Schulausschluss, wiederholtes oder gezieltes Verhalten vielleicht schon. 

Und danach?

  • Melde den Vorfall bei RIAS Berlin, auch dann, wenn kein Straftatbestand vorliegt: report-antisemitism.de
  • Hole Beratung für dich und die Schule: OFEK e.V. berät explizit auch Institutionen und Schulen, nicht nur Einzelpersonen.
  • Arbeite langfristig am Thema: Thematische Fortbildungen wirken länger als einzelne Aktionen. Ein einmaliger Projekttag verpufft möglicherweise schnell – Maßnahmen sind dann besonders wirksam, wenn sie sich im Curriculum wiederholen. Die Berliner Aktionswochen gegen Antisemitismus der Amadeu Antonio Stiftung helfen Dir bei der Planung und Umsetzung von Aktionen und Workshops. 

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