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Chronik antisemitischer Vorfälle – Definition Vorfalltypen

Acht Vorfalltypen und ihre Definitionen

Antisemitische Vorfälle treten in zahlreichen Formen auf. Sie reichen von abwertenden Kommentaren oder antisemitischen Symbolen im öffentlichen Raum bis hin zu Bedrohungen und körperlicher Gewalt oder sogar Mordtaten. Vorfälle können sich im Alltag überall ereignen: im Bus, auf der Arbeit, beim Sport, in Online-Kommentarspalten oder in zig anderen Situationen.

 

Um die unterschiedlichen Ausdrucksformen von Alltagsantisemitismus besser erfassen und sichtbar machen zu können, verwendet die Amadeu Antonio Stiftung eine Einteilung in acht voneinander abgegrenzte Vorfalltypen. Die Vorfalltypen werden hier definiert.

 

Der Anspruch der Chronik antisemitischer Vorfälle liegt hierbei nicht auf der Erfassung aller Vorfälle, die in Deutschland stattfinden. Die Vorfälle werden nicht anhand juristischer, sondern anhand lebensweltlicher Begriffe eingeordnet, sodass jede*r Alltagsantisemitismus anhand der Chronik verstehen kann. Die Typisierung soll auch nicht zu einer quantitativen Einschätzung führen. Vielmehr liegt der Fokus darauf, verschiedene Ereignisse auszuwählen, die die Vielschichtigkeit und die Präsenz von Antisemitismus in verschiedenen Alltagsbereichen verdeutlichen. Jeder dokumentiere Vorfall wird dabei möglichst exakt einem Vorfalltyp zugeordnet. Bei mehreren möglichen Vorfalltypen wird nach Schwere entschieden.

 

Unsere acht Vorfalltypen lauten wie folgt:

  • Symbole und Schmierereien im Stadtbild
  • Versammlungen, Veranstaltungen
  • Publikationen
  • Kommentare, Hetze, Zuschriften
  • gezielte Sachbeschädigung und Schändung
  • Bedrohung und Beleidigung
  • Angriffe / (schwere) Körperverletzung
  • Terror / Tod

Die Vorfalltypen sind folgendermaßen definiert:

Unter „Symbole und Schmierereien im Stadtbild“ zählt die AAS:

  • Antisemitische Sticker und Schmierereien auf nicht jüdischem Eigentum
  • Symbole und Codes mit Bezug auf den Nationalsozialismus z.B. das Hakenkreuz (egal, ob Schmuck, Tattoo, Aufdruck auf T-Shirts etc.)
  • Symbole, die antisemitische Terrorgruppen verwenden, z.B. das rote Dreieck (egal, ob Schmuck, Tattoo, Aufdruck auf T-Shirts etc.)

 

Der Vorfalltyp „Versammlungen, Veranstaltungen“ beinhaltet bei der AAS:

  • Antisemitische Inhalte in Form von Wortbeiträgen, gerufenen Parolen, gezeigten Transparenten oder Propagandamaterial auf Versammlungen und Veranstaltungen.
  • Antisemitische Inhalte in den Ankündigungen & den Aufrufen.

 

Unter den Vorfalltyp „Publikationen“ fallen bei der AAS:

  • antisemitische Beiträge in Print -und Online-Publikationen, egal ob in Broschüren oder Zeitungen.

 

Als „Kommentare, Hetze, Zuschriften“ zählt die AAS:

  • Antisemitische Texte, die sich an einen größeren Kreis von Personen richten oder massenhafte Verbreitungsmöglichkeit haben.
  • Antisemitische Kommentare per E-Mail, über Social Media oder im öffentlichen Raum.

 

Unter „gezielte Sachbeschädigung und Schändung“ fallen bei der AAS:

  • die gezielte Beschädigung oder das gezielte Beschmieren jüdischen Eigentums mit antisemitischen Symbolen, Plakaten oder Aufklebern
  • Beschädigung oder Beschmutzung von Erinnerungszeichen und -orten, etwa von Gedenkstätten, Gedenktafeln oder Stolpersteinen, aber auch von Institutionen, die sich gegen Antisemitismus stark machen.
  • Schändung von Erinnerungszeichen und -orten, z.B. das Turnen auf Denkmälern oder das Anbringen von Plakaten.

 

Als „Bedrohung und Beleidigung“ zählt die AAS:

  • Schriftliche oder mündliche antisemitische Androhung von Gewalt gegen Personen, Personengruppen oder Sachen.
  • Das Adressieren von Jüdinnen*Juden und jüdischen Einrichtungen konkret mit böswilligem, diskriminierendem Text.

 

Als „Angriffe / (schwere) Körperverletzung“ bezeichnet die AAS:

  • Angriffe, die keine schwerwiegenden körperlichen Schädigungen nach sich ziehen und nicht lebensbedrohlich sind, z.B. das Bespucken einer Person.
  • Versuchte physische Angriffe, also Fälle, in denen sich die Betroffenen verteidigen oder die Flucht ergreifen. Als versuchter Angriff wird auch das Werfen von Gegenständen (wie Steinen, Flaschen etc.) gewertet, selbst wenn diese ihr Ziel verfehlen.
  • Körperverletzungen, die schwerwiegende körperliche Schädigungen nach sich ziehen.

 

Zu „Terror / Tod“ zählt die AAS:

  • Gezielte Gewalt mit der Intention, Angst und Schrecken zu verbreiten.
  • Terroranschläge, auch wenn kein Verlust von Menschenleben damit einhergeht, z.B. durch den Gebrauch einer Schusswaffe.
  • Physische Angriffe, die den Verlust von Menschenleben zur Folge haben.

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