Geldauflagen und Bußgelder
Geldauflagen und Bußgelder
Die Amadeu Antonio Stiftung ist in allen überregionalen Listen derjenigen gemeinnützigen Organisationen eingetragen, die zur Zuweisung von Geldauflagen geeignet sind. Bußgelder bzw. Geldauflagen, die bei Einstellung von Strafverfahren den Beschuldigten auferlegt werden, können damit der Amadeu Antonio Stiftung zugewiesen werden.
Grundsätzlich entscheiden Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, ob solche Geldauflagen der Staatskasse oder gemeinnützigen Organisationen zufließen sollen.
Bußgelder helfen Opfern rechter Gewalt und Projekten für demokratische Kultur
Die Amadeu Antonio Stiftung fördert bundesweit lokale Initiativen und Projekte für demokratische Kultur. Außerdem bietet sie mit ihrem Opferfonds CURA schnelle und unkomplizierte Hilfe für Opfer rechter Gewalt.
Kontoverbindung für Geldauflagen:
Amadeu Antonio Stiftung
Deutsche Bank Bensheim
IBAN: DE57 5097 0004 0030 3313 30
BIC: DEUTDEFF509
Kontakt für Fragen und Hinweise
zu Bußgeldern:
Anna Friedrich
geldauflagen@amadeu-antonio-stiftung.de
Telefon 030. 240 886 17