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Testamentsspende

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Demokratie ist ein Wert, der bleibt.

Sie können eine wichtige bleibende Rolle für die demokratische Zivilgesellschaft übernehmen: Bedenken Sie die Amadeu Antonio Stiftung in Ihrem Testament – unterstützen Sie die offene Gesellschaft, eine demokratische Kultur und den Schutz von Minderheiten langfristig.

 

Testamentsspende: Warum Nachlassplanung wichtig ist

 

Viele Menschen haben den Wunsch, etwas Bleibendes zu hinterlassen und über das eigene Leben hinaus die Zukunft zu gestalten. Eine vorausschauende Nachlassplanung gewährleistet, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen entsprechend umgesetzt werden.


Mit einem Legat ist die Versorgung der Hinterbliebenen und die weitere Verwendung des Vermögens nach Ihrem erklärten Willen geregelt. Zudem sorgt die Nachlassplanung dafür, dass Werte, die Ihnen zu Lebzeiten wichtig sind, darüber hinaus geschützt bleiben.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Amadeu Antonio Stiftung mit einer testamentarischen Zuwendung zu bedenken, übernehmen Sie eine wichtige Rolle für die Sicherung und Stärkung der demokratischen Zivilgesellschaft in Deutschland. Da wir als gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit sind, kommt Ihre Zuwendung auf diesem Wege ungeschmälert der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus, für eine lebendige, Menschenrechte wahrende Demokratie zugute.

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, per Testament Ihre Hinterbliebenen zu versorgen und die demokratische Zivilgesellschaft zu unterstützen. Einige davon finden Sie auf dieser Seite aufgeführt.

 

Ein gültiges Testament verfassen

© Pexels

Das handschriftliche oder eigenhändige Testament


Ein eigenhändiges Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben sein. Essentiell sind der vollständige Name, Ort, Datum und natürlich Ihre Unterschrift. Die Person, die das Testament verfasst, muss volljährig und des Lesens mächtig sein. Das ist z.B. nicht gegeben, wenn jemand nur sehr schlecht sehen kann. Hier würde das Testament nicht anerkannt. Für ein handschriftliches Testament können Sie den Aufbewahrungsort selbst bestimmen. Wichtig ist, dass Sie dafür sorgen, dass es gefunden wird – Sie können z.B. eine Person Ihres Vertrauens darüber informieren, wo es liegt. Empfehlenswert ist es jedoch, das Testament gegen eine geringe einmalige Gebühr bei einem Nachlassgericht zu hinterlegen. So ist sichergestellt, dass es im Erbfall sicher aufgefunden wird.

 

Das notarielle oder öffentliche Testament


Für ein notarielles Testament erläutern Sie dem oder der Notar:in Ihre Wünsche, die dann in eine rechtlich einwandfreie Form gebracht werden. Das Testament wird nun amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Die Kosten eines notariellen Testaments sind abhängig von dem Vermögenswert, über den verfügt wird.

Ein notarielles Testament beugt Auseinandersetzungen über die Auslegung oder die Testierfähigkeit vor. Besonders für komplizierte Nachlässe ist die Erstellung eines Testaments mit juristischer Beratung ratsam. Das notarielle Testament kann den Erbschein ersetzen, der für den Rechtsverkehr feststellt, wer Erb:in ist.

 

Möglichkeiten der Testamentsspende

Die Erbschaft


Setzen Sie eine:n Erb:in ein und benennen so Ihre Rechtsnachfolge. An eine Erbschaft sind sowohl die zugehörigen Rechte als auch die Pflichten geknüpft: Die Person erbt Ihr Vermögen wie auch etwaige Schulden. Sie können gleichermaßen mehrere Personen als Erbberechtigte bestimmen, die eine sogenannte Erbengemeinschaft bilden. Dabei können Sie auch die Amadeu Antonio Stiftung als (Mit-)Erbin einsetzen. Für den Fall, dass die von Ihnen bestimmte Person vor Ihnen verstirbt, ist es sinnvoll, eine Ersatzperson zu benennen. Bei Einbringung des Erbes in die Amadeu Antonio Stiftung innerhalb von zwei Jahren nach Entstehung der Steuerpflicht gilt eine vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer.

 

Der Erbvertrag


Eine weitere Möglichkeit, den letzten Willen zu vermitteln, ist der Erbvertrag. Bei einem Erbvertrag schließen mindestens zwei Personen (die nicht miteinander verwandt oder verheiratet sein müssen) einen Vertrag. Dies bietet sich an, wenn man bestimmte Regelungen verbindlich treffen und verhindern will, dass diese später von einer der beteiligten Personen einseitig geändert werden. Der Erbvertrag muss notariell beurkundet werden.

 

© Roman Kraft/ Unsplash

Die Schenkung


Durch frühzeitige Schenkungen können Sie Ihren Erb:innen eventuell steuerliche Nachteile ersparen. Allerdings werden Steuern auch für Schenkungen erhoben. Die geltenden Freibeträge können jedoch alle zehn Jahre einmal voll ausgeschöpft werden. Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall getätigt wurden, werden anteilig dem Erbe zugerechnet.

Schenkungen an die Amadeu Antonio Stiftung als gemeinnützige Stiftung sind von der Schenkungsteuer befreit.

 

Das gemeinschaftliche Testament


Personen in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft können ihren letzten Willen in einem gemeinsamen Testament niederschreiben. Eine der beiden Personen verfasst das Testament handschriftlich und unterschreibt mit Datum und Ort. Die andere Person bestätigt das Geschriebene mit dem Zusatz „Dies ist auch mein letzter Wille“ und unterschreibt ebenfalls mit Datum und Ort. Eine besondere Form dessen ist das sogenannte Berliner Testament: Hierbei setzen sich die beiden Personen gegenseitig als Alleinerb:in ein und bestimmen, dass nach dem Tod der letztversterbenden Person das Vermögen auf Dritte übergehen soll. Die überlebende Person ist Vollerb:in und somit berechtigt, zu Lebzeiten über den Nachlass grundsätzlich frei zu verfügen zu können. Das Pflichtteilsrecht bleibt hiervon unberührt.

Das Vermächtnis

 

Mit einem Vermächtnis können Sie einzelne Nachlassgegenstände oder einen Geldbetrag zuwenden. Die mit dem Vermächtnis bedachte Person oder Organisation hat Anspruch auf die Übertragung des Gegenstands oder die Zahlung des Geldbetrags aus dem Nachlass, wird dabei aber nicht Erbe.

 

 

So wird Ihr letzter Wille von uns in die Tat umgesetzt

Ihre Zuwendung verwenden wir satzungsgemäß für die Förderung von lokalen Initiativen, die sich bundesweit für Demokratie und Menschenrechte, gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus einsetzen, und zur Umsetzung von Projekten, die die demokratische Zivilgesellschaft durch Beratung, Materialien, Fortbildung und Vernetzung unterstützen.


Sollte Ihnen ein Problem oder Themenbereich besonders am Herzen liegen, wie etwa die pädagogische Arbeit, die Prävention im Internet oder der Opferfonds CURA für Betroffene rechter Gewalt, so können Sie auch in Ihrem Testament ein solches Anliegen als Zweckbindung verfügen.


Mit einer themenungebundenen Testamentsspende wiederum helfen Sie uns, auch auf neu entstehende Fragen reagieren zu können, und tragen so zu Innovationen in der Zukunft bei.

Wir respektieren in jedem Fall Ihre Wünsche und handeln danach, sofern diese unseren Satzungszielen entsprechen. Kommen Sie gern dazu vorher mit uns ins Gespräch.

© Irina Iriser/ Unsplash

FAQ – Häufig gestellte Fragen

© Valentin/Unsplash

Wie kann ich die Amadeu Antonio Stiftung testamentarisch bedenken?
Sie können die Stiftung als Alleinerbin, Miterbin oder mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament oder Erbvertrag bedenken. Folgende Formulierungen sollen Ihnen eine Hilfestellung bieten:


Alleinerbin: „Alleinerbin meines Vermögens soll die Amadeu Antonio Stiftung sein. Meiner Nichte Lisa Müller vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro.“

 

Miterbin: „Zu meinen Erben setze ich mit ¾ meines Vermögens meinem Sohn Jakob Meyer und mit ¼ die Amadeu Antonio Stiftung ein.“


Vermächtnisnehmerin: „Der Amadeu Antonio Stiftung vermache ich einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro.“


Schluss- oder Nacherbin: „Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserbin der zuletzt verstorbenen Person soll die Amadeu Antonio Stiftung sein.“ Oder: „Als Vorerbin setze ich meine Partnerin Sarah Schmidt ein. Nacherbin bei ihrem Tod soll die Amadeu Antonio Stiftung sein.“

Kann ich bei meiner Testamentsspende einen bestimmten Verwendungszweck festlegen?


Grundsätzlich ist es möglich, Ihre Zuwendung einem speziellen Projekt oder Thema unserer Arbeit zuzuordnen, das ihnen besonders am Herzen liegt. Wir respektieren Ihre Wünsche und handeln danach, sofern diese mit unseren Satzungszielen vereinbar sind.

 

Wie erfährt die Amadeu Antonio Stiftung von meinem Testament?


Bei eigenhändigen Testamenten gilt: Die Person, die das Testament findet oder verwahrt, ist verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben. Bei notariellen Testamenten gilt: Sie werden nach Erstellung amtlich verwahrt. Tritt der Erbfall ein, so wird das Testament vom zuständigen Nachlassgericht eröffnet, das die betreffenden Personen und Stiftungen dann informiert.
Gern können Sie uns bereits bei der Erstellung Ihres Testaments benachrichtigen. So geben Sie uns die Möglichkeit, Ihnen für diese wertvolle Unterstützung zu danken!

 

Berät mich die Amadeu Antonio Stiftung bei der Testamentsgestaltung?

 

Für die Testamentsgestaltung bitten wir Sie ein Notariat oder andere Rechtsbeistände zu Rate zu ziehen. Dort finden Sie kompetente Auskunft und Antworten auf Ihre juristischen Fragen hinsichtlich der Erbschaftsteuer und zu anderen damit verbundenen Anliegen. In jedem Bundesland gibt es regionale Notar-, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern, die Ihnen bei der Suche nach Fachleuten in Ihrer Umgebung behilflich sein können.

© Eli DeFaria/Unsplash

Kann ich mein Testament ändern?


Ja, jederzeit! Ein Testament kann grundsätzlich später geändert oder widerrufen werden, es sei denn, es ist an ein gemeinschaftliches Testament oder an einen Erbvertrag gebunden. Jede Änderung oder Ergänzung muss wiederum durch ein handschriftliches oder notarielles Testament erfolgen.

 

Kann ich der Amadeu Antonio Stiftung auch Immobilien vermachen?


Sollten Sie Immobilien vererben wollen, nehmen Sie bitte am besten vorher Kontakt mit uns auf.

 

 

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Anna Friedrich
spenden@amadeu-antonio-stiftung.de
Telefon 030. 240 886 17

 

 

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