Willi Worg wird in der Nacht zum 25. März 2001 in Milzau (Sachsen-Anhalt) von fünf Neonazis zusammengeschlagen. Drei Tage später stirbt der 38-jährige Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen.
In der Tatnacht besucht Willi Worg mit Freund*innen eine Bar und geht anschließend allein weiter in die Diskothek „Chic“. Dort spricht ihn ein 19-Jähriger an. Gegen den 19-Jährigen läuft eine Anklage wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unterlassene Hilfeleistung. Vor wenigen Monaten hatte der Onkel des 19-Jährigen Willi Worg mit seinem Auto überrollt und mitgeschleift. Der 19-Jährige war seinem Onkel auf einem Moped hinterhergefahren und ebenfalls angezeigt worden. Willi Worg musste nach dem Unfall für mehrere Wochen ins Krankenhaus. Im Gespräch in der Disko wirft der 19-Jährige Willi Worg nun vor, dass dieser für die Anzeige gegen ihn verantwortlich sei. Als Willi Worg nicht auf die Frage eingeht, wird der 19-Jährige aggressiv und beleidigt ihn.
Als Willi Worg gegen 4 Uhr nachts am Tresen bezahlt, um nach Hause zu gehen, fasst der 19-Jährige den Plan, sich an Willi Worg für die Anzeige zu rächen. Gemeinsam mit vier weiteren jungen Rechtsextremen verfolgt er sein Opfer nach draußen. Wenige Meter vom Eingang der Disko entfernt, schlägt der 19-Jährige mit der Faust ins Gesicht von Willi Worg, der sofort zu Boden geht. Daraufhin tritt ihm ein 14-Jähriger in den Bauch. Anschließend schleift die Gruppe ihr bewusstloses Opfer auf eine angrenzende Wiese und durchsucht es nach Geld. Als sie nichts finden, treten die jungen Rechtsextremen mit Springerstiefeln weiter auf Willi Worg ein und lassen ihn schließlich regungslos liegen. Die Täter selbst gehen zurück in die Disko.
Willi Worg wird erst in den Morgenstunden von einem Passanten entdeckt. Er wird unterkühlt und mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Fast alle seine Organe sind zerrissen oder zerquetscht. Drei Tage später stirbt er an den Folgen des Angriffs.
Über das Leben von Willi Worg ist wenig bekannt
Willi Worg hatte eine Schwester. Er arbeitete als Bauarbeiter, bis er bereits frühzeitig in den Ruhestand ging. Bekannte beschreiben Willi Worg als ruhige, zurückhaltende und konfliktscheue Person.
Rechtsextremes Tatmotiv wird ignoriert
Weil das Opfer einige Monate vor dem Angriff den 19-jährigen Haupttäter wegen unterlassener Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall angezeigt hatte, vermutete die Behörde kein politisches Motiv, sondern „Rache“. Außerdem hätten die Schläger von Willi Worg Geld verlangt, bevor sie ihn angriffen. Die Täter wurden daher wegen versuchten Raubes und Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Die Jugendkammer des Landgerichts Halle bewertete die Motivation der Täter anders: Am 13. November 2001 werden die fünf Angeklagten wegen Mordes und Beihilfe zum Mord zu Strafen zwischen vier und acht Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung sagte die Vorsitzende Richterin, die Täter hätten Worg „regelrecht zertreten“. Überdies hätten die Täter „wegen ihres rechtsextremen und menschenverachtenden Weltbildes“ „unfassbar brutal“ gemordet. Als die Richterin den 19-jährigen Haupttäter im Prozess fragt, ob er sich in der Untersuchungshaft Gedanken über die Tat gemacht habe, gibt dieser sich unbelehrbar: „Ja, ich habe mir Gedanken gemacht. Ich habe mir ein Hakenkreuz auf den Bauch tätowieren lassen.“
Vom Land als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt, vom Bund aber nicht
Als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) den Verfassungsschutzbericht für 2002 veröffentlichte, tauchte Willi Worg in diesem nicht als Todesopfer rechter Gewalt auf. Ein Skandal, denn der damalige Landesinnenminister von Sachsen-Anhalt, Klaus-Jürgen Jeziorsky (CDU), fand es gegenüber dem Fernsehmagazin Panorama „erstaunlich“, dass der 38-jährige Mann nicht in der Bundesstatistik als Tötungsdelikt dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurde, da er nämlich in der Landesstatistik als Todesopfer rechter Gewalt auftauche. Drei Wochen nach Ausstrahlung der Sendung revidierte Klaus-Jürgen Jeziorsky jedoch seine Aussage und meinte, etwas falsch verstanden zu haben. Otto Schily habe recht, dass es sich bei Willi Worg um eine „unpolitische Raubstraftat mit Todesfolge“ gehandelt habe.
Der Mord an Willi Worg zeigt beispielhaft ein eklatantes Defizit der PMK-rechts Statistik. Da es sich um eine „unpolitische Raubstraftat mit Todesfolge“ gehandelt haben soll, findet die politische Dimension der Tat keine Berücksichtigung mehr. Hier zeigt sich eindringlich, wie aus dem Erfassungssystem jene Tötungsdelikte fallen, die als Raubüberfall getarnt werden. Der ideologische Kontext der Täter darf nicht ignoriert werden, wurde doch deutlich, wie die Hemmschwelle zur exzessiven Gewalt an einem Menschen gesenkt wurde. So hat selbst das Gericht festgestellt, dass die Täter „wegen ihres rechtsextremen und menschenverachtenden Weltbildes“ „unfassbar brutal“ gemordet hätten. Willi Worg ist ein Todesopfer rechter Gewalt und sollte deshalb auch offiziell als solches anerkennt werden.