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André Kleinau

, 50 Jahre

Am 26. Mai 2011 misshandeln sechs Männer im Alter von 16 bis 36 Jahren den Obdachlosen André Kleinau in Oschatz (Sachsen) aus sozialdarwinistischen Motiven mit Schlägen und Tritten schwer und lassen ihn mit gravierenden Verletzungen liegen. Vier Tage später stirbt der 50-Jährige an den Folgen des Angriffs in einem Krankenhaus in Leipzig.

André Kleinau 

André Kleinau war in der Kleinstadt Oschatz als meist gut gelaunt, jedoch einzelgängerisch bekannt. Zum Zeitpunkt der Tat war er wohnungslos und alkoholkrank. Weitere Informationen über sein Leben sind nicht bekannt.

Die Tat 

Am Abend des 26. Mai 2011 laden die beiden 26- und 27- jährigen Haupttäter drei 16- bis 19-jährige Jugendliche zu einem Trinkgelage in die Wohnung des 27-Jährigen ein.

Im Laufe des Abends erklärt der 27-jährige Anführer der Gruppe, sein Nachbar habe Schulden bei ihm, man solle ihm eine Abreibung verpassen. Als dieser nicht anzutreffen ist, erklärt der spätere Haupttäter, auch der wohnungslose André Kleinau habe Schulden bei ihm, auch ihm sollte man eine Abreibung verpassen.

Laut einer Zeugin äußerte der 26-jährige Haupttäter jedoch offen, sie wollten André K. „eins auf die Schnauze geben“, weil er stinke und kein Zuhause habe. Bevor sie losziehen, stimmen bei einer Abstimmung alle Gruppenmitglieder dem Vorhaben zu.

Die Gruppe bricht auf, kann André Kleinau an seinem üblichen Schlafplatz im Stadtpark nicht antreffen, und findet ihn schließlich am Südbahnhof Oschatz, wo er in einem Wartehäuschen schläft. Die Männer attackieren den 50-Jährigen auf brutalste Weise. Sie schlagen ihn, werfen ihn zu Boden und treten ihm dutzende Male gegen den Kopf. Außerdem gießen sie Bier über ihn. Einer der Täter führt ein Samurai-Schwert mit sich und schlägt damit nach dem Opfer, verfehlt es jedoch; dabei zerbricht das Schwert. André Kleinau wird von der Gruppe blutüberströmt zurückgelassen.

Später kehren zwei der Täter noch einmal zum Tatort zurück, um die abgebrochene Klinge aufzusammeln und damit Beweismaterial zu beseitigen. Sie legen Kleinau mit dem Kopf auf die Bahngleise, überlegen es sich dann jedoch anders und schleifen ihn zurück zum Wartehäuschen. Am Morgen des 28. Mai wird André K. in dem Wartehäuschen am Südbahnhof mit schwersten Kopfverletzungen aufgefunden. Einem Polizisten, der André K. gut kennt, gelingt es nur anhand seiner Jacke, den Verletzten zu identifizieren, sein Gesicht ist zur Unkenntlichkeit entstellt.

Am 1. Juni stirbt er im Krankenhaus in Leipzig an einer Lungenentzündung infolge der Verletzungen.

Als zwei Täter auf dem Heimweg vorschlagen, einen Notarzt zu rufen, hält sie der 27-jährige Haupttäter davon mit den Worten „Kommt gar nicht in Frage. Dann identifizieren sie uns.“, ab.

Die Täter kehren mit Blut an Händen und Kleidung zurück in die Wohnung und trinken dort gemeinsam weiter.

Ermittlungen, Prozess und Urteil

Die Polizei konnte die Täter identifizieren. Einige Monate später standen die Verantwortlichen vor Gericht: Fünf Täter im Alter von 16, 17, 18, 26 und 27 wurden wegen Totschlags angeklagt, ein 36-Jähriger wegen unterlassener Hilfeleistung. Der 26-Jährige und der 27-Jährige sollen hauptsächlich für die tödlichen Verletzungen verantwortlich gewesen sein.

Vieles deutet darauf hin, dass der 27-jährige Anführer der Gruppe der nordsächsischen Neonazi-Szene angehörte. Ein Screenshot aus dem sozialen Netzwerk „MySpace“ zeigt ihn posierend vor einer Reichskriegsflagge. Die Jacke, die er dort trägt, trägt den Aufdruck „Odin statt Jesus“, die in einschlägigen Szene-Läden zu kaufen ist. Der Bezug auf nordische Gottheiten ist ein verbreitetes Symbol innerhalb der rechtsextremen Szene. Außerdem hat er die Zahl „88“ tätowiert, ein Szenecode für „Heil Hitler“. Ein anderes Foto zeigt ihn auf einer Demonstration mit Aktivisten vor einem Transparent der NPD (heute: Die Heimat) und ihrer Jugendorganisation.

Der zweite, 26-jährige Haupttäter soll Ornamente und runenähnliche Zeichen tätowiert gehabt haben. Gemeinsam mit dem 19-jährigen Mittäter belastete er den 27-jährigen Haupttäter schwer und bezeichnete ihn als Anführer der tödlichen Attacke auf André Kleinau. Der 26-Jährige legte dabei ein umfassendes Geständnis ab. Vor Gericht räumte er ein, dass die Begründung der angeblichen Schulden nur ein Vorwand waren: „Es gab sicher keinen Anlass, gegen Herrn K. vorzugehen. Wir haben uns im Suff einen sinnlosen Grund eingeredet.“

Der Prozess vor dem Landgericht Leipzig dauerte über ein Jahr. Am 25. Januar 2013 wurden die sechs Männer zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Die 27- und 26-jährigen Haupttäter erhielten wegen Totschlags Freiheitsstrafen von zehn beziehungsweise 13 Jahren. Die drei Jugendlichen, die zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 18 Jahre alt waren, wurden zu Jugendstrafen von bis zu drei Jahren verurteilt. Der 36-jährige Mittäter erhielt wegen unterlassener Hilfeleistung eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten, da er den Gewaltausbruch beobachtet hatte, ohne einzugreifen.

Der vorsitzende Richter urteilte, die Tat sei „haarscharf“ nicht als Mord zu bewerten.

Ein sozialdarwinistisches Motiv sah das Gericht nicht als erwiesen an. Aus der Brutalität der Tat wollte das Gericht nicht ableiten, dass der rechtsextreme Hintergrund der beiden Haupttäter Einfluss auf die Tat gehabt habe. Für Neonazis gelten obdachlose Menschen häufig als „minderwertig“ oder „asozial“; ihnen wird ein gleichwertiges Lebensrecht abgesprochen. Dass dieser Hass auf Obdachlose in der Urteilsbegründung keine Erwähnung fand, wurde von zivilgesellschaftlichen Organisationen scharf kritisiert.

So erklärte der RAA Sachsen e.V. nach der Urteilsverkündung: „Obwohl es Hinweise gab, dass mindestens zwei der Angeklagten mit der rechten Szene sympathisieren und das Opfer aufgrund sozialdarwinistischer Einstellungen sterben musste, lehnte die Kammer den Antrag der Nebenklagevertreterinnen auf Überprüfung dieser Sachverhalte ab.“

Das Gedenken an André Kleinau

Auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag aus dem Jahr 2017 bestätigte die Bundesregierung die Einschätzung der sächsischen Behörden: Der Fall gelte als abgeschlossen und rechtskräftig abgeurteilt. Weder die Landes- noch die Bundesregierung sahen Anlass für eine erneute Prüfung des Falls. Bis heute ist André Kleinau daher nicht staatlich als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.

Der Initiativkreis Antirassismus beschäftigte sich bereits vor und während der Gerichtsverhandlung intensiv mit dem Mord an André Kleinau und rief öffentlich zum Erinnern auf: „Wir wollen auch diesmal nicht wegsehen und schweigen. […] Nazigewalt darf nicht länger bagatellisiert oder gar geleugnet werden.“

Jährlich finden in Oschatz und Leipzig Gedenkkundgebungen statt, denen sich zahlreiche zivilgesellschaftliche Bündnisse anschließen.

André Kleinau erhielt eine Sozialbestattung und wurde in einem anonymen Urnengrab auf dem Leipziger Ostfriedhof beerdigt.

Mehr: MOZ

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