, Dresden
| Die Staatsanwaltschaft Dresden stellt die Ermittlungen gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen dessen sog. „Dresdner Rede“ (17.01.2017) ein. Die Rede erfülle weder den Tatbestand der Volksverhetzung noch handele es sich um eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Gegen Höcke sind nach dessen Rede über Erinnerungskultur und Vergangenheitsbewältigung insgesamt 91 Strafanzeigen gestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hat zudem von Amts wegen gegen den Politiker ermittelt.