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Gericht verurteilt Abtreibungsgegner für NS-Vergleich

, Hamburg

Das Hamburger Landgericht verurteilt einen bekannten Abtreibungsgegner zu einer Geldstrafe, weil dieser auf seiner Website babykaust.de die Gießener Ärztin Kristina Hänel auf eine Stufe mit NS-Täter*innen stellte. Hänel, deren Verurteilung wegen vermeintlichen „Werbens“ für Schwangerschaftsabbrüche bundesweit Bekanntheit erlangte, wird auf der besagten Website als „Entartete“ bezeichnet und auf Bildmontagen mit Wachmannschaften eines Konzentrationslagers verglichen. Diese sowie entsprechende Textpassagen muss der Verurteilte nun löschen.

Vorfalltyp: Hetzkommentare und Massenzuschriften

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