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Für eine gerechte Aufarbeitung – CURA steht an der Seite Betroffener rechter Gewalt

CURA Gerichtshammer

Für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt sind nicht nur die unmittelbaren Gewalterfahrungen, sondern auch deren juristische Aufarbeitung extrem belastend. Insbesondere dann, wenn ihnen auch noch vorgeworfen wird, selbst für die Taten verantwortlich zu sein. So wie im Fall zweier Betroffener, die der Opferfonds CURA unterstützte.

In einem Einkaufszentrum wartet Herr P. auf einen Freund,  als sich ein Mann nähert, der ihn rassistisch beschimpft. Herr P. will ihn zur Rede stellen, woraufhin ihn der Mann körperlich angreift. Um die Situation zu deeskalieren, entfernt sich P., doch der Mann lässt ihn nicht in Ruhe. Nachdem P.s Freund K. eingetroffen ist, kommt der Täter erneut auf sie zu, setzt seine rassistischen Beschimpfungen fort und bedroht sie plötzlich mit einem Messer. Er werde sie “abstechen”. Geschockt, aber dennoch geistesgegenwärtig schafft es Herr K., die Hand des Täters zu packen und damit Schlimmeres zu verhindern.

Rassistische Beschimpfungen oder gewaltsame Angriffe wie dieser gehören für viele Menschen in Deutschland zum Alltag. Bis heute leiden Herr P. und Herr K. unter den belastenden Erinnerungen an den Angriff, der ihr Sicherheitsgefühl stark erschüttert hat. Für Betroffene wird der öffentliche Raum zum Angstraum und das Bedrohungsgefühl zum ständigen Begleiter: Wird es nochmal passieren? Wo bin ich sicher? Wird mir jemand helfen? Rechte Gewalt soll  einschüchtern und eine Botschaft aussenden: Du bist nicht sicher, du gehörst nicht dazu.

Der Schritt, nach Gewalterfahrungen zur Polizei zu gehen und die Taten anzuzeigen kostet viele Betroffene große Überwindung. Häufig werden sie von Sicherheitsbehörden nicht ernst genommen. Oder sie werden sogar verdächtigt, an ihrer Situation selbst schuld zu sein. Auch die Gerichtsverfahren stellen oft eine große Belastung für Betroffene dar. Herr K. und Herr P. sind diesen mutigen Schritt dennoch gegangen. Doch nicht nur sie, auch der Täter stellte eine Anzeige. Der haltlose Vorwurf: P. und K. hätten ihn gemeinsam körperlich angegriffen. So kam es zu der grotesken Situation, dass zwei Ermittlungsverfahren geführt wurden: In einem ersten Gerichtsprozess wurde Herr P. und Herr K. gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Erst in einem zweiten Prozess stand der Täter wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Mit dieser perfiden Strategie der Täter-Opfer-Umkehr sind Betroffene rechter Gewalt häufig konfrontiert. Die Täter*innen versuchen die Betroffenen selbst in den Fokus der Ermittlungen zu rücken und die eigene Verantwortung für die Taten auf sie abzuwälzen. So sollen Betroffene eingeschüchtert und daran gehindert werden, für eine gerechte Aufarbeitung des Geschehenen einzustehen.
Der Opferfonds CURA unterstützte Herr P. und Herr K. durch die Übernahme der Anwanltskosten. Mithilfe der anwaltlichen Vertretung gelang es, die Gegenanzeige des Täters abzuwehren. Schließlich wurde dieser zu einer Geldstrafe verurteilt. Die juristische Aufarbeitung, bei der  P. und K. sich plötzlich als Beschuldigte verteidigen mussten, stellte für sie eine große emotionale und psychische Belastung dar. Die anwaltliche Betreuung war deshalb von großer Bedeutung. Die Unterstützung des Opferfond CURA und seiner Spender*innen setzte ein Zeichen gegen den Einschüchterungsversuch des Täters: Sie steht für eine solidarische Zivilgesellschaft, die Betroffene rechter Gewalt nicht alleine lässt, sondern sich unterstützend an ihre Seite stellt.

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