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Gegenwind 2026 – Fonds gegen Rechtsextremismus

Foto: IMAGO/Christian Heilwagen

Ihr verteidigt die Demokratie – wir fördern eure Initiative!

Rechtsextreme Akteur*innen gewinnen an Einfluss, demokratische Institutionen werden delegitimiert und demokratiefeindliche Ideologien dringen in den Alltag vor. Desinformation, Verschwörungserzählungen und Antisemitismus prägen öffentliche Debatten. Rassismus, Abwertung und Ausgrenzung sind für viele Menschen bittere Realität.

In Krisenzeiten zeigt sich: Demokratie braucht mehr als formale Verfahren. Sie braucht Menschen, die sich einmischen, Verantwortung übernehmen und Gegenentwürfe zur autoritären Zuspitzung verteidigen. Dafür ist eine starke, handlungsfähige Zivilgesellschaft unverzichtbar.

Ihr leistet diese Arbeit – oft unter hohem Druck. Ihr begegnet Angst, Ohnmacht und Vereinzelung mit Solidarität, Unterstützung und konkreten Möglichkeiten zum Engagement. Ihr schafft und sichert Räume, in denen rechtsextreme Ideologien keinen Platz haben. Ihr unterstützt Menschen, die von rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Gewalt betroffen oder bedroht sind. Ihr haltet demokratische Räume offen – auch dort, wo Engagement zunehmend angegriffen, delegitimiert oder eingeschüchtert wird, insbesondere in kleineren Städten und ländlichen Regionen.

Vor und nach den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern verschärft sich diese Situation. Rechtsextreme Akteur*innen nutzen gesellschaftliche Krisen, um demokratische Institutionen zu schwächen und Menschen gegeneinander auszuspielen. Umso wichtiger ist eine Zivilgesellschaft, die Haltung zeigt, Schutz organisiert und demokratische Praxis verteidigt. Es braucht Orte, an denen Menschen solidarisch zusammenkommen, Konflikte aushandeln und gemeinsam handlungsfähig bleiben. Dabei möchten wir euch unterstützen.

Förderschwerpunkte

Der Schwerpunkt der Gegenwind-Förderung liegt in den ostdeutschen Bundesländern. Wir möchten insbesondere Initiativen aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt ermutigen, vor und nach den Landtagswahlen Projekte zu entwickeln und Anträge zu stellen.
Auch Projekte aus kleinstädtischen und ländlichen Räumen in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und dem Saarland sind besonders eingeladen, sich zu bewerben.

Förderhöhe und Kriterien

Gefördert werden Projekte mit bis zu 2.500 Euro, in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt bis zu 5.000 Euro, die:

  • sich klar gegen Rechtsextremismus positionieren und menschenfeindlichen Ideologien widersprechen;
  • Begegnungs-, Schutz- oder Beteiligungsräume schaffen oder erhalten, in denen diskriminierungssensible Debatten möglich sind, solidarischer Zusammenhalt gestärkt und demokratische Teilhabe gefördert wird;
  • zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie stärken, neue Initiativen und Bündnisse unterstützen, vernetzen oder Maßnahmen gegen rechtsextreme Normalisierung umsetzen;
  • Teilhabe, Selbstvertretung, Sicherheit und Resilienz von Menschen stärken, die von rechtsextremer, rassistischer oder antisemitischer Gewalt betroffen oder bedroht sind;
  • sich mit Umbrüchen demokratischer Kultur und rechtsextremer Instrumentalisierung gesellschaftlicher Krisen auseinandersetzen;
  • rechtsextreme, antisemitische und rassistische Ideologien analysieren und wirksame Gegenstrategien entwickeln;
  • solidarische Kooperationen fördern, etwa zwischen ost- und westdeutschen oder zwischen städtischen und ländlichen Initiativen.

Kosten für Sicherheitsmaßnahmen, etwa zur Absicherung von Veranstaltungen oder Räumen, können beantragt werden.

Wir danken unseren zahlreichen Spender*innen sowie der Kampagnen-Plattform Campact, die diese Förderung mit ermöglichen.

Hinweise zur Antragstellung

  • Bevorzugt gefördert werden Initiativen, die breite Allianzen bilden und z. B. landwirtschaftliche Betriebe, Sportvereine, freiwillige Feuerwehren, Senior*inneneinrichtungen oder Selbstvertretungen für Menschen mit Behinderungen einbeziehen.
  • Wir stehen euch beratend zur Seite. Unsere Kontaktdaten findet ihr hier.
  • Bitte stellt eure Anträge über unser digitales Antragsformular.
  • Anträge können ganzjährig eingereicht werden, solange Fördermittel verfügbar sind.
  • Es gelten unsere allgemeinen Förderkriterien und Regelungen zur Antragstellung

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