„Wenn z.B. ein*e Schwarze*r Jugendliche*r in eine Polizeikontrolle geraten ist und deswegen zu spät zu einem vereinbarten Termin kommt, dann beginnt hier der Schutzauftrag des*der Jugendarbeiter*in. Es entsteht in dem Moment eine professionelle Lücke, in dem er*sie die Situation nicht als rassistische Erfahrung erkennt und damit als validen Grund einordnet. Gleiches gilt, wenn im Jugendtreff z.B. Musik mit antisemitischen Inhalten läuft. Zwar können Jugendarbeiter*innen nicht alles auf dem Schirm haben. Aber das Wichtige ist zu wissen, dass es so etwas gibt und in solchen Situationen adäquat zu reagieren und nicht in Schockstarre zu verfallen.“
Ein Zitat aus dem sehr lesenswerten Interview „Die Auseinandersetzung mit Rassismus und Antisemitismus muss zum Grundverständnis gehören“. Es wird sehr deutlich, warum man in der Jugendarbeit Antisemitismus und Rassismus unbedingt beide immer im Blick haben muss.
Das Interview ist aus der Handreichung „Rassismuskritische Öffnung“ des Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA), die wir natürlich auch als Ganzes sehr empfehlen!
https://www.idaev.de/fileadmin/user_upload/2019_IDA_RKOE.pdf