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Leitfaden zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen mit Behinderungen

Zuständigkeiten, rechtliche Grundlagen und Unterstützungsmöglichkeiten in Berlin.

Geflüchtete Menschen mit Behinderungen fallen unter die Gruppe der besonders schutzbedürftigen Flüchtlinge. Nach EU-Richtlinien ist ihnen die notwendige medizinische Versorgung zu gewähren. Die Realität sieht in der Bundesrepublik und auch in Berlin leider oft anders aus. Da Geflüchtete mit Behinderung nicht systematisch erfasst werden, gibt es keine genauen Zahlen. Mitarbeiter_innen in Berliner Asylunterkünften, Beratungsstellen, Kitas, medizinischen Fachstellen und Kliniken können aber von diversen Fällen berichten. In den letzten zwei Jahren haben sich in Berlin Aktive zusammengetan, um die Versorgungssituation von Geflüchteten mit Behinderung zu verbessern. Bei Diskussionen und Fachveranstaltungen wurde
deutlich: Häufig haben diejenigen, die sich mit dem Asylrecht auskennen, keine spezifischen Kenntnisse zu Fragen der medizinischen Versorgung. Medizinisches Fachpersonal wiederum kennt sich oft nicht mit dem Asylrecht aus. Andere kommen zum ersten Mal mit Problemen an der Schnittstelle von Flucht und Behinderung in Berührung. Wiederholt kam der Wunsch nach einem Leitfaden auf, der durch das komplizierte Geflecht von Regelungen und Zuständigkeiten in Berlin führt.

So entstand dieser Leitfaden: als Orientierungshilfe in einem komplexen Thema – für jene, die Geflüchtete mit Behinderung beraten und unterstützen wollen. Den Kapiteln sind Einführungen und Hinweise zur Benutzung vorangestellt. Adressen, weiterführende Links und Literaturhinweise fi nden sich bei den einzelnen Themen und am Ende der Broschüre.

Der Leitfaden wurde von der Amadeu Antonio Stiftung gefördert und kann kostenfrei heruntergeladen werden.

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Lars Repp
Kommentar

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