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NSU: Ein Jahr nach dem Urteil

Am 11. Juli 2018 sprach der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nach fünf Jahren und 438 Verhandlungstagen das Urteil gegen die fünf Angeklagten im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München. Die Nebenkläger*innen und ihre Vertreter*innen, Initiativen, Journalist*innen und Wissenschaftler*innen haben über Jahre eine intensive Dokumentation und Aufklärung des NSU-Komplexes vorangetrieben. Beim Urteilsspruch blieben viele dieser Erkenntnisse unberücksichtigt, z.B. das Netzwerk an Unterstützer*innen, die Rolle des Verfassungsschutzes oder die strukturell rassistischen Ermittlungen, die Familienangehörige und Betroffene erleiden mussten. Vor einem Jahr haben wir mit einer Broschüre auf Leerstellen und Lücken in der Aufklärung hingewiesen.

„Kein Schlusstrich“ gilt auch heute!

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Kommentar

Chemnitz-Urteile: Bankrotterklärung für den Rechtsstaat

Sieben Jahre nach den rechtsextremen Gewaltexzessen von Chemnitz kommen die Angeklagten vor Gericht mit Freisprüchen und Einstellungen davon. Polizei und Justiz behandeln schwere politische Gewaltstraftaten wie Bagatelldelikte. Das verhöhnt die Opfer und ermutigt rechte Täter – nicht zum ersten Mal.

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Analyse

„Ostmullen“: Wie junge Frauen zum rechten Lifestyle-Phänomen werden

Der Social-Media-Trend #Ostmullendienstag zeigt junge Frauen, die rechte Codes inszenieren – und von Männern sexualisiert kommentiert werden. Was harmlos wirkt, ist Teil einer Strategie: antifeministische Frauenbilder als Lifestyle-Angebot. Bereits die Verwendung des Begriffs „Ostmulle“ verrät die misogyne Schlagseite: „Mulle“ ist eine abwertende Bezeichnung für Frau, „Ostmulle“ spielt zusätzlich auf eine ostdeutsche Herkunft an.

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