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NSU: Ein Jahr nach dem Urteil

Am 11. Juli 2018 sprach der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nach fünf Jahren und 438 Verhandlungstagen das Urteil gegen die fünf Angeklagten im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München. Die Nebenkläger*innen und ihre Vertreter*innen, Initiativen, Journalist*innen und Wissenschaftler*innen haben über Jahre eine intensive Dokumentation und Aufklärung des NSU-Komplexes vorangetrieben. Beim Urteilsspruch blieben viele dieser Erkenntnisse unberücksichtigt, z.B. das Netzwerk an Unterstützer*innen, die Rolle des Verfassungsschutzes oder die strukturell rassistischen Ermittlungen, die Familienangehörige und Betroffene erleiden mussten. Vor einem Jahr haben wir mit einer Broschüre auf Leerstellen und Lücken in der Aufklärung hingewiesen.

„Kein Schlusstrich“ gilt auch heute!

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AfD vor Gericht: Die Herzkammer des Rechtsextremismus

Das Oberverwaltungsgericht Münster soll entscheiden, ob die AfD vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Währenddessen hat sich die AfD vom parlamentarischen Arm zur Herzkammer des Rechtsextremismus in Deutschland entwickelt. Wer die AfD bewerten will, muss auch ihre Vorfeld- und Unterstützungsstrukturen in den Blick nehmen.

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Engagierte aus Niedersachsen schützen Lokalpolitiker*innen vor Hass

Aktuelle Statistiken und Umfragen zeigen eine deutlich gesunkene Hemmschwelle zu Anfeindungen, Beleidigungen und Angriffen gegen Lokalpolitiker*innen. Auch im niedersächsischen Landkreis Gifhorn erleben Kommunalpolitiker*innen Anfeindungen. Engagierte, die solchen Hass schon selbst erlebt haben, machen sich stark für die Unterstützung von Betroffenen.

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