Am 11. Juli 2018 sprach der Vorsitzende Richter Manfred Götzl nach fünf Jahren und 438 Verhandlungstagen das Urteil gegen die fünf Angeklagten im sogenannten NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht in München. Die Nebenkläger*innen und ihre Vertreter*innen, Initiativen, Journalist*innen und Wissenschaftler*innen haben über Jahre eine intensive Dokumentation und Aufklärung des NSU-Komplexes vorangetrieben. Beim Urteilsspruch blieben viele dieser Erkenntnisse unberücksichtigt, z.B. das Netzwerk an Unterstützer*innen, die Rolle des Verfassungsschutzes oder die strukturell rassistischen Ermittlungen, die Familienangehörige und Betroffene erleiden mussten. Vor einem Jahr haben wir mit einer Broschüre auf Leerstellen und Lücken in der Aufklärung hingewiesen.
NSU: Ein Jahr nach dem Urteil
