Juristische und staatliche Hilfen
Juristische und staatliche Hilfen

Für Betroffene rechter Gewalt gibt es unterschiedliche Möglichkeiten juristische und/oder finanzielle Unterstützung zu erhalten. Nachstehend finden Sie Anlaufstellen und Kontaktdaten mit kurzen Angaben darüber, welche Art der Hilfe Sie dort erhalten können. Die anerkannten Betroffenenberatungsstellen beraten und begleiten Sie auch zu diesen weiterführenden Angeboten gerne kostenlos und vertraulich.
Manche Betroffenenberatungsstellen verfügen zudem auch über einen eigenen Härtefallfonds. Für nähere Informationen zu diesen Angeboten setzen Sie sich am besten mit einer Beratungsstelle in ihrer Nähe in Verbindung. Kontaktdaten der Betroffenenberatungsstellen finden Sie hier.
Staatliche finanzielle Hilfe / Bundesweit

Im Jahr 2001 wurde vom Deutschen Bundestag ein Fonds eingerichtet, aus dem "Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und terrorisischer Straftaten" ausgezahlt werden. Der Fonds wird vom Bundesamt für Justiz verwaltet. Um Leistungen aus dem Fonds zu erhalten, muss ein förmlicher Antrag gestellt werden mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular. Für weitere Informationen wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder an das Bundesamt für Justiz.
Bundesamt für Justiz
Referat III 2 – Opferentschädigung
53094 Bonn
Tel.: +49 228 99 410-5288
E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de
Homepage: www.bundesjustizamt.de
Hier finden Sie ein Merkblatt zu den Härteleistungen in Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Farsi und Somali.
Juristische Hilfe / Bundesweit

Seit 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland in Kraft. Damit ist Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, der Religion, des Geschlechtes, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Orientierung verboten. Es gibt Betroffenen damit die Möglichkeit, sich vor Gericht erfolgreich gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen. Das Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. bietet Betroffenen, die sich vor Gericht gegen Diskriminierung zur Wehr setzen wollen, juristischen Beistand an.
Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG)
Greifswalder Str. 4
Haus für Demokratie und Menschenrechte
10405 Berlin
Tel.: 030 - 688 366 18
E-Mail: info@bug-ev.org
Homepage: www.bug-ev.org

Die "Stiftung contra Rechtsextremismus" des Deutschen Anwaltvereins übernimmt die Kosten für Rechtsberatung und -vertretung von Betroffenen rechter Gewalttaten. Vorraussetzung für eine Unterstützung durch den DAV ist eine wirtschaftliche Bedürftigkeit der betroffenen Person. Damit soll insbesondere die Nebenklagevertretung von Opfern im Prozess gegen Täter:innen ermöglicht werden
DAV Stiftung contra Rechtsextremismus und Gewalt
c/o Deutscher Anwaltverein (DAV)
Littenstraße 11
10179 Berlin
Tel.: 030 72 61 52 139
E-Mail: jungnikel@anwaltverein.de
Homepage: www.anwaltverein.de/de/stiftung-contra-rechtsextremismus

HateAid unterstützt Betroffene von Hass im Internet durch persönliche Beratung und juristischen Beistand. In geeigneten Fällen wird ein Anwalt über die Prozesskostenhilfe finanziert, ob ein solcher Fall vorliegt wird zuvor von HateAid geprüft. Das Angebot ist kostenlos und offen für alle, die von Gewalt und Hetze im Netz betroffen sind.
c/o Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Straße 4
10405 Berlin
Tel.: 030 252 088 38
Email: beratung@hateaid.org
Homepage: www.hateaid.org
Der WEISSE RING vergibt Gewaltopfern Hilfeschecks für eine anwaltliche Erstberatung bei einem frei gewählten Anwalt. Unter der kostenlosen Telefonnummer 116 006 finden täglich von 7 bis 22 Uhr Beratungen statt. Der Verein ist zudem mit rund 420 Außenstellen bundesweit vertreten.
WEISSER RING e.V.
Bundesgeschäftsstelle
Weberstraße 16
55130 Mainz
Tel.: 116 006
E-Mail: info@weisser-ring.de
Homepage: www.weisser-ring.de