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Prozessauftakt gegen den rechten Attentäter von Halle

Nur weil die jüdische Gemeinde in Halle die Tür der Synagoge von innen verriegelt hatte, wurde Stephan B. aufgehalten.

Am 9. Oktober 2019, dem jüdischen Feiertag Jom Kippur, versuchte Stephan B. gewaltvoll in die Synagoge in Halle einzudringen. Als ihm das nicht gelang, erschoss er die Passantin Jana L. Anschließend erschoss er Kevin S. in dem Lokal ‚Kiezdöner’. Mehr zum Tathergang lesen Sie hier.

Morgen am 21. Juli 2020 beginnt nun der Gerichtsprozess gegen Stephan B. vor dem Oberlandesgericht Naumburg. 40 Nebenkläger*innen haben sich dem Verfahren angeschlossen. Angeklagt ist der Attentäter u.a. wegen des Mordes in zwei Fällen, des 68-fachen versuchten Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung und versuchten räuberischen Erpressung mit Todesfolge. Darüber hinaus hat die Bundesanwaltschaft Anklage erhoben wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, Volksverhetzung und fahrlässiger Körperverletzung.

Rebecca Blady hat den Anschlag selbst überlebt und sich nun der Nebenklage angeschlossen. Sie sagt: „Nebenklägerin zu sein bedeutet für mich, die Deutungshoheit über meine Erinnerung zu haben“. Ihr ganzes Gespräch mit unser Kollegin Rachel Spicker lesen Sie hier.

Der Prozess wird in Zusammenarbeit von NSU Watch und dem Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt (VBRG) beobachtet und dokumentiert werden. Aktuelle Berichte erscheinen bald auf dieser Seite. Auch die Nebenanklage betreibt einen eigenen Blog und wird dort regelmäßig ihre Beobachtungen zum Prozess veröffentlichen.

Zum Prozessauftakt wird der freie Radiosender Corax von 8 bis 15 Uhr eine Sondersendung ausstrahlen. Der Livestream ist von überall auf der Website erreichbar. Zudem hat ein Bündnis von verschiedenen Gruppen aus Magdeburg und Halle für den Tag des Prozessauftakts die Kundgebung ‚Solidarität mit den Betroffenen – Keine Bühne dem Täter organisiert. Sie findet von 8 bis 18 Uhr vor dem Landgericht in Magdeburg statt.

 

 

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News_Bundestag_Unsplash_Christian Lue

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