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Misstrauenskampagne gegen die Zivilgesellschaft

Misstrauenskampagne gegen die Zivilgesellschaft - Wir wehren uns & brauchen Ihre Unterstützung!

Nur zwei Tage vor der Bundestagswahl hat die Unionsfraktion mit ihrer Bundestagsanfrage “Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen” eine massive Misstrauenskampagne gegen die demokratische Zivilgesellschaft losgetreten. Die 551 Fragen zu gemeinnützigen Organisationen haben nur ein Ziel: ihre Gemeinnützigkeit infrage zu stellen. Auch die Amadeu Antonio Stiftung ist im Visier der Anfrage.

“Eine Schattenstruktur, die mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreibt” - der Vorwurf wiegt schwer. Warum die Union gerade jetzt diese Anfrage stellt, macht sie gleich zu Beginn klar: “Proteste gegen die CDU, die teils von gemeinnützigen Vereinen oder staatlich finanzierten Organisationen organisiert oder unterstützt wurden”, würden gegen eine politische Neutralität verstoßen.

Gemeint sind vermutlich die Demonstrationen hunderttausender Menschen gegen Rechtsextremismus nach einem politischen Dammbruch: der gemeinsamen Abstimmung von Union, FDP und AfD für einen verschärften Kurs in der Migrationspolitik Ende Januar.
 

Die Sachlage ist klar: Gemeinnützige Organisationen dürfen und müssen sich politisch äußern. Sie unterliegen als Gesamtorganisation nicht der politischen Neutralität, lediglich einzelne aus öffentlichen Mitteln geförderte Projekte. Das hat der Bundesfinanzhof mehrfach klargestellt, prominente verfassungsrechtliche Gutachten unterstreichen das und fordern ein Nachsteuern beim Gemeinnützigkeitsrecht.
 

Das Ziel dieser Anfrage ist genauso klar: Es wird grundsätzlich infrage gestellt, ob wir staatlich gefördert werden können und unsere Arbeit dem Gemeinwohl dient. Für uns ist das existenziell bedrohlich. Solche Misstrauenskampagnen schädigen den Ruf der gesamten Zivilgesellschaft und diskreditieren ihre Bedeutung für eine lebendige Demokratie.
 

Wir nehmen diesen Angriff nicht hin und setzen uns zur Wehr
Wir entsprechen ganz klar dem Gemeinnützigkeitsrecht und erfüllen alle Anforderungen staatlicher Förderungen. Falls nötig, verteidigen wir unsere Gemeinnützigkeit auch juristisch. Unser Fokus bleibt jedoch, den Einsatz gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus langfristig zu sichern, weiter auszubauen und unabhängiger von staatlichen Zuschüssen zu machen - die politischen Entwicklungen machen deutlich, warum das gerade jetzt notwendig ist.

Das aktuelle Vorgehen ist ein Einschüchterungsversuch von gemeinnützigen Organisationen, Engagierten, Freiwilligen, Demokrat*innen und letzten Endes auch von Betroffenen rechter Hetze und Gewalt. Das weisen wir entschieden zurück und stellen uns schützend vor alle, die sich für einen kritischen Diskurs und eine aktive Zivilgesellschaft einsetzen. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe!

Wir geben unsere Arbeit und unsere Gemeinnützigkeit nicht kampflos auf!
Wenn an der Amadeu Antonio Stiftung ein Exempel statuiert wird, werden noch etliche kleinere Vereine und Initiativen folgen, die sich nicht wehren können. Das können wir nicht zulassen.

Setzen Sie jetzt mit Ihrer Spende ein Zeichen

Rechtsgutachten, die unsere Gemeinnützigkeit schützen:

Ein etatisches Missverständnis

Warum parteipolitische Neutralität den Staat nicht verpflichtet, der geförderten Zivilgesellschaft parteifeindliche Äußerungen zu verbieten. Das Gebot parteipolitischer Neutralität und die Gewährleistung zivilgesellschaftlicher Äußerungsautonomie sind in Einklang zu bringen, indem man das Neutralitätsgebot im Gemeinnützigkeits- und Zuwendungsrecht eng auf die Förderung von Parteien bezieht.

Weaponized Neutrality

Wie der Sächsische Rechnungshof versucht, die Zivilgesellschaft an die Kandare zu nehmen. Mit einem umfangreichen Sonderbericht hat der Sächsische Rechnungshof kürzlich die finanzielle Förderung der Zivilgesellschaft durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt auf den Prüfstand gestellt.

Das Neutralitätsgebot in der Bildung

Welche Bedeutung kommt den Menschenrechten und dem staatlichen Neutralitätsgebot, insbesondere dem Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Artikel 21 Grundgesetz) zu, wenn Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen politischen Bildung rassistische oder rechtsextreme Positionen einer Partei thematisieren?

Rechtsgutachten zum sogenannten Neutralitätsgebot

Rechtsgutachten stärkt Vereinen den Rücken: Welche Verpflichtungen erwachsen Organisationen der Demokratie- und Jugendarbeit als Empfängern von Fördermitteln? Welche Kompetenzen hat der sächsische Rechnungshof zur Beantwortung dieser Frage?

Projekt BEWARE: Ein Kurzbericht

Bedrohte Demokratieprojekte wappnen und resilient machen: Die Bedrohung zivilgesellschaftlicher Demokratiearbeit durch Rechtsaußen ist – wie der Terror – immer auch eine (politische) Signaltat: „‚Seht, was wir können, welche Macht wir haben, das Eintreten für Demokratie ist gefährlich, Demokratie bedeutet Unsicherheit“. Das fordert auf, Bedrohung als das ernst zu nehmen, was sie ist, nämlich eine Gefahr für die Demokratie.

Demokratieförderung ist nicht neutral

Demokratieförderung ist nicht neutral – sie ist parteiisch für Menschenrechte, Gleichwertigkeit und eine offene Gesellschaft. Eine wehrhafte Demokratie muss sich genau gegen jene richten, die sie abschaffen wollen.

Mitmachen stärkt Demokratie

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