Am 24. Mai 2001 wird der 27-jährige, körperlich behinderte Axel Urbanietz vor einem Freibad in Bad Blankenburg (Thüringen) von einem 24-jährigen Neonazi aus sozialdarwinistischen Motiven mit Schlägen und Tritten so schwer verletzt, dass er wenig später an den massiven Brust- und Kopfverletzungen stirbt.
Axel Urbanietz ist in der Kleinstadt Bad Blankenburg bekannt und wird von seinem Umfeld als netter, höflicher und lustiger Mensch geschätzt. Zusätzlich zu seiner körperlichen Behinderung leidet er an Epilepsie und ist alkoholabhängig.
Die Tat
Am 24. Mai 2001 ist Christi Himmelfahrt, Axel Urbanietz verbringt den Feiertag im Freibad. Der Täter und sein Opfer waren zur Tatzeit stark alkoholisiert. Vor der tödlichen Attacke beleidigt der 24-jährige Neonazi sein Opfer und droht ihm, dass er ihn nicht verraten solle. Dann schlägt er Axel Urbanietz mit einem Faustschlag gegen die Schläfe zu Boden und tritt mit Springerstiefeln auf ihn ein.
Der sofort herbeigerufene Notarzt kann nur noch den Tod von Axel Urbanietz feststellen. Vor dem Eintreffen der Polizei werden die Augenzeugen der Tat von dem Täter. mit den Worten „Wenn du etwas erzählst, bist du als Nächster tot“ bedroht. Zur Tatzeit gilt der Neonazi als Wortführer der rechten Szene im Kreis Saalfeld-Rudolstadt.
Ermittlungen und Prozess
Im Laufe der Ermittlungen kommt ans Licht, dass der Täter auch enge Kontakte zu Tino Brandt unterhält, dem Mitinitiator des „Thüringer Heimatschutzes“, der als V-Mann für den Verfassungsschutz arbeitete und Kontakte zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) pflegte. Der Täter war bereits mehrfach vorbestraft, weil er unter anderem im August 2000 eine weiße Frau, die in Begleitung eines Schwarzen Mannes war, rassistisch beschimpft, ihr ins Gesicht geschlagen und einen zu Hilfe eilenden Tankwart mit einer Waffe bedroht hatte (die tageszeitung, 30.05.2001: „Tod nach Neonazi-Tritten“). Am 29. November 2001 verurteilt das Landgericht Gera den Täter wegen Körperverletzung mit Todesfolge und versuchter Nötigung an Tatzeugen zu einer Haftstrafe von sieben Jahren. Ein rechtsextremes Motiv erkennt sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht nicht. Die vorsitzenden Richter gehen davon aus, dass es keine „Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Tathintergrund“ gebe, vielmehr entwickelte sich aus der verbalen Auseinandersetzung ein physischer Angriff mit Todesfolge.
Kurz nach der Tat will der damalige Bürgermeister in einem offenen Briefkein politisches Motiv erkennen und bemhüht sich um Imagepflege-
Gedenken an Axel Urbanietz
Eine Kleine Anfrage von Ulla Jelpke (PDS) an die Bundesregierung im Jahr 2001 nach der rechtsextremen Motivation in diesem Fall, wird verneint: „Anhaltspunkte für einen rechtsextremistischen Tathintergrund sind nach Einschätzung der ermittelnden Behörden bislang nicht erkennbar.“
Die Opferinitiative ezra erinnert an Axel Urbanietz. Im Gedenken an Axel Urbanietz veröffentlicht sie in Kooperation mit Die Filmpirat*innen e.V. 2018 einen Film, der den Fall dokumentarisch aufarbeitet.
Eine Expert*innenkommission geleitet von Wissenschaftler*innen der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin in Kooperation mit dem Moses-Mendelssohn-Zentrum in Potsdam, begleitet vom Thüringischen Justiz- und Innenministerium, empfiehlt im November 2025 der Landesregierung die zusätzliche Anerkennung des Mordes an Axel Urbanietz, neben anderen Fällen, als rechtsextreme Straftat. Bislang (Stand Mai 2026) ist unklar, ob die Landesregierung Thüringens der Empfehlung folgt.