Am Abend des 17. April 2018 wurde der 27-jährige Christopher W. brutal ermordet. Die Polizei fand seinen Leichnam in einem ehemaligen Güterbahnhof in Aue (Sachsen). Getrieben vom Hass auf Homosexuelle haben die drei Täter ihr Opfer erst gedemütigt, dann gefoltert und ermordet.
Täter und Opfer kannten sich
Christopher W. galt als aufgeweckt und fröhlich. Er machte eine Ausbildung zum Koch. Viel über sein Leben ist nicht in Erfahrung zu bringen: Seine Eltern sind verstorben, seine Stiefmutter möchte nicht über ihn oder die Ereignisse sprechen.
Christopher W. kannte die drei Täter, sie lebten im selben Haus, feierten und tranken sogar zusammen. Die Täter behandelten ihn jedoch Zeug:innenaussagen zufolge wie einen “Sklaven”, schickten ihn zum Klauen, sahen in ihm einen “Opfertytpen”, bezeichneten ihn als “schwach”. Auch homofeindlichen Beleidigungen, Morddrohungen und Körperverletzungen durch die Täter fiel Christopher W. schon vor der Tat wiederholt zu Opfer.
Am Abend seines Todes trug er ein T-Shirt mit der Aufschrift: “Do you think i am too crazy? You will miss me, when I`m gone”.
Homofeindlicher Gewaltexzess
Am 17. April 2018 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen Christopher W. und den drei männlichen Tätern, die 22, 22 und 26 Jahre alt waren. Im Zuge der Auseinandersetzung zerrten die Täter das Opfer in das alte Bahnhofsgebäude und prügelten auf ihn ein. Die Täter steigerten sich in einen Gewaltrausch, stießen ihr Opfer in einer Grube und malträtierten Christopher W. bis zu Unkenntlichkeit.
Nach der Tat bedeckten die Täter die Grube mit einer Tür und gingen in eine Kneipe, um Fußball zu schauen. Bekannte, die einen der Täter am späteren Abend in seiner Wohnung besuchten, wurden mit einem Hitlergruß begrüßt – am nächsten Tag prahlt einer der Täter mit der Tat.
Anerkennung der politischen Tatmotivation durch das LKA
Die drei Täter waren der Polizei bereits wegen rechtsextremer Delikte bekannt. Das LKA und das BKA ordneten die Tat als PMK-rechts (Politisch motivierte Kriminalität rechts) ein. Im Plädoyer der Staatsanwaltschaft und im Urteil durch das Chemnitzer Landgericht fand ein solches Motiv jedoch keine Erwähnung. Das Gericht sprach zwar von einer menschenverachtenden Tat, das Tatmerkmal niederer Beweggründe wurde jedoch nicht anerkannt – es hätte zu einer Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes führen können. Stattdessen wurden die Täter wegen Totschlags zu 11 bis 14 Jahren Haft verurteilt.
Ein Jahr nach der Ermordung von Christopher W. rief die Initiative „Wasteland“ zum Gedenken an ihn und weiteren n rechter Gewalt in Sachsen auf.