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Emil Wendland

, 50 Jahre (staatlich anerkannt)

Der alkoholkranke Emil Wendland wird am 1. Juli 1992 in Neuruppin erstochen. Drei Skinheads verabredeten sich zum „Penner klatschen“ und stießen im Neuruppiner Rosengarten auf den 50-Jährigen, der dort alkoholisiert auf einer Parkbank schlief. Dort malträtieren sie ihr Opfer mit Schlägen und Tritten. Als sich die Täter von Wendland entfernen, kehrt einer von ihnen zu dem schwer verletzten Opfer zurück und sticht sieben Mal mit einem Messer in den Oberkörper des wehrlosen Mannes. Im Oktober 1993 verurteilt das Landgericht Potsdam den 20-jährigen Haupttäter Mirko H. wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe. Das Gericht stellt fest, H. habe sein Opfer für „einen Menschen zweiter Klasse gehalten“ und die Täter wollten „Penner klatschen“. Ein Mittäter wird wegen schwerer Körperverletzung zu drei Jahren Jugendhaft verurteilt. Auch hier wird der sozialdarwinistische Hintergrund der Tat vom Gericht erwähnt: „… faßte man spätestens zu diesem Zeitpunkt den Entschluß, in der Nacht ‚Assis aufzuklatschen‘; gemeint war damit das Zusammenschlagen von Obdachlosen oder anderen Personen, die man als mißliebig verachtenswert ansah.“
Auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste „Wie viele Tötungsdelikte mit tatsächlicher oder zu vermutender rechtsextremer/ausländerfeindlicher Motivation hat es in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Beitritt der ehemaligen DDR gegeben?“, wird in der Antwort des Bundestages Emil Wendland im September 1993 noch aufgeführt. In späteren Antworten zu Anfragen zur Anzahl von Todesopfern rechter Gewalt wird er jedoch nicht mehr genannt.

Im Rahmen einer Überprüfung alter Verdachtsfälle rechter Gewalt in Brandenburg durch das Moses Mendelssohn Zentrum wurde der Mord an Emil Wendland nachträglich als rechtsextreme Tat anerkannt.

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