Der 30-jährige Gerd Himmstädt starb am 03. Dezember 1991 an einer Hirnblutung. Drei Tage vorher wurde er in Hohenselchow (Brandenburg) von sieben Neonazis mit einem Baseballschläger schwer verprügelt.
Gerd Himmstädt hielt sich am Abend des 30. November 1991 in der Gaststätte „Zur Kastanie“ in Hohenselchow auf – ebenso die sieben jugendlichen Täter. Als er das Lokal verließ, folgte ihm einer der Täter und bezeichnete ihn als „Safeknacker“. Die Täter verdächtigten ihn, den Spielautomaten aus der Gaststätte entwendet und aufgeknackt zu haben. Die Gruppe der Jugendlichen Täter ging auf Gerd Himmstädt los, der noch versuchte zu fliehen. Sie verwendeten einen Baseballschläger und einen „Totschläger“ und verprügelten ihr wehrloses Opfer. Der spätere Hauptangeklagte schlug mit dem Baseballschläger auf den Kopfbereich von Gerd Himmstädt ein, auch dann noch, als dieser bereits bewusstlos war. Gerd Himmstädt starb drei Tage später an den Folgen der schweren Verletzungen.
Rechtsextremes Dominanzbestreben führte zum Tod von Gerd Himmstädt
Der Haupttäter Sven B., der die tödlichen Schläge ausgeführt hatte, wurde im Jahr 1992 vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) wegen Totschlags und Körperverletzung zu einer Jugendhaftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Mittäter erhielten Jugendhaftstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Laut Anklageschrift gehörten alle sieben Täter der rechtsextremen Szene an. Aus der Tatdynamik lässt sich auf rechtsextremes Dominanzbestreben schließen – die Neonazis gingen im Wege der Selbstjustiz mit schwerer Gewalt gegen ihr Opfer vor. Trotzdem wurden die rechtsextremen Hintergründe der Tat im Urteil nicht gewürdigt. Im Gegenteil, dass Gericht wertete die schwierigen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in den „Neuen Bundesländern“ als strafmildernd.