Der 48-jährige Hartmut Balzke begleitet am 25. Januar 2003 seinen Sohn zu einer Punk-Party in Erfurt (Thüringen). Dort versuchen sich zwei Neonazis Zugang zu der Party zu verschaffen. Weil sie abgewiesen werden, provozieren sie eine Schlägerei auf offener Straße. Einige Partygäste aus der Punk-Szene verfolgen daraufhin die beiden Rechten. Dabei kommt es zu einer Auseinandersetzung, an deren Ende der Rechtsextreme Dirk Q. eine leichte Stichverletzung durch ein Messer erleidet. Es ist bis heute ungeklärt, wer Dirk Q. diese Stichverletzung zugefügt hat.
Hartmut Balzke war damals arbeitslos und lebte in Forst (Brandenburg). Gemeinsam mit seinem Sohn wollte er Freund*innen in Erfurt besuchen.
Nach der Auseinandersetzung geht Dirk Q. in eine Kneipe, die als Treffpunkt für die rechte Szene bekannt ist. Als er diese später verlässt, befinden sich Hartmut Balzke und ein Punk namens Sebastian Q. in unmittelbarer Nähe. Laut Zeugenaussagen wird Hartmut Balzke von Dirk Q. mitten ins Gesicht geschlagen und sinkt daraufhin zu Boden. Der 48-jährige Familienvater erleidet durch den Aufprall eine Hirnschwellung, an der er zwei Tage später stirbt. Zudem bestätigen mehrere Zeugen, wie der gleiche Mann auch Sebastian Q. niederschlug und dann mit brutaler Gewalt mehrfach gegen den Oberkörper und Kopf des bewusstlos am Boden Liegenden trat. Sebastian Q. erleidet eine Nasenbein- und Gesichtsfraktur sowie ein Schädel-Hirn-Trauma.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt schnell gegen den 23-jährigen Rechten als Haupttäter, der wegen Körperverletzung und Zeigen des Hitlergrußes unter Bewährung steht. Trotz dieser Bewährung muss der Täter nicht in Untersuchungshaft. Das Landgericht Erfurt lehnt die Eröffnung der Hauptverhandlung 2006 mit der Begründung ab, dass es „sich um eine Schlägerei mit Todesfolge gehandelt“ habe. Fünf Jahre nach dem Angriff hebt das Oberlandesgericht Thüringen diese Entscheidung auf. Es kommt im März 2008 zu einer Hauptverhandlung, in der der damals 23-jährige Dirk Q. wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt wird. Der verschleppte Prozess führt dazu, dass zahlreiche Einträge im Strafregister Dirk Q.s aufgrund der Tilgungsfrist für Jugendstrafen von fünf Jahren gelöscht wurden. Der Prozess endet mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den vermeintlich „nicht vorbestraften“ Dirk Q. Im Prozess gab Q. an, er habe sich bereits Jahre zuvor von der Neonaziszene losgesagt.
Die Richter begründen die geringe Strafe damit, dass der Täter seitdem nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Sie bezeichneten den Tod von Balzke als einen „heilsamen Schock“ für den Angeklagten. Einen rechten Hintergrund will das Gericht nicht erkennen. Sebastian Q., der Punk der bei dem Angriff auch schwer verletzt wurde, trat als Nebenkläger auf. Das Gericht sieht hier lediglich eine leichte Körperverletzung als gegeben. Angesichts eines Gesichtstrümmerbruchs, den das Opfer erlitt, ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar.
Die Mobile Opferberatung Sachsen-Anhalt zeigte sich bestürzt über diese milde Strafe: „Das Urteil und das gesamte Strafverfahren sind Ausdruck einer tiefen Missachtung gegenüber Punks und sozial Randständigen. Offenbar sind sie in den Augen der Richter Opfer zweiter Klasse.“ Zudem war es ein Skandal, dass zwischen Tat und Verurteilung über fünf Jahre vergangen sind.