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Helmut Leja

, 39 Jahre

Der 39-jährige Helmut Leja wurde am 04. Juni 1991 in einem Waldstück in der Nähe der Kreisstadt Gifhorn (Niedersachsen) erstochen. Der 17-jährige Täter gehörte der örtlichen Neonaziszene an – und ermordete Helmut Leja aus sozialdarwinistischen Motiven.

Helmut Leja mochte die Ruhe der Natur

Helmut Leja wurde 1974 geboren. Vor seinem Tod lebte und arbeitete er unter betreuerischer Anleitung in den Kästorfer Anstalten bei Gifhorn. Nach Feierabend ging Helmut Leja üblicherweise in das Wäldchen nahe seiner Arbeitsstelle und kaufte auf dem Weg dorthin Feierabendbier und Zigaretten. Er setze sich gerne in die Natur, hörte mit seinem mitgeführten Transistorradio Musik, genoss in Ruhe Bier und Zigaretten.

Ein Mord aus sozialdarwinistischen Motiven

Helmut Leja hielt sich auch am Nachmittag der Tat in dem Waldstück nahe seiner Arbeit auf. Dort traf er auf den Täter und einen Freund von ihm – beide waren mit einem Mofa auf dem Weg durch das Waldstück. Sie waren bewaffnet mit einem ca. 40 cm langen Gasschlauch und einem Butterfly-Messer.

Die Neonazis fragten Helmut Leja, warum er bei diesen Temperaturen draußen Bier trinke. Helmut Leja antwortete, dass es ihm schmecke. Helmut Leja wiederum fragte die beiden, ob sie nun „auf Platte“ gingen. Dies schien für den Täter Anlass zu sein, Helmut Leja als Wohnungslosen einzusortieren, sie beschimpften ihn als „Penner“ und als „Abschaum“.

Helmut Leja erwiderte, dass er eine Wohnung habe. Es kam zum Streit, der 17-jährige Täter schlug Helmut Leja ins Gesicht, woraufhin dieser floh. Die beiden Neonazis verließen das Waldstück, der Täter kam jedoch nach einiger Zeit alleine zurück. Dort traf er wieder auf Helmut Leja, der sich bedroh fühlte und mit einer Plastiktüte um sich schlug – jedoch ohne den Täter zu treffen. Dieser stieg von seinem Mofa ab und schubste das Opfer. Es kam zum Gerangel, in dessen Verlauf der Angreifer Helmut Leja mit dem mitgeführten Gasschlauch schlug. Helmut Leja ging zu Boden, der Täter trat gegen seinen Kopf. Dem Opfer gelang es zunächst wieder auf die Beine zu kommen. Um sich zu verteidigen, drohte er seinem späteren Mörder mit einer abgebrochenen Bierflasche. Dieser geriet noch mehr in Rage und zog sein mitgeführtes Butterfly-Messer. Der Angreifer stach auf Helmut Leja ein und verletzte ihn mit mehreren Messerstichen tödlich. Helmut Leja verstarb am 04.06.1991 an zwei tiefen Lungenstichverletzungen.

Der Menschenverachtende Hintergrund der Tat wurde im Urteil nicht berücksichtigt

Am 23.12.1991 verurteilte das Landgericht Hildesheim den Täter wegen Totschlags zu einer sechsjährigen Jugendstrafe. Die Kammer des Landgerichtes stellte zwar fest, dass der Täter eine negative Einstellung gegen „Punker und Ausländer“ entwickelt habe und Sympathien für Neonazis hege, seine offensichtliche Szenezugehörigkeit sowie das sozialdarwinistisches Tatmotiv wurden seitens des Gerichtes allerdings weder thematisiert noch in der Urteilsfindung berücksichtigt.

Das Gericht ging davon aus, dass der Täter „aufgrund seiner psychischen Gesamtsituation in seinem Leben nur eingeschränkt in der Lage ist, eigene Gefühle wahrzunehmen und zu analysieren. Daraus ergibt sich bei ihm eine latente Aggressionsbereitschaft. Bereits der Ärger über die vom Opfer gehaltene zerbrochene Bierflasche reichte aus, den Angeklagten so sehr zu erregen, dass er den Tötungsvorsatz fasste.“ Damit pathologisierte das Gericht den Täter und entpolitisierte den Mord, der maßgeblich durch Hass auf vermeintlich sozial Schwächere motiviert war.

Das Gedenken an Helmut Leja

Verschiedene Initiativen setzen sich für eine Anerkennung des Mordes an Helmut Leja als rechte Gewalttat ein. Zuletzt unternahm die Partei Die Grünen den Versuch, Niedersachsen zu einer staatlichen Anerkennung zu bewegen. Doch wie bei vielen weiteren Todesopfern rechter Gewalt weigern sich staatliche Institutionen den Fall erneut zu untersuchen oder eine neue Einteilung als rechte Gewalt vorzunehmen.

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