Weiter zum Inhalt

Klaus-Peter Kühn

, 59 Jahre

In der Nacht auf den 17. Juni 2012 wird der 59-jährige Klaus-Peter Kühn von drei jungen Männern in seiner Wohnung in Suhl (Thüringen) überfallen und aus sozialdarwinistischen Motiven qualvoll zu Tode misshandelt.

Gnadenlose Folter

Es ist der Abend des 16. Juni als die zwei Brüder Manuel K. (17) und Christopher K. (23) zusammen mit dem 19-jährigen Robert R. in Suhl in die Wohnung des alkoholkranken Klaus-Peter Kühn im Plattenbauviertel Nord eindringen. Schon zuvor hatten die drei jungen Männer Kühn, der im Viertel als Pfandsammler bekannt ist, einige Flaschen Bier entwendet. Sie fordern Geld für Alkohol, woraufhin er ihnen knapp 3 Euro gibt. Als die Täter entgegen der Beteuerungen Kühns weitere 25 Euro finden, ist das der Beginn eines Martyriums für den 59-Jährigen: Immer wieder schlagen sie auf den Mann ein, zertrümmern einen Stuhl auf seinem Kopf, werfen eine Tischplatte, später einen Fernseher auf das wehrlose Opfer. Zwischenzeitlich verlassen die Täter die Wohnung, kehren jedoch wenig später zurück. Es folgen weitere gewaltsame Misshandlungen und Demütigungen. Ihrer Menschenverachtung lassen die drei Männer freien Lauf, als sie schließlich auf den Schwerverletzten urinieren und ihm glühende Zigarettenstummel in die Nasenlöcher stecken. Erst jetzt verlassen sie die Wohnung endgültig. Klaus-Peter Kühn erleidet einen qualvollen und langsamen Tod. Niemand aus dem Haus kommt ihm zu Hilfe, niemand ruft Polizei oder Notarzt. Die Obduktion ergibt, dass Kühn an den Folgen der schweren inneren wie äußeren Verletzungen am Vormittag des 17. Juni 2012 verstarb. Erst fünf Tage später wird Kühn tot aufgefunden.

Sozialdarwinismus oder Erpressung?

Bei den polizeilichen Vernehmungen, so die Kriminalbeamten später vor Gericht, bezeichneten die Täter das Opfer als „Penner“, „Kunde“ und „Spinner“. Kühn sei „zur Sache runtergewürdigt“ worden. Auf einem Vernehmungsvideo lächelt der 18-jährige Täter, von Reue keine Spur. Alle drei waren bereits einschlägig wegen Diebstählen und gefährlicher Körperverletzungen vorbestraft. Manuel K. war zuvor bereits durch Hakenkreuzschmierereien und einer Party anlässlich des Geburtstags Adolf Hitlers aufgefallen. Im Januar 2013 verurteilt das Landgericht Meiningen die Brüder Manuel K. und Christopher K. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Erpressung zu Freiheitsstrafen von 9 bzw. 11 Jahren. Wegen einer schweren Krebserkrankung des dritten Angeklagten wurde sein Verfahren von dem der anderen abgetrennt. Beobachter:innen wie Prozessteilnehmer:innen zeigten sich entsetzt über das Auftreten der Angeklagten, immer wieder kam es zu beleidigenden Zwischenrufen. Die vorsitzende Richterin betonte in der Urteilsbegründung, die drei hätten „ihr Opfer nicht mehr als Mensch wahrgenommen“. Obwohl die Richterin den Tätern ein sozialdarwinistisches Motiv attestierte, wurde die schwere Erpressung als tatbestimmendes Moment im Urteilsspruch gewertet.

Die Erinnerung aufrecht halten

Bis heute ist Klaus-Peter Kühn von staatlicher Seite nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt. Es ist dem Engagement antifaschistischer Gruppen und zivilgesellschaftlichen Initiativen zu verdanken, dass die Tat wie ihre politische Dimension in Erinnerung bleibt. Am Todestag 2021 gedachte ein Zusammenschluss verschiedener lokaler Akteur:innen in der Nähe des damaligen Tatorts in Suhl an den grausamen Mord.

Mitmachen stärkt Demokratie

Engagieren Sie sich mit einer Spende oder Zustiftung!

Neben einer Menge Mut und langem Atem brauchen die Aktiven eine verlässliche Finanzierung ihrer Projekte. Mit Ihrer Spende unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung für Demokratie und Gleichwertigkeit.