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Marcel Wisser

, 18 Jahre

Zu Tode gequält 

Marcel ist zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt und lebt in Bernburg (Sachsen-Anhalt). Zu seinem Leben und seiner Person sind leider kaum Informationen bekannt.

Am Abend des 23. August 2008, wenige Stunden vor der Tat, hält sich Marcel Wisser in der Diskothek „Bernabeum“ in Bernburg auf. In den frühen Morgenstunden trifft er in der Diskothek auf den späteren Täter. Dieser lädt Marcel Wisser zu einer vermeintlichen “Aussprache” zu sich in die Wohnung ein. Wisser und der 19-jährige Täter kennen sich bereits durch einen zeitgleichen Aufenthalt in einer Jugendhilfeeinrichtung. Der Täter attackierte Wisser seitdem schon länger bei zufälligen Begegnungen. Ein Jahr vor der Tat, im November 2007, hatte er Wisser auf offener Straße angegriffen, nachdem Wissers Freundin den rechtsextremen Täter als „Nationalsozialisten“ bezeichnet hatte. Daraufhin erstattet Wissers Mutter Anzeige bei der Polizei. Wissers Freundin berichtete, dass dieser „panische Angst“ vor dem Täter hatte. 

Am Tatabend kommt es in der Wohnung des Täters zu keiner „Aussprache“, sondern zu einem unvorstellbar brutalen Angriff. Der Täter misshandelt Wisser mit abgebrochenen Bierflaschen und drückt glühende Zigaretten auf dem Körper des Opfers aus. Für einige Zeit ist auch ein Bekannter des Täters anwesend. Der Täter beschuldigt Marcel Wisser immer wieder, dass dieser verantwortlich für seine polizeiliche Verfolgung sei. Zwei Tage nach der Tat sollte die Verhandlung wegen des vorherigen Angriffes auf den Betroffenen stattfinden. Wisser beteuert immer wieder, dass er ihn nicht angezeigt habe und auch nicht gegen ihn aussagen werde. Der Täter schenkt dem keinen Glauben. Er quält Wisser über Stunden und sticht schließlich mit mehreren Messerstichen auf den Bauch und den Oberkörper des Opfers ein. Am 24. August wird Marcel Wisser schließlich ermordet in der Wohnung des Täters aufgefunden.

Gericht will kein rechtes Tatmotiv erkennen

Im Juni 2009 verurteilte das Landgericht Magdeburg den 20 Jahre alten Täter wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von acht Jahren Haft. Obwohl Marcel Wisser in die Wohnung des Täters gelockt und über Stunden brutal misshandelt wurde, sprach das Gericht von einer „spontanen Tat“, die lediglich geschah, um eine Zeugenaussage von Wisser zu verhindern. Im Verfahren wird  mehrfach thematisiert, dass der Täter Marcel bereits seit der Schulzeit malträtierte. Immer wieder betonten geladene Zeug*innen, dass der Täter in der rechtsextremen Szene verankert sei. Denn genau wegen seiner rechtsextremen Einstellung war der Täter auch in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich auffällig geworden. Wegen gefährlicher Körperverletzung, dem Zeigen des Hitlergrußes und der Bedrohung von Menschen mit Migrationsgeschichte war er bereits zuvor zu einer Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt war. Der Täter trug zudem mehrere eindeutig rechtsradikale Tätowierungen und fiel in der Vergangenheit als Mitdemonstrant des rechtsextremen „nationalen Widerstands“ auf. Auch in der Wohnung des Täters konnte die Polizei überall rechtsextremes Propagandamaterial finden. Die Nachbarn des Neonazis beschwerten sich regelmäßig wegen des lauten Abspielens und dem Singen von rechtsextremer Musik. Selbst  Bekannte beschrieben den Täter als “tickende Zeitbombe”, bei der es “nur eine Frage der Zeit” sei „bis mal was passiert”. 

Trotz  dieser zahlreichen Anhaltspunkte wird der rechtsextreme Hintergrund des Täters vor Gericht ausgeblendet. Bis heute ist Marcel Wisser behördlich nicht als Todesopfer rechter Gewalt anerkannt.

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