Am 1. Juni 2002 wird der 29-jährige Dachdecker Ronald Masch auf einem Feld bei Neu Mahlisch (Brandenburg) von einer Gruppe Neonazis getötet. Roland Masch hat nach einem Diskobesuch in Alt-Zeschdorf bei Frankfurt (Oder) eine Mitfahrgelegenheit nach Hause gesucht. Die Männer beschließen, den ahnungslosen Mann mitzunehmen, um ihn auszurauben. Sie fahren mit ihm auf einen Feldweg bei Neu Mahlisch und zerren ihn aus dem Auto. Zunächst wird er mit einem Axtstiel schwer am Kopf verletzt. Die Täter nehmen seine Geldbörse an sich. Ronald Masch gelingt es zu fliehen und ruft den Männern zu: „Eure Gesichter habe ich mir gemerkt.“ Dies bedeutet sein Todesurteil. Einer der Täter, Matthias R. verfolgt ihn und sticht ihm dreimal mit einem Messer in den Rücken. Danach sticht er noch unzählige Male auf den Körper des wehrlosen Mannes ein. Der Angreifer wird von einem der Mittäter, Stefan K., mit den Worten „Jetzt musst du es richtig machen, sonst steht er wieder auf!“ angefeuert. Daraufhin schneidet Matthias R. dem Vater eines kleinen Jungen die Kehle durch. Ihr Opfer hatte keinen Cent im Portemonnaie. Matthias R. prahlte unmittelbar nach der Tat, dass es ihm Spaß gemacht habe, und dass er gerne noch einmal einen Menschen umbringen würde. Die Leiche des 29-jährigen Dachdeckers wird erst sechs Wochen später bei einer Rapsernte gefunden. Ronald Masch galt seit dem Diskobesuch als vermisst. Die Täter hätten Masch ausrauben wollen, sagt die Staatsanwaltschaft. Es gebe kein rechtes Motiv. Ohne die Gesinnung sei aber die extreme Brutalität nicht vorstellbar, heißt es in Justizkreisen. Die Angeklagten hätten in Verhören die Menschheit in „Kameraden“ und den minderwertigen Rest unterteilt. Zudem wurde den beiden Haupttätern in der Verhandlung untersagt ihre Hände offen zu zeigen, da beide das Wort „Hass“ auf ihrer Hand tätowiert haben, das „s“ jeweils in Runen-Schrift. Der zuständige Staatsanwalt begründete das Verbot damit, dass er „keine Nazisymbole“ dulde. Im April 2003 befand das Landgericht Frankfurt (Oder) zwei Angeklagte des Mordes für schuldig: Matthias R. muss lebenslänglich und Stefan K. für 13 Jahre ins Gefängnis. Wegen schweren Raubs in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhielten zwei weitere Angeklagte Haftstrafen von fünfeinhalb und zweieinhalb Jahren. Der vorbestrafte fünfte Angeklagte muss wegen Nichtanzeigens einer Straftat für eineinhalb Jahre ins Gefängnis.
Der Mord an Ronald Masch zeigt beispielhaft ein eklatantes Defizit der PMK-rechts Statistik. Da das Motiv der Tat darin liegen soll, dass die Täter ihren versuchten Raubüberfall verdecken wollten, findet die politische Dimension der Tat keine Berücksichtigung mehr. Hier zeigt sich eindringlich, wie aus dem Erfassungssystem jene Tötungsdelikte fallen, die als Raubüberfall getarnt werden. Der ideologische Kontext der Täter darf hier nicht ignoriert werden, wurde doch deutlich, wie die Hemmschwelle zur exzessiven Gewalt an einem Menschen gesenkt wurde. So heißt es doch in Justizkreisen, dass ohne die Gesinnung der Täter die extreme Brutalität nicht vorstellbar sei. Roland Masch ist ein Todesopfer rechter Gewalt und sollte deshalb auch offiziell als solches anerkennt werden.