Der 27-jährige Samuel Kofi Yeboah starb in der Nacht zum 19. September 1991 bei einem rassistisch motivierten Brandanschlag auf eine Unterkunft für Geflüchtete in Saarlouis (Saarland).
Samuel Kofi Yeboah
In seiner früheren Heimat Ghana hatte Samuel Kofi Yeboah als Landwirt gearbeitet. 1989 suchte er politisches Asyl in Deutschland. In der Unterkunft, in der er lebte, einem ehemaligen Gasthaus mit dem Namen „Weißes Rößl“, war er als Hausmeister tätig. Mitbewohner und Helfer beschrieben ihn als überaus hilfsbereiten, netten Menschen, der bereits etwas Deutsch sprach und oft für andere übersetzte. Außerdem behalten sie ihn als sportlichen, aufgeschlossenen jungen Mann in Erinnerung.
Die Tat
In der Tatnacht legt der Brandstifter, ein örtlich bekannter Neonazi, gegen 3.30 Uhr im Erdgeschoss des Treppenhauses der Unterkunft Feuer, das sich rasch ausbreitet. Samuel Kofi Yeboah versucht, durch das brennende Treppenhaus zu flüchten und erleidet dabei tödliche Brandverletzungen, an denen er wenig später im Krankenhaus stirbtt. Zwei weitere Geflüchtete werden bei dem Brandanschlag schwer verletzt. Sie springen aus dem Fenster und erleiden dabei schwere Knochenbrüche. 16 Bewohner*innen können sich ins Freie flüchten.
Polizeiliche Versäumnisse – verspätete Aufklärung nach 30 Jahren
Mehr als drei Jahrzehnte galt die Tat als ungeklärt. Obwohl nach Aussage von Zeug*innen kurz vor dem Ausbruch des Feuers ein silbergrauer Pkw mit hoher Geschwindigkeit an der Unterkunft vorbeigefahren war, fokussierte die Polizei ihre Ermittlungen auf die Bewohner*innen. Unmittelbar nach der Tat vernahm die Polizei die Überlebenden als Zeug*innen, darunter auch Kinder. Dabei soll es ausschließlich um die Frage gegangen sein, wer von den Bewohner*innen der Asylunterkunft für die Tat verantwortlich gewesen sei.
Wie bei zahlreichen anderen rassistischen Anschlägen verhinderte eine Täter-Opfer-Umkehr ernsthafte Aufklärung. Einer der Überlebenden schilderte im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der drei Jahrzehnte nach der Tat vom saarländischen Landtag eingerichtet wurde, das Vorgehen der Ermittler und des Sozialamts rückblickend mit den Worten, man habe die Betroffenen damals „nicht als Mensch behandelt“. Zwar erkannte die Bundesregierung 1993 einen rechtsextremen Hintergrund der Tat an. Die Ermittlungen wurden hingegen nach nur elf Monaten ohne Ergebnisse eingestellt, obwohl für die Ermittlungsbehörden bereits feststand, dass es sich um Brandstiftung handelte.
Die Tat reihte sich ein in eine Reihe von rassistischen Anschlägen, die zu jener Zeit im Saarland begangen wurden. Allein im Kreis Saarlouis war dies bereits der fünfte Angriff auf eine Geflüchtetenunterkunft seit 1987. Die rechtsextreme Szene in Saarlouis war sehr aktiv. „Die sind mit Baseballschlägern über der Schulter an Polizeifahrzeugen vorbei über den großen Markt marschiert”, berichtet ein Zeitzeuge.
Nach einem Tipp aus der rechtsextremen Szene hatte die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen im Sommer 2020 wieder aufgegriffen. Sie sprach „von gravierenden Anhaltspunkten, die auf Fremdenhass als Tatmotiv schließen lassen“. Nach neuen belastenden Ermittlungserkenntnissen kam es auf Betreiben der Bundesanwaltschaft am 4. April 2022 schließlich zur Festnahme des in der Neonazi-Szene von Saarlouis bekannten rechtsextremen Haupttäters.
Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des Mordes, des versuchten Mordes sowie der Brandstiftung mit Todesfolge. Nur wenige Stunden vor der Tat soll sich der Haupttäter mit Gleichgesinnten, darunter auch der langjährige Anführer der Neonazi-Szene von Saarlouis, in einer Saarlouiser Kneipe über mögliche Anschläge auf Geflüchtetenunterkünfte vor Ort ausgetauscht haben.
Kurz darauf wird auch der Rädelsführer der Skinhead-Szene wegen „psychischer Beihilfe“ zum Mord ebenfalls angeklagt. Der heute 54-Jährige soll seinen Freund und Kameraden bei einem Besäufnis am Abend zuvor zu dem Anschlag bewogen haben. Indem er, als das Gespräch auf die gerade begonnenen Pogrome von Hoyerswerda gekommen sei, sinngemäß gesagt habe: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren.“
Vor Gericht wird auch der mutmaßliche Mittäter zunächst von dem Hauptzeugen, einem Aussteiger der Neonazi-Szene, schwer belastet. Mutmaßlich aus Angst vor Racheaktionen zieht der Zeuge diese Aussage jedoch wenig später zurück und könne sich „nicht mehr genau erinnern“, ob der mutmaßliche Mittäter „brennen“ oder „passieren“ gesagt hätte. Er wird 2024 aufgrund fehlender Beweislage freigesprochen. Nachdem der Bundesgerichtshof die Revision des Täters im April 2024 verworfen hat, ist das Urteil wegen Mordes rechtskräftig.
Der Hauptangeklagte erhielt eine Jugendhaftstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten, da er zum Zeitpunkt der Tat noch 20 Jahre alt war. Auch dieses Urteil ist nach Verwerfung der Revision durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig.
Gravierendes behördliches Versagen
Im Lichte der Festnahme mehr als 30 Jahre nach der Tat räumte die saarländische Polizei selbst Versäumnisse in der damaligen Polizeiarbeit ein und entschuldigte sich für die offensichtlichen Defizite, die zur einstigen Einstellung der Ermittlungen geführt hätten.
Das Ausmaß dieser Fehler wurde im Juni 2026 durch den Abschlussbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch deutlicher. Demnach wurde offensichtlichen Ermittlungsansätzen nicht konsequent nachgegangen. Sie ermittelten anfangs sogar in Hinblick auf ein mögliches rechtsextremes Mordmotiv, ließen von dieser Spur aber schon nach zwei Wochen wieder ab. Spätere Befragungen von Verdächtigen aus der rechtsextremen Szene wurden teils nur oberflächlich oder sogar telefonisch durchgeführt; der Untersuchungsausschuss attestierte den Ermittlungsbehörden rückblickend „kriminalistische Bequemlichkeit“. So blieben Widersprüche in den Aussagen von Angehörigen der Skinhead-Szene weitgehend ungeprüft. Auch Beweismittel wie Bekennerschreiben, Drohbriefe und andere relevante Schriftstücke wurden nicht systematisch kriminaltechnisch untersucht, etwa auf Fingerabdrücke oder andere Spuren.
Der Untersuchungsausschuss kritisierte zudem, dass das rassistische Gewaltpotenzial der damaligen rechten Skinhead-Szene von den Sicherheitsbehörden erheblich unterschätzt worden sei. Nach Einschätzung von Vertretern beider Parteien sei das Bemühen, das öffentliche Ansehen der Stadt Saarlouis zu schützen, vielfach wichtiger gewesen als eine konsequente Auseinandersetzung mit rechtsextremen Strukturen und rassistischer Gewalt.
Darüber hinaus wurde im Bericht die Rolle des Verfassungsschutzes kritisch beleuchtet. Dieser sei infolge eines von der damaligen SPD-geführten Landesregierung verantworteten Personalabbaus in seiner Arbeitsfähigkeit erheblich eingeschränkt gewesen. Nach Auffassung des Untersuchungsausschusses habe die Behörde ihre Aufgaben bei der Beobachtung und Einschätzung rechtsextremer Entwicklungen deshalb nur unzureichend wahrnehmen können, was die Aufklärung des Falls zusätzlich erschwert habe.
Der Untersuchungsausschuss bescheinigte den Sicherheitsbehörden damit nicht nur handwerkliche Fehler, sondern schwerwiegende Versäumnisse, Fehlannahmen und mangelnde Sensibilität gegenüber rechter Gewalt. Die rassistische Gewalt der Saarlouiser Neonazi-Szene sei damals systematisch verharmlost und als bloße „Jugendsubkultur“ abgetan worden. Opferberatungsstellen und zivilgesellschaftliche Bündnisse kritisieren bis heute das Ausbleiben konkreter personeller und dienstrechtlicher Konsequenzen für die damals verantwortlichen Beamten.
Auseinandersetzungen um ein würdiges Gedenken
Fast 30 Jahre lang sperrte sich die Stadt Saarlouis gegen ein würdiges Gedenken an Samuel Kofi Yeboah. Der Saarländische Flüchtlingsrat und verschiedene antirassistische Gruppen setzen sich unaufhörlich für eine angemessene Art des Erinnerns, für regelmäßige Gedenkveranstaltungen, eine zentrale Gedenkskulptur sowie die Umbenennung einer Straße nach Samuel Kofi Yeboah ein. Diese zivilgesellschaftliche Erinnerungsarbeit trug auch maßgeblich dazu bei, dass sich 2019 eine entscheidende Zeugin bei der Polizei meldete und die Aufklärung wieder ins Rollen kam. 2001 brachte ein zivilgesellschaftliches Bündnis eine Gedenktafel an das Rathaus in Saarlouis an. Auf Anweisung des Bürgermeisters der Stadt wurde die Tafel kurze Zeit später wieder entfernt und eine Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet. Ab 2021 sollte nach Angaben der Stadt Saarlouis am 19. September jeden Jahres eine Veranstaltung in Gedenken an Samuel Kofi Yeboah stattfinden. Außerdem seien ein Mahnmal und eine Gedenktafel am damaligen Tatort, einem zentralen Ort in der Stadt, im Gespräch.
2023 hat der Landtag einen Entschädigungsfonds für Opfer rassistischer Gewalt beschlossen. Davon ist allerdings noch nichts bei den Betroffenen angekommen.
