Weiter zum Inhalt

Werner Weickum

, 44 Jahre

Am 19. Juli 1996 wird der 44-jährige Elektriker Werner Weickum am Bahnhof von Eppingen (Baden-Württemberg) von einer Gruppe rechtsextremer Jugendlicher überfallen, ausgeraubt und so schwer misshandelt, dass er wenig später an den Folgen stirbt.

Über die Biografie von Werner Weickum ist nur wenig bekannt. Auch ein Foto des Opfers existiert nicht.

Am Abend des 19. Juli hält sich Werner Weickum in der Bahnhofsgaststätte in Eppingen auf. Gegen 23 Uhr verlässt er die Kneipe und wartet am Bahnsteig. Dort sprechen ihn ein junger Mann aus der rechtsextremen Szene und eine Frau an. Sie täuschen vor, ihm gegen Bezahlung sexuelle Dienstleistungen anzubieten. Weickum geht auf das Angebot ein und folgt der Frau. Kurz darauf wird er von dem Begleiter unvermittelt niedergeschlagen. Während sich die Frau entfernt, greift ein weiterer Täter ein und tritt mit Stahlkappenstiefeln auf den am Boden liegenden Mann ein. In der Folge schließen sich weitere Jugendliche der Gruppe an und beteiligen sich an den Misshandlungen.

Die Täter durchsuchen Weickums Kleidung, nehmen ihm Bargeld und eine Bankkarte ab und fordern die Herausgabe der PIN. Nachdem er zunächst eine falsche Nummer nennt, setzen die Jugendlichen die Gewalt fort. Erst nachdem er die korrekte PIN preisgibt, lassen sie vorübergehend von ihm ab. Aus Angst vor einer späteren Identifizierung kehren sie jedoch zurück und misshandeln ihn erneut. Einer der Täter äußert, das Opfer dürfe „nicht mehr aufstehen“. Die Gruppe zieht den schwer verletzten Mann über den Bahnsteig und lässt ihn schließlich zurück.

Werner Weickum stirbt kurze Zeit später an den Folgen der massiven Gewalteinwirkung. Die Obduktion ergibt unter anderem schwere Kopfverletzungen, Rippenbrüche mit Verletzungen der Lunge sowie innere Blutungen. Als weitere Todesursache wird Erstickung festgestellt.

Im Juli 1997 verurteilt das Landgericht Heilbronn zwei der Haupttäter zu lebenslanger Haft. Acht weitere Beteiligte im Alter zwischen 16 und 21 Jahren erhalten Jugendstrafen von bis zu achteinhalb Jahren wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder unterlassener Hilfeleistung.

Der Fall Werner Weickum verweist auf ein strukturelles Problem bei der Erfassung politisch motivierter Kriminalität. Die Tat wird strafrechtlich als Raub mit Todesfolge bewertet und nicht als politisch rechts motiviert eingeordnet. Damit bleibt der ideologische Hintergrund der Täter unberücksichtigt, obwohl dieser zur Eskalation der Gewalt beigetragen haben dürfte.

Erst 15 Jahre nach der Tat erinnert eine Gedenkkundgebung des „Netzwerks gegen Rechts Heilbronn“ im Jahr 2011 öffentlich an Werner Weickum. Darüber hinaus ist kein kontinuierliches Gedenken bekannt.

Mehr: DIE ZEIT

Bleib informiert!

Melde dich jetzt zum Newsletter an und verpasse keine unserer nächsten Publikationen!

Schön, dass du dich für unsere Publikation interessierst! In unserem monatlichen Newsletter erhältst du spannende Einblicke in den Alltag demokratischer Zivilgesellschaft und in unsere Arbeit.

    [honeypot honeypot-540 timecheck_enabled:true timecheck_value:3]

    Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich mit der Verarbeitung meiner Daten gemäß der Datenschutzerklärung einverstanden und erhalte den Newsletter. Ich kann meine Einwilligung jederzeit über den Abmeldelink im Newsletter widerrufen.

    Publikation bestellen Direkt zum PDF