Willi Worg wird in der Nacht zum 25. März 2001 in Milzau (Sachsen-Anhalt) von fünf Neonazis zusammengeschlagen. Drei Tage später stirbt der 38-jährige Mann an den Folgen seiner schweren Verletzungen. Bereits nach den ersten Schlägen und Tritten wird Willi Worg bewusstlos. Die Täter treten jedoch noch unzählige Male auf das völlig wehrlose Opfer ein. Die Obduktion ergibt später, dass sämtliche Organe im Bauchbereich aufgrund der Tritte zerrissen wurden. Weil das Opfer einige Monate vor dem Angriff den 19-jährigen Haupttäter wegen unterlassener Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall angezeigt hatte, vermutet die Behörde kein politisches Motiv, sondern „Rache“. Außerdem hätten die Schläger von Worg Geld verlangt, bevor sie ihn traktierten. So lautet die Anklage auf versuchten Raub und Körperverletzung mit Todesfolge. Die Jugendkammer des Landgerichts Halle bewertet die Motivation der Täter anders: Am 13. November 2001 werden die fünf Angeklagten wegen Mordes und Beihilfe zum Mord zu Strafen zwischen vier und acht Jahren Haft verurteilt. In der Urteilsbegründung sagt die Vorsitzende Richterin, die Täter hätten Worg „regelrecht zertreten“. Überdies hätten die Täter „wegen ihres rechtsextremen und menschenverachtenden Weltbildes“ „unfassbar brutal“ gemordet. Als die Richterin den 19-jährigen Haupttäter im Prozess fragt, ob er sich in der Untersuchungshaft Gedanken über die Tat gemacht habe, gibt dieser sich unbelehrbar: „Ja ich habe mir Gedanken gemacht. Ich habe mir ein Hakenkreuz auf den Bauch tätowieren lassen.“
Als der damalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) den Verfassungsschutzbericht für 2002 veröffentlicht, taucht Willi Worg in diesem nicht als Todesopfer rechter Gewalt auf. Ein Skandal, denn der damalige Landesinnenminister Klaus-Jürgen Jeziorsky (CDU) fand es gegenüber dem Fernsehmagazin Panorama „erstaunlich“, dass der 38-jährige Mann nicht in der Bundesstatistik als Tötungsdelikt dem Phänomenbereich PMK-rechts zugeordnet wurde, da er nämlich in der Landesstatistik als Todesopfer rechter Gewalt auftauche. Drei Wochen nach Ausstrahlung der Sendung revidiert Klaus-Jürgen Jeziorsky jedoch seine Aussage und meint er habe wohl etwas falsch verstanden. Otto Schily habe recht, dass es sich bei Willi Worg um eine „unpolitische Raubstraftat mit Todesfolge“ gehandelt habe.
Der Mord an Willi Worg zeigt somit beispielhaft ein eklatantes Defizit der PMK-rechts Statistik. Da es sich um eine „unpolitische Raubstraftat mit Todesfolge“ gehandelt haben soll, findet die politische Dimension der Tat keine Berücksichtigung mehr. Hier zeigt sich eindringlich, wie aus dem Erfassungssystem jene Tötungsdelikte fallen, die als Raubüberfall getarnt werden. Der ideologische Kontext der Täter darf hier nicht ignoriert werden, wurde doch deutlich, wie die Hemmschwelle zur exzessiven Gewalt an einem Menschen gesenkt wurde. So hat doch selbst das Gericht festgestellt, dass die Täter „wegen ihres rechtsextremen und menschenverachtenden Weltbildes“ „unfassbar brutal“ gemordet hätten. Willi Worg ist ein Todesopfer rechter Gewalt und sollte deshalb auch offiziell als solches anerkennt werden.