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Rechtsextremer Verdachtsfall, mindestens: AfD verliert „kleines Parteiverbotsverfahren“ vor dem OVG Münster

Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz am Landgericht in Frankfurt am Main. Foto: Dontworry, CC BY-SA 3.0

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat heute die Klage der AfD gegen die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), das die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall klassifiziert, abgewiesen. Das ist überfällig und zu begrüßen. Aber was bedeutet das genau?

Erst einmal zeigt es: Die AfD versucht auf Zeit zu spielen und sich durch fortlaufende Prozesse als „Opfer” einer politisch voreingenommenen Justiz zu inszenieren. Die Einstufung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) stammt aus dem Jahr 2021. Im März 2022 hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln der Behörde recht gegeben, jetzt auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster. Die AfD wird sicher erneut versuchen, das Urteil anzufechten.

Der Partei dürften die erdrückenden Beweise bewusst sein. Warum steckt sie so viel Geld und Energie in das Verfahren? Wenn die Einstufung als „rechtsextremer Verdachtsfall“ erst gerichtsfest ist, wird sehr wahrscheinlich wenig später das BfV die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Das will die Partei so lange wie möglich herauszögern – aus mehreren Gründen.

Die Argumente zur Klassifizierung als „Verdachtsfall“ oder „gesichert rechtsextrem“ könnten auch in einem Parteiverbotsverfahren erfolgreich genutzt werden. Nicht umsonst spricht AfD-Anwalt Conrad beim OVG Münster von „einem kleinen Parteiverbotsverfahren“.

Eine gerichtsfeste Einstufung der AfD als Verdachtsfall könnte zu Austritten führen, z.B. von Beamt*innen. Sie sind laut Grundgesetz der Verfassungstreue verpflichtet. Auch erleichtert es Vereinen, sich von der AfD und ihren Mitgliedern abzugrenzen. Eine angestrebte Unterwanderung der Zivilgesellschaft würde dadurch deutlich erschwert werden.

Verteidigung ohne Argumente

Interessant war es dennoch, die Strategie der AfD vor Gericht zu beobachten. Sie setzte sehr wenig auf inhaltliche Argumente, da auch ihr klar zu sein scheint, dass die BfV-Einstufung schwer widerlegbar ist. Daher setzte sie fast nur auf Verzögerung. Wenn sie inhaltlich argumentierte, dann nach der üblichen Verharmloser-Methode. Im Schlussplädoyer behauptete einer der AfD-Anwälte, die Belege des BfV seien „meilenweit“ entfernt von NPD- oder Republikaner-Positionen, sondern entsprächen Äußerungen der CDU in den 1990ern. Auch behauptete die AfD vor Gericht, den „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“ gäbe es in der Partei nicht. Angesichts dieser von Beginn an durchgezogenen Taktik zeigen sich Teile der Partei und des Umfelds entsetzt. Ein früherer Kader der rechtsextremen Identitären Bewegung spricht von einer „massiv erbärmlichen Verteidigungsstrategie“. Mit Anbiederung sei der Prozess auch nicht zu gewinnen, vielmehr richte sie massiven Schaden für die Partei an, da so signalisiert werde, dass die AfD nicht zu den eigenen Positionen stehe. Radikal und standhaft sein, das sei der Markenkern der Partei. Nur so könne sie an die Macht kommen.

Dass für die Verharmlosungstaktik ausgerechnet der Hardliner Maximilian Krah, Spitzenkandidat der AfD bei der Europawahl, als Kronzeuge fungierte, wirkte hierbei extra bizarr. Krah betont bei jeder Gelegenheit, die AfD sei die spannendste Rechtspartei Europas, da sie sich nicht zügele, sondern stetig radikalisiere. Und Krah scheint, wenn er nicht gerade vorm OVG steht, der Radikalste unter den Radikalen sein zu wollen. Sein Rassismus toppt oft noch den seiner Parteifreunde. Erst vor kurzem sagte Krah in Anspielung auf Aminata Touré, die als Sozialministerin in Schleswig-Holstein Deutschlands erste schwarze Ministerin ist: „Wer ethnische Afrikaner und Afghanen in die Regierung nimmt, macht die Regierung auch kulturell afrikanisch und afghanisch“. Auf X, vormals Twitter, behauptete der U-Abgeordnete: „Natürlich ist Korruption korreliert mit Kultur und Kultur mit Ethnie“. Da platzte selbst dem AfD-Hardliner Torben Braga, Vorstandsmitglied der AfD Thüringen, die Hutschnur seiner Burschenschaftsmütze. Braga antwortet: „Du setzt hier zum wiederholten Male letztlich rassistischen Müll in die Welt & zwingst die Partei zum Widerspruch, um sich diesen Mist nicht zurechnen lassen zu müssen“. Und dieser Maximilian Krah wollte ernsthaft vor Gericht beweisen, dass die AfD keinen Unterschied mache, wer für sie deutsch ist, egal ob mit familiärer Zuwanderungsgeschichte oder ohne?

Spagat zwischen Radikalisierung und Selbstverharmlosung

Zum Schluss seines Gerichtsauftritts ließ er sich sogar zu dem Satz hinreißen: „Das Leben ist bunt, es lebe die Vielfalt“. Das ist bei weitem kein Bekenntnis zum Multikulturalismus, sondern zum rassistischen Konzept des Ethnopluralismus und eben zu einem ethnischen Volksbegriff. In der extremen Rechten versteht man unter begrüßenswerter Vielfalt, dass es viele homogene ethnische Völker auf der Welt gibt, die separiert in „ihrem“ Territorium leben, kurz: Blut und Boden. Der Auftritt Krahs samt dieser Aussage kann als ausgestreckter Mittelfinger Richtung Gericht bewertet werden: Der ethnische Volksbegriff kann auch mit den Begrifflichkeiten der „Gutmenschen“ umschrieben werden, aber die Partei steht auch dann zu diesem rassistischen Konzept. Diese Taktik war also mehr als durchschaubar – auch für die Richter.

Das Gerichtsverfahren zeigt somit auch ein Dilemma der Partei: Sie muss zwischen Selbstverharmlosung und Befriedung ihrer Radikalsten navigieren. Sie will und darf zum einen keine Stimmen an die BSW und Werte Union auf der einen Seite und Freie Sachsen, Heimat (Ex-NPD) oder an die Gruppe der Nichtwählenden auf der anderen verlieren. Bisher gelingt ihr das noch einigermaßen. Weitere Prozesse oder gar ein Parteiverbotsverfahren könnten diesen Spagat aber zusätzlich erschweren. Die „Radikalisierungsfalle“, nicht nur in Bezug auf die „Freien Sachsen“, besteht fort. 

Wenn die AfD vom Verfassungsschutz demnächst zu Recht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, beginnt das Prozedere von vorne. Die langen Verfahren samt Revisionsmöglichkeiten sind ein Beleg, dass der Rechtsstaat gut funktioniert. Es zeigt aber auch, dass in der Auseinandersetzung mit der AfD die Verantwortung nicht an Verfassungsschutz und Gerichte abgegeben werden darf. Es bleibt weiter zuvorderst Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft. Demokratie bleibt Handarbeit.

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