Schutzfonds – Schutzräume ermöglichen und bewahren
Schutzfonds – Schutzräume ermöglichen und bewahren

In Berlin sind viele Menschen von Hassgewalt betroffen – sie erleben Bedrohungen, Angriffe oder die Zerstörung ihrer Einrichtungen aus antisemitischen, rassistischen, queerfeindlichen oder anderen menschenverachtenden Motiven.
Neben psychischen Belastungen entstehen oft auch Fragen der Sicherheit: Ängste, die Räume der beschädigten Einrichtung wieder zu betreten. Sorge, dass das nächste Mal ein Fenster eingeschlagen wird.
Um weiterhin handlungsfähig zu bleiben, benötigen viele Betroffene bauliche und technische Schutzmaßnahmen – etwa folierte Fenster oder Überwachungskameras.
Der Schutzfonds der Amadeu Antonio Stiftung unterstützt Betroffene durch bauliche und technische Maßnahmen sowie persönliche Beratung zum Antrag. Sein Ziel: Schutzräume zu ermöglichen und zu bewahren.
Der Fonds wird gefördert durch die Landeskommission Berlin gegen Gewalt.
Erstkontakt
Bevor Sie einen Antrag stellen, schildern Sie uns unverbindlich Ihre Bedrohungslage. Nutzen Sie dazu unser Online-Formular. Ihre Angaben helfen uns, eine erste Einschätzung vorzunehmen und gemeinsam mit Ihnen zu prüfen, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist
Kontakt:
E-Mail: schutzfonds@amadeu-antonio-stiftung.de
Telefon: 015209368497
(Mo–Do erreichbar)

Was ist der Schutzfonds & Worum geht’s?
Was ist der Schutzfonds?
Der Schutzfonds ist ein Berliner Förderprogramm für Menschen und gemeinnützige Organisationen, die von Hassgewalt betroffen sind.
Er ermöglicht eine finanzielle Unterstützung von bis zu 20.000 Euro, um Schutzmaßnahmen umzusetzen – z. B.:
- eine Überwachungskamera im Eingangsbereich
- ein Alarmknopf für Mitarbeitende
- eine Fensterfolierung als Sichtschutz
- ein Schutzzaun um das Gelände
Das Ziel: Menschen und Einrichtungen nicht allein zu lassen – sondern solidarisch an ihrer Seite zu stehen und ihre Sicherheit zu stärken.
Was verstehen wir unter Hassgewalt??
Hassgewalt meint …
- Bedrohungen, Beschimpfungen, Beleidigungen, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen:
- … die durch menschenfeindliche Einstellungen wie Ableismus, Antifeminismus, Antisemitismus, Feindlichkeit gegen Sintizze und Rom*nja, Rassismus, LSBTI*-Feindlichkeit, Wohnungslosenfeindlichkeit, etc. motiviert sind,
- … die sich gegen das Engagement für demokratische und menschenrechtliche Grundsätze von Personen richten.
Was sind bauliche oder technische Schutzmaßnahmen?
Bauliche Schutzmaßnahmen verändern die Räume oder das Gebäude so, dass sie sicherer werden. Zum Beispiel:
- Sicherheitstüren oder Fenstergitter
- Ein Schutzzaun um das Gelände
- Fensterfolien zum Sicht- oder Splitterschutz
Technische Schutzmaßnahmen sind Geräte oder Systeme, die Bedrohungen erkennen oder abschrecken. Zum Beispiel:
- Videoüberwachung
- Alarmanlagen oder Notfallknöpfe
- Zutrittskontrollen oder Gegensprechanlagen
Welche Maßnahme sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam in der Beratung.
Was ist eine Bedrohungslage?
Eine Bedrohungslage liegt vor, wenn Menschen sich nicht mehr sicher fühlen – oder wenn es Hinweise gibt, dass eine konkrete Gefahr besteht.
Zum Beispiel:
- Wiederholte Drohungen persönlich oder im Netz
- Einschüchterungen vor der Tür oder am Arbeitsplatz
- Hinweise durch Polizei oder Sicherheitsdienste, dass Gefahr besteht
- Gezieltes Verfolgen oder wiederholtes Auftauchen fremder Personen im direkten Umfeld
- Konkrete Vorfälle in der Umgebung, die eigene Sicherheit in Frage stellen
Auch wenn noch kein Angriff stattgefunden hat, kann eine Bedrohungslage sehr belastend sein – und eine Förderung notwendig machen.
Wie unterscheidet sich der Schutzfonds vom Soforthilfefonds?
Der Soforthilfefonds hilft Menschen nach einem Angriff oder einer Bedrohung – z. B. mit psychologischer Unterstützung, rechtlicher Beratung oder einem Selbstverteidigungskurs. Die Hilfe ist niedrigschwellig. Der maximale Förderbetrag liegt bei bis zu 1.000 Euro.
Der Schutzfonds übernimmt ausschließlich bauliche oder technische Schutzmaßnahmen – z. B. Kameras, Alarmanlagen oder Sichtschutz an Fenstern. Hierfür ist eine nachweisbare Bedrohungslage notwendig – zum Beispiel durch eine Polizeianzeige, Screenshots oder Fotos von Schmierereien. Der maximale Förderbetrag liegt bei bis zu 20.000 Euro.
Wer kann den Schutzfonds nutzen?
Wer kann eine Förderung beantragen?
1. Gemeinnützige Organisationen und Initiativen, die ihren Sitz in Berlin haben bei denen eine konkrete Bedrohungslage besteht – zum Beispiel:
- Kultur- und Bildungseinrichtungen
- Beratungsstellen, Vereine und Glaubensgemeinschaften
- Jugend- und Communityprojekte
- Gruppen, die sich für Antirassismus, Antifaschismus oder queere Sichtbarkeit einsetzen
2. Personen,
- die von einer konkreten Bedrohung betroffen sind (belegbar z. B. durch verschriftlichte Zeugenaussagen, Screenshots von Konversationen, Fotos von Schmierereien oder Polizeianzeigen)
- und die sich Schutzmaßnahmen nicht aus eigenen Mitteln leisten können (wirtschaftliche Bedürftigkeit im Sinne von § 53 Abgabenordnung)
Beispiele:
- Einzelpersonen, die antisemitische, rassistische oder queerfeindliche Drohungen erhalten haben
- Aktivist*innen, Journalist*innen oder politisch engagierte Menschen, die gezielt eingeschüchtert werden
Welche Fälle sind förderfähig?
- Die Person oder Organisation wurde aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe bedroht, eingeschüchtert, beleidigt oder angegriffen – z. B. wegen jüdischer, queerer, migrantischer Identität oder politischem Engagement
- Es gibt eine nachvollziehbare Bedrohungslage , die belegt werden kann – z. B. durch Zeugenaussagen, Screenshots, Fotos von Beschädigungen oder Polizeianzeigen
- Der Vorfall hat in Berlin stattgefunden
- Der Vorfall ist nach dem 1. Januar 2024 passiert
- Die Bedrohung beruht auf menschenverachtenden oder abwertenden Ideologien beruht – z. B. Antisemitismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit oder Antifeminismus
Was erhalten Sie von uns?
Gefördert werden bauliche oder technische Schutzmaßnahmen und ihre Installation – zum Beispiel:
- Überwachungskameras oder Alarmsysteme
- Schutzfolien für Fenster oder Sicherheitstüren
- Zäune, Beleuchtung oder Gegensprechanlagen
Nicht gefördert werden:
- Psychologische Beratung oder Therapie
- Rechtsberatung oder Prozesskosten
- Umzüge oder Unterkunftskosten
- Öffentlichkeitsarbeit, Awareness-Workshops oder Schutzbegleitung
Förderhöhe
- Bis zu 20.000 Euro pro Antrag
- Direkte Kostenübernahme durch die Stiftung
- Keine nachträgliche Erhöhung der bewilligten Summe
Wie läuft die Förderung ab?
Von der Anfrage zur Förderung
- Sie schildern uns Ihre Bedrohungslage im Erstkontaktformular.
- Wir prüfen den Fall und geben eine Rückmeldung, ob eine Antragstellung möglich ist.
- Wenn ja, beraten wir Sie und senden Ihnen den Link zum Antragsformular.
- Sie holen drei Angebote ein und reichen sie mit den weiteren Unterlagen ein.
- Ihr Antrag wird geprüft – die Entscheidung über die Förderung trifft die Stiftung gemeinsam mit der Landeskommission Berlin gegen Gewalt.
- Wenn die Förderung bewilligt wird, können die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
- Die Stiftung übernimmt die Kosten direkt – Sie reichen dafür die Rechnungen ein.
Unterlagen
- Nachweise zur Bedrohung (Fotos, Polizeianzeigen, Screenshots etc.).
- Nachweise zur finanziellen Situation (bei Privatpersonen die „Erklärung zur wirtschaftlichen Bedürftigkeit“).
- Bei Organisationen: Registerauszug, Satzung, Gemeinnützigkeitsnachweis.
- Drei Angebote von Fachfirmen
Maßnahmenbeginn & -ende
- Maßnahmenstart erst nach Bewilligung
- In Ausnahmefällen vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich
Rechnungsabwicklung & Nachweise
- Rechnungen werden auf Antragstellende ausgestellt
- Direkte Zahlung durch die Stiftung
- Originalrechnungen und Dokumentation erforderlich
Wichtige Regeln & Ausschlusskriterien
Formelle Voraussetzungen
- Der Vorfall basiert auf menschenfeindlichen Motiven
- Der Vorfall fand nach dem 1. Januar 2024 und in Berlin statt
- Der Vorfall ist nachweislich belegt
- Bei Privatpersonen: Nachweis wirtschaftlicher Bedürftigkeit
- Bei Organisationen, oder Initiativen: Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Zustimmung zu Datenschutzbestimmungen
Ausschlusskriterien
- Beteiligung an extremistischen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen.
- Verbreitung menschenfeindlicher Inhalte oder Holocaustleugnung.
- Verbindung zu organisierter Kriminalität oder Terrorismus.
- Eintrag auf der EU-Sanktionsliste.
- Verwendung von Scientology-Techniken
Umgang mit Mehrkosten & Fristen
- Keine nachträgliche Erhöhung der Förderung
- Letzte Frist zur Vorlage von Rechnungen: 15. Oktober 2025
- Verfall der Förderung bei Fristüberschreitung
Downloadbereich
Gefördert durch:
