Trotz Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ fließen weiterhin gewaltige Summen staatlicher Gelder an die Partei und ihre Kader. Mehr als 120 Millionen zahlt der Bund jahr für Jahr an eine Partei, die Rechtsstaatsprinzipien und Menschenrechte in Frage stellt und die Demokratie angreift – und das nur für ihre Wahlerfolge auf Bundesebene. Eine gewaltige Finanzspritze für die rechtsextreme Landnahme und die Finanzierung ihres Vorfelds.
Die Einstufung des Verfassungsschutzes macht es offiziell: Die gesamte AfD ist eine „gesichert rechtsextremistische Bestrebung”. Die Erkenntnis, die Betroffene rechter Gewalt schon seit langer Zeit am eigenen Leib spüren, wird endlich auch von Deutschlands Inlandsgeheimdienst unterschrieben. Noch nie gelang es einer gesichert rechtsextremen Partei in der Bundesrepublik, so viele Wähler*innen zu überzeugen wie bei der Bundestagswahl 2025: 20,4 Prozent der Stimmen. Jede*r fünfte hat sich folglich für eine Partei entschieden, die mit rassistischen, antifeministischen und antisemitischen Narrativen Hass und Ängste schürt, die versucht parlamentarische Prozesse auszuhebeln und faschistische Umsturzphantasien offen teilt.
Während der überfällige Antrag auf ein Parteiverbotverfahren weiter auf die lange Bank geschoben wird, kann sich die neue AfD-Fraktion bereits über reichlich staatliche Gelder freuen. Denn: Deutschland ist eine Parteiendemokratie. Politische Parteien genießen hierzulande einen besonderen Stellenwert, da sie maßgeblich zum Funktionieren des Staatswesens beitragen. Im Sinne der Chancengleichheit und Unkorrumpierbarkeit erhalten Parteien und ihre Mandatsträger*innen beträchtliche Geldsummen. Es gilt: Solange einer Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele nicht vollumfänglich nachgewiesen werden, erhält sie finanzielle Unterstützung des Staates.
Staatliche Parteienfinanzierung
Parteien im Bundestag erhalten zahlreiche finanzielle Privilegien und Gelder aus öffentlicher Hand. Die staatliche Parteienfinanzierung besteht aus zwei Formen staatlicher Zuschüsse, die jeweils jährlich ausgezahlt werden. Zum einen erhalten Parteien für jede gültige Stimme bei allen Bundestags-/ Europa- und Landtagswahlen 83 Cent. Um den politischen Wettbewerb auch für neue Parteien zu öffnen, werden für die ersten 4 Millionen Stimmen je ein Euro eingeräumt.
Bei der Bundestagswahl hat die AfD 10.328.780 Stimmen erhalten. Daraus ergibt sich eine Summe von 9.252.887,40 Euro, die der Bundespartei 2025 zusteht. Hinzu kommen alle weiteren Wähler*innenstimmen, die im jeweiligen Jahr bei Landtags-/ Europawahlen für die AfD abgegeben werden.
Zum Anderen erhalten Parteien 45 Cent für jeden Euro, den sie als Spende, Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag erhalten. Großspenden von über 3.300 Euro sind davon ausgenommen. Von der Erbschaft- und Schenkungsteuer sind Parteien befreit. Laut dem jüngsten Rechenschaftsbericht politischer Parteien erhielt die AfD 2023 4.128.357,71 Euro aus Mitgliedsbeiträgen sowie 9.305.517,63 Euro aus Spendenbeiträgen natürlicher Personen unter 3.300 Euro. Daraus ergibt sich ergänzend ein staatlicher Zuwendungsanteil von 6.045.243,90 Euro im Jahr 2023. Angesichts des Mitgliederwachstums der AfD seit 2023 (52.000 Mitglieder im Februar 2025, im Rechenschaftsbericht sind Ende 2023 noch 39.673 Mitglieder aufgeführt) sowie anzunehmender steigender Spendenbeiträge dürfte dieser Zuwendungsanteil heute sogar noch höher ausfallen.
Die genaue Höhe der staatlichen Parteienfinanzierung ist schwierig zu bestimmen, da neben den festgelegten Anteilshöhen auch absolute und relative Grenzen die staatlichen Zuwendungen bedingen. Parteien dürfen zum einen nicht mehr staatliche Gelder erhalten, als sie aus eigener Kraft einnehmen. Zum anderen muss der Gesamtbetrag dabei unter 200 Millionen Euro liegen.
Diäten für die Abgeordneten
Abgeordnete im Bundestag werden monatlich mit 11.227,20 Euro entlohnt. Für die 152 Abgeordneten werden somit im Jahr 20.478.412,80 Euro bereitgestellt. Eine Erhöhung der Diäten um weitere 606 Euro pro Monat steht bereits zur Debatte. Damit würde die Summe der Diäten für AfD-Abgeordnete im Bundestag im Jahr auf 21.583.756,80 Euro steigen.
Kostenpauschale
Alle Bundestagsabgeordneten erhalten zusätzlich zu ihren Diäten eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.349,58 Euro monatlich. Die soll Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung von Wahlkreisbüros abdecken und Fahrten im Wahlkreis, die Wahlkreisbetreuung sowie die Zweitwohnung in Berlin finanzieren. Für die gesamte AfD-Bundestagsfraktion ergibt sich somit eine Summe von jährlich 9.757.633,92 Euro.
Büroausstattung
Auch für die Büroausstattung müssen Bundestagsabgeordnete nicht selbst aufkommen. Jährlich stehen den Abgeordneten 12.000 Euro zur Verfügung, die sie für Geräte, Materialien oder Mobilfunkverträge nutzen können. In der Summe sind das folglich 1.824.000 Euro für die 152 AfD-Abgeordneten.
Personalbudget
Auch die AfD-Abgeordneten sind auf Mitarbeiter*innen angewiesen, die sie bei der Ausübung ihres Mandats unterstützen. Hierfür stellt ihnen die Bundestagsverwaltung monatlich 25.874 Euro zur Verfügung. Jährlich erhalten alle AfD-Bundestagsmitarbeiter*innen summiert somit 47.194.176 Euro.
Zahlungen an die Fraktionen
Nicht nur die Abgeordneten, auch die Fraktionen selbst erhalten staatliche Gelder, um beispielsweise Druckkosten zu decken. Im Haushaltsjahr 2025 erhalten alle Fraktionen im Bundestag monatlich 512.553 Euro sowie weitere 10.700 Euro pro Fraktionsmitglied. Oppositionsparteien werden mit weiteren 15 Prozent mehr auf den Grundbetrag und 10 Prozent auf die Mitgliedsbeiträge unterstützt. Für die AfD als Oppositionspartei ergibt sich daraus jährlich eine Summe von 28.541.711,40 Euro.
Weitere Vergünstigungen
Neben diesen Fixkosten, mit denen der Staat die Arbeit der Rechtsextremen unterstützt, profitieren Bundestagsabgeordnete zusätzlich von zahlreichen anderen, für Steuerzahler*innen kostspieligen Vergünstigungen wie der BahnCard100, 1. Klasse, für die Menschen, die nicht im Bundestag arbeiten, jährlich 7.999 Euro zahlen müssten.
Mehr als 120 Millionen Euro Steuergeld für Rechtsextreme
Die Gesamtsumme, mit der der Staat jährlich die rechtsextreme Partei dabei unterstützt, die Demokratie von innen auszuhöhlen, ist beträchtlich. Mit mindestens 123.094.065,40 Euro finanzieren die deutschen Steuerzahler*innen im Jahr 2025 die rechtsextreme Partei. Dazu kommen weitere Millionen auf Länderebene.
Dieses Geld fließt, direkt oder indirekt, zu gewaltbereiten Nazi-Kadern, in neurechte Thinktanks, rechtsterroristischen Reichsbürgergruppierungen, internationale rechtsextreme Netzwerke sowie rassistische, antisemitische, antifeministische und klassistische Kampagnen.
Die tatsächliche Höhe staatlicher Mittel, die die AfD jährlich erhält, liegt über dieser Summe. Aufwandsentschädigungen für bestimmte Posten im Parlament wie der Ausschussvorsitz, Erleichterungen wie die BahnCard100, Pflege- und Krankenversicherungen oder Altersentschädigung sowie die höheren Zuwendungsanteile aus zunehmenden Mitglieds- und Spendenbeiträgen sind in der Gesamtsumme noch gar nicht enthalten.
Finanzspritze für den vorpolitischen Raum
Die AfD-nahe Desiderius Erasmus Stiftung (DES) hofft in der neuen Legislatur, endlich auch staatliche Fördermittel zu erhalten. Stiftungschefin Erika Steinbach plant mit 16 bis 17 Millionen Euro jährlich, die der DES zustünden. Das Veranstaltungsangebot der Stiftung reicht von einem Vortrag zur Frage „Hat das christliche Abendland noch eine Chance?” bis hin zu einem Wochenendseminar über „Staatsfinanzierte ,NGOs’ und ,Zivilgesellschaft’ – Über den linken Versuch, Demokratie durch Demokratiesimulation zu ersetzen”.
Drei Mal in Folge muss eine Partei in Fraktionsstärke in den Bundestag eingezogen sein, um nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz Anspruch auf die staatliche Förderung der ihr nahestehenden Stiftung zu haben. Dieses Kriterium hat die AfD, die 2016 in den Bundestag einzog, nun zum ersten Mal erfüllt. Fraglich ist jedoch, ob sie auch der zweiten Bedingung nachkommen kann. Denn parteinahe Stiftungen erhalten nur dann staatliche Mittel, wenn sie „für die freiheitlich demokratische Grundordnung sowie den Gedanken der Völkerverständigung aktiv” eintreten. Hat eine Stiftung jedoch „eine verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung” oder beschäftigt sie Personen, die „verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen”, verliert sie ihren Fördermittelanspruch. Darüber entscheidet allein das von Alexander Dobrindt geleitete Bundesinnenministerium.
Sollte die DES erstmalig Steuergelder für ihre Arbeit bekommen, könnte sie ihre Bildungsangebote massiv ausbauen und eine breitere Zielgruppe erschließen. Langfristig sei auch geplant, jungen Menschen Stipendien anzubieten, so Steinbach. Mit der staatlichen Ausfinanzierung der DES droht folglich der Ausbau der rechtsextremen Jugendkultur, die Verbreitung neurechter Verschwörungsideologien im vorpolitischen Raum.
Finanzierungsausschluss
Nachdem ein Verbotsantrag gegen die NPD, die sich mittlerweile „Die Heimat” nennt, 2017 zum zweiten Mal scheiterte, erweiterte der Bundestag den Werkzeugkasten der wehrhaften Demokratie um das Instrument des Finanzierungsausschlusses. Der Staat soll keine Parteien fördern müssen, die darauf abzielen, ihn abzuschaffen. Auf Grundlage dieser Neuregelung konnte die NPD im Januar 2024 erfolgreich von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Das Kriterium der Potenzialität, also der realistischen Umsetzbarkeit der verfassungsfeindlichen Ziele durch die Partei, wurde beim Finanzierungsausschluss gestrichen. Verfassungsfeindliche Parteien, die keine Chance haben, ihre Agenda umzusetzen, können zwar nicht verboten, dafür aber von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden.
Ansonsten sind die Voraussetzungen für das Parteienverbot und den Finanzierungsausschluss nahezu identisch, so Malaika Jores vom Verfassungsblog. Da die AfD im Gegensatz zur Neonazi-Kleinstpartei mit ihren jüngsten Erfolgen sehr wohl die Chance hat, ihre Ziele politisch zu realisieren, ist eine erfolgreiche Anwendung der Verfahren gleich wahrscheinlich. Aufgrund der Uneindeutigkeit des Grundgesetzes hinsichtlich der notwendigen Kriterien für einen Finanzierungsausschluss ist es sogar möglich, dass das Instrument bei der AfD nicht greift, eben weil sie im Gegensatz zur NPD so erfolgreich ist. Verfassungsrechtler*innen sind sich hierbei uneins. Einen Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung als Alternativvorschlag zum Parteiverbotsantrag voranzutreiben, ist somit verfassungsrechtlich riskant.
Doch auch politisch wäre ein solches Manöver gefährlich. Die Gefahr, dass die AfD ein Verbotsverfahren populistisch ausschlachten kann, besteht beim Finanzierungsausschluss noch viel stärker. Denn: Die Partei könnte sich, selbst wenn ihr verfassungsfeindliche Ziele nachgewiesen werden können und ein Finanzierungsausschluss gegen sie durchgesetzt wird, weiter politisch betätigen. Ein Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung wäre gefundenes Fressen für den Wahlkampf. Staatliche Gelder außerhalb der Parteienfinanzierung wären vom Finanzierungsauschluss ohnehin nicht betroffen.
Die genannten Summen basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen des Bundestages, können von den tatsächlich ausgezahlten Beträgen an die Partei abweichen und dienen lediglich der Veranschaulichung der finanziellen Größenordnung, mit der die AfD aus Steuergeldern unterstützt wird.