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Todesopfer rechter Gewalt

Warum Solingen 2024 in die Chronik der Todesopfer rechter Gewalt gehört

Ein rechtsextremer Täter zündet in Solingen (NRW) ein Wohnhaus an, in dem vor allem migrantische Menschen leben. Ein dreijähriges Kind, ein Säugling sowie ihre Eltern kommen bei dem Anschlag ums Leben. (Quelle: Adalet Solingen)

Die Eltern İsmail (Kancho) Emilov Zhilov (28) und Kıymet (Katya) Todorova Zhilova (28), ein türkisch-bulgarisch stämmiges Ehepaar, sowie ihre beiden kleinen Töchter, die dreijährige Gizem (Galia) Zhilova und das fünf Monate alte Baby Elis (Emily) Zhilova starben in der Nacht zum 25. März 2024 bei einem Brandanschlag in der Grünewalder Straße in Solingen. 21 weitere Bewohner*innen mit Migrationsgeschichte werden zum Teil schwer verletzt.

In der Nacht vom 24. auf den 25. März 2024 betritt der Täter gegen 2:40 Uhr das Mehrfamilienhaus in der Grünewalder Straße. Er verteilt mindestens einen Liter Benzin im hölzernen Treppenhaus und zündet die Flüssigkeit an. Aufgrund der Bauweise des Treppenhauses breitet sich das Feuer rasch aus und führt zum Tod der vierköpfigen Familie Zhilovi im Dachgeschoss, da ihr einziger Fluchtweg abgeschnitten ist. Die Einsatzkräfte erreichen um 02:53 Uhr den Tatort. Das Gebäude brennt fast vollständig aus, insbesondere das Treppenhaus wird völlig zerstört.

Ayşe und Nihat Kostadinchev springen mit ihrem sieben Monate alten Baby Salih aus dem Fenster im dritten Stock und überleben schwer verletzt. Nihat muss mehrfach reanimiert werden, Ayşe wurde seitdem bereits 16-mal operiert: Hauttransplantationen, komplizierte Knochenbrüche, langwierige psychologische Betreuungen. Ihr Leben und ihre Gesundheit sind für immer gezeichnet.

Am 21. Januar 2025 begann der Prozess gegen den Täter Daniel S. vor dem Landgericht Wuppertal wegen dreifacher Brandstiftung und eines Macheten-Angriffs. Der Prozess endete am 30. Juli 2025 mit der Verurteilung zu lebenslanger Haft und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung.

Der Prozess war geprägt von dem Aufdecken von gravierenden Ermittlungsversäumnissen seitens der Strafverfolgungsbehörden. Es ist maßgeblich der Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız zu verdanken, dass diese Verfehlungen offengelegt wurden.

Vom Brandanschlag zur Festnahme

Die Kriminalhauptstelle Wuppertal schloss einen Anschlag zunächst aus, revidierte diese Einschätzung jedoch nach dem Fund von Brandbeschleunigern am Tatort. Entscheidendes Beweismaterial lieferten Videoaufnahmen, die den Täter mit einem markanten Rucksack zur Tatzeit im Umfeld des Gebäudes zeigten. Zwei Wochen nach dem Brand wurde Daniel S. vorläufig festgenommen – unmittelbar nachdem er einen langjährigen Freund in dessen Wohnung mit einer Machete schwer verletzt hatte. Während der Täter den Angriff mit einem vorgetäuschten Drogenverkauf einleitete, blieb das eigentliche Motiv ungeklärt. Ein Nachbar gab an, Daniel S. habe bei der Tat „Sieg Heil!“ gerufen. Dieser Zeuge wurde im späteren Prozess jedoch nicht gehört.

„Alles von 1993 im Kopf“ – und dennoch ein Tunnelblick bei den Ermittlungen

Trotz dieser Begleitumstände der Festnahme legte sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal bereits Ende März 2024 fest: Ein rassistisches Motiv wurde vorab ausgeschlossen. Diese Auffassung wurde auch nach der Verhaftung und Durchsuchung des Hauses von Daniel S. durch den zuständigen Staatsanwalt aufrechterhalten. Obwohl er betonte, dass man „alles von 1993 im Kopf“ habe, womit er den rassistischen Brandanschlag in Solingen 1993 meinte, bei dem fünf Frauen und Mädchen mit türkischer Migrationsgeschichte starben. Und dennoch waren sich Polizei und Staatsanwaltschaft zwei Wochen später einig, dass das Motiv bei beiden Taten „im persönlichen Bereich“ liege. Im Fall der Brandstiftung sahen die Ermittlungsbehörden das Motiv in einem Jahre zurückliegenden Streit mit seiner ehemaligen Vermieterin. Der Täter wohnte damals im Hinterhaus des Brandhauses bis ihn die Vermieterin rausschmiss. Die Brandstiftung wurde daher als ein möglicher Racheakt gewertet. Diese voreilige Festlegung auf ein persönliches Motiv prägte die nachfolgende Arbeit der Ermittlungsbehörden maßgeblich.

Die polizeiliche Arbeit nach dem Anschlag wurde im späteren Prozess zum Gegenstand massiver Kritik. Was in der Hauptverhandlung ans Licht kam, zeichnet das Bild einer Reihe von eklatanten Ermittlungsfehlern: Die Durchsuchung der Täterwohnung erfolgte ohne das vorgeschriebene Protokoll. Erst durch die gezielten Nachfragen der Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız wurde offenbart, dass dieses Dokument fehlte und erst ein Jahr später aus der Erinnerung rekonstruiert werden musste. Dass Beweismittel unsachgemäß behandelt und Fingerabdrücke teilweise gar nicht erst gesichert wurden, ergänzt das Bild einer Spurensicherung, die nicht mit der gebotenen Sorgfalt vorging.

Auswertung der digitalen Daten: Nazi-Propaganda

Diese Defizite zogen sich wie ein roter Faden durch die gesamte Auswertung der Beweismittel. Eine Festplatte mit rassistischen und NS-relevanten Inhalten wurde zwar sichergestellt, blieb jedoch monatelang unangetastet. Erst auf Drängen der Nebenklage erfolgte eine forensische Analyse, die 166 entsprechende Dateien offenbarte. Auch Sachbeweise vor Ort wurden unzureichend dokumentiert: Ein rechtsextremes Poster in einer vom Täter genutzten Garage, das das volksverhetzende Gedicht „Lied eines Asylsuchenden“ zeigte, wurde nicht als Beweisstück konfisziert; es existiert heute lediglich als unscharfe Fotografie in den Ermittlungsakten – ein Umstand, den Seda Başay-Yıldız ebenfalls im Prozess aufdeckte. Zudem kam heraus, dass nicht alle Datenträger ausgewertet wurden, die konfisziert worden waren. Dem Gericht wurden Chatprotokolle vorgelegt, in denen sich der Angeklagte und seine Lebensgefährtin abfällig über Migrant*innen äußerten und deren Tod wünschten.

Vermerk über rechtsextremen Hintergrund handschriftlich gestrichen

Die einseitige Ermittlungsführung zeigte sich nicht nur bei der Spurensicherung, sondern auch darin, wie interne Warnsignale ignoriert wurden. Eine junge Polizistin hatte direkt am Tatort Anzeichen für eine rechte Gesinnung erkannt und dies in einem Einsatzbericht vermerkt. Dieser Hinweis wurde beim Staatsschutz jedoch später handschriftlich gestrichen – mit der Begründung, die Beamtin sei noch zu unerfahren gewesen. Dieser Vorgang, der erst durch die Akteneinsicht und Intervention der Nebenklage zur Sprache kam, ließ den Eindruck entstehen, dass eine ergebnisoffene Prüfung der politischen Dimension frühzeitig unterbunden wurde, anstatt dem Verdacht systematisch nachzugehen.

Verharmlosung von Nazi-Propaganda

Besonders belastend für die Hinterbliebenen und Überlebenden war die Art und Weise, wie der Staatsschutz Wuppertal die digitalen Funde im Nachhinein bewertete. Anstatt ein rechtes Motiv bei dem Täter nicht voreilig auszuschließen, flüchteten sich die Verantwortlichen in Relativierungen. Die 166 rassistischen und NS-relevanten Bilder auf dem Datenträger wurden mit der Bemerkung versehen, solche Inhalte besitze heute „jeder Siebtklässler“. Rassistische Bezeichnungen in Chatverläufen wurden als generationstypischer Sprachgebrauch heruntergespielt, Wehrmachtslieder als „zeitgemäße Schlager“ und die digitale Suche nach NS-Massenmorden als „sporadisches Interesse“ umgedeutet.
Dass der Staatsschutz die Indizien trotz der erdrückenden Beweislast systematisch bagatellisierte, entzog dem Verfahren die politische Grundlage. Damit wiederholten die Behörden jene Versäumnisse, die bereits in der Vergangenheit zu einer folgenschweren Verharmlosung rassistischer Gewalt geführt hatten.

Kontroverse um Dachgeschosswohnung: Indizien ohne juristische Folgen

Ein weiterer Streitpunkt im Prozess war eine Dachgeschosswohnung im Haus des Vaters von Daniel S. Dort stellte die Polizei NS-Devotionalien und eine Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“ sicher. Um eine Verbindung zum Täter zu bestreiten, behauptete dessen Verteidigung, die Wohnung stünde leer. Die Nebenklage hielt mit konkreten Indizien dagegen, die auf eine aktuelle Nutzung durch Daniel S. hindeuteten: In den Räumen fand sich ein Kalender aus dem Jahr 2024 sowie ein ungemachtes Bett. Besonders belastend war der Fund identischer Zigarettenboxen, wie sie der Angeklagte auch in seiner eigenen Wohnung zum Abfüllen der Brandbeschleuniger genutzt hatte. Trotz dieser Hinweise und der Brisanz der Funde lehnte das Gericht den Antrag der Nebenklage ab, über Jobcenter-Daten den tatsächlichen Mieter der Wohnung zweifelsfrei zu klären. In der Folge spielten diese Funde für die rechtliche Bewertung des Tatmotivs keine Rolle mehr, da eine zweifelsfreie Zurechnung zum Angeklagten durch das Gericht nicht weiter verfolgt wurde.

Wie eine Brandanschlagsserie zum vierfachen Mord führte

Während das Gericht die Funde im Dachgeschoss als rechtlich nicht verwertbar einstufte, weitete die Nebenklage den Blick auf die Vergangenheit aus. Sie deckte auf, dass der Anschlag in Solingen kein isoliertes Ereignis war, sondern der Endpunkt einer Serie von Brandstiftungen durch Daniel S.. Unzureichende Ermittlungen führten jedoch dazu, dass auch hier ein mögliches rechtes Motiv nicht gesehen wurde.

Wuppertal, 5. Januar 2022: Ein „Kabelfehler“, der ein Brandanschlag war

Ein Kellerbrand in der Normannenstraße in Wuppertal wurde von der Polizei zunächst als technischer Defekt abgetan. Erst ein Gutachten aus dem Jahr 2025 belegte die vorsätzliche Brandstiftung an mehreren Stellen. Dem Feuer war ein rassistischer Konflikt vorausgegangen, in dem Daniel S. seinen marokkanischen Nachbarn Jammal H. beleidigt und mit Pfefferspray attackiert hatte.
Besonders brisant: Jammal H. berichtete später, dass die Haustür bei seinem Fluchtversuch verschlossen war – ein kalkuliertes Vorgehen zur Blockade der Rettungswege, das sich zwei Jahre später in der Grünewalder Straße wiederholen sollte. Obwohl Jammal H. zudem brennbare Flüssigkeiten vor seiner Tür bemerkt hatte, wurde er von der Polizei damals nie vernommen. Wie offen der Täter seine Gesinnung im privaten Umfeld lebte, berichtete ein Bekannter gegenüber der taz: Daniel S. habe regelmäßig NS-Musik gehört und auf Beschwerden stets gesagt: „Das hat im Dritten Reich funktioniert, so funktioniert es auch.“

Dass diese Warnsignale und Spuren jahrelang ungehört blieben, rückte die Verantwortlichen im Nachhinein unter massiven Rechtfertigungsdruck. Der Leiter der Wuppertaler Kriminalpolizei räumte gegenüber dem WDR im September 2025 Fehler ein: Das damalige Vorgehen entspreche nicht den polizeilichen Standards und sei „aus heutiger Sicht nicht optimal“.

Solingen, 9. November 2022: Ein Brandanschlag am Jahrestag der Reichspogromnacht

Sechzehn Monate vor der tödlichen Katastrophe brannte es bereits zuvor im selben Haus in der Grünewalder Straße, in dem später die Familie Zhilovi ums Leben kam. Auch hier wurde ein zentrales Indiz für ein mögliches rechtes Motiv des Täters missachtet: Die Tat fand am Jahrestag der Reichspogromnacht statt. Daniel S. hatte damals im Treppenhaus Grillanzünder ausgelegt und im Keller einen Benzin-Brandsatz mit Lunte platziert, der jedoch nicht zündete. Das Feuer wurde frühzeitig entdeckt. Zeugen wurden über eine Drehleiter gerettet. Die Nebenklage kritisierte explizit, dass dieser Jahrestag als Ansatzpunkt für eine Motivsuche von den Behörden ignoriert wurde.

Solingen, 16. Februar 2024: Ein brennendes Treppenhaus in der Josefstraße

Nur Wochen vor dem vierfachen Mord goss der Täter mehrere Liter brennbare Flüssigkeit in den Flur eines hölzernen Treppenhauses in der Josefstraße. Er platzierte zudem drei präparierte Kunststoffflaschen im Gebäude und entzündete die Flüssigkeit. Dass das Feuer von selbst erlosch, verhinderte auch hier eine Katastrophe in einem Haus, das primär von Familien mit Migrationsgeschichte bewohnt wurde.

Diese Serie von Anschlägen zeichnet das Bild eines Täters mit starken Indizien für eine rechte Gesinnung. Seda Başay-Yıldız betonte im Prozess, dass konsequente Ermittlungen bereits im Jahr 2022 zur Festnahme von Daniel S. hätten führen können – die vier Familienmitglieder könnten heute noch leben. Während die Staatsanwaltschaft noch im September 2025 argumentierte, der Täter sei damals „völlig unbekannt“ gewesen, bleibt der Vorwurf bestehen: Daniel S. blieb nur deshalb unbekannt, weil die Polizei nach den Bränden von 2022 und Februar 2024 keine umfassenden Ermittlungen zur Motivlage einleitete.

Brisante Überprüfung: Befangenheit im Polizeiapparat?

Am 30. Juli 2025 wurde der Täter wegen mehrfachen Mordes in Tateinheit mit mehrfach versuchtem Mord, Brandstiftung, schwerer Brandstiftung sowie mehrfacher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die anschließende Sicherungsverwahrung an. Ein rassistisches Motiv fand im Urteil trotz der vorliegenden Hinweise keine Berücksichtigung.

Diese Leerstelle ist auch eine Folge der mangelhaften Vorarbeit: Da Gerichte auf Basis der polizeilichen Ermittlungsakten urteilen, fehlte die notwendige Tatsachengrundlage für eine politische Einordnung. Viele Indizien für eine rechte Gesinnung kamen erst durch die Hartnäckigkeit der Nebenklage ans Licht. Es bleibt die Frage, ob eine sorgfältigere Ermittlung zu einer expliziten Anerkennung der rassistischen Dimension im Urteil geführt hätte.

Die Versäumnisse führten zu einer internen Untersuchung durch das Polizeipräsidium Hagen. WDR-Recherchen deckten jedoch pikante personelle Verflechtungen auf: Der Leiter der „neutralen“ Überprüfung war zuvor in führender Position in Wuppertal tätig, während der dortige Kripo-Chef aus Hagen kam. Diese Konstellation wurde offiziell als Zufall bezeichnet, die Auswirkungen auf die Beweiserhebung bestritten.

Dennoch gab es personelle Konsequenzen: Der Leiter des zuständigen Kommissariats trat zurück. Für die Nebenklagevertreterin Seda Başay-Yıldız greifen diese Schritte zu kurz. Sie erstattete Anzeige gegen die ermittelnden Beamten und warf ihnen vor, ein politisches Motiv „offensichtlich um jeden Preis“ ausgeschlossen zu haben.

Begründung zur Aufnahme in die Chronik der Todesopfer rechter Gewalt

Das zentrale Versäumnis der ursprünglichen Ermittlungen lag in der vorschnellen und grob fehlerhaften Ignoranz des rassistischen Tatmotivs. Eklatante Ermittlungsfehler verhinderten eine konsequente Aufklärung von Anfang an. Die behördliche Festlegung auf ein persönliches Motiv – basierend auf einem Jahre zurückliegenden Streit mit seiner ehemaligen Vermieterin – ignorierte die neuen Täterprofile im Rechtsextremismus.

Dieser Fall spricht für das Phänomen der „stillen Radikalisierung“: Täter sind demnach keine klassischen, auffälligen Neonazis, sondern verhalten sich unauffällig und radikalisieren sich primär im digitalen Raum. Diese Einschätzung wurde auch von der Nebenklageanwältin Seda Başay-Yıldız vor Gericht bekräftigt. Sie betonte, dass heutige Täter oft unscheinbar wirkten und wies darauf hin, dass auch die Täter der rassistischen Anschläge in Hanau, Halle und München kein Vorstrafenregister in politischer Kriminalität aufwiesen und dennoch aus rassistischen Motiven töteten.

Aus diesen Gründen und entgegen der richterlichen Tatsachenfeststellung zum Motiv findet sich diese Tat in der Chronik der Todesopfer rechter Gewalt. Die Indizienkette, bestehend aus der Serie von Brandanschlägen auf Häuser mit Opfern mit Migrationsgeschichte sowie dem massiven Interesse des Täters an rassistischer und antisemitischer Propaganda, belegt, dass der Anschlag von einer rassistischen Gesinnung getragen war. Selbst NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) zeigte sich irritiert: „Die Ermittlungen haben bei mir auch Fragezeichen aufgeworfen.“

Campact-Aufruf der Betroffenen: „Kein Schlussstrich im Fall Solinger Brandanschlag 2024!“

Für die Hinterbliebenen und Überlebenden bleiben damit viele Fragen unbeantwortet. Daher wanden sie sich im September 2025 selbst in einem dringenden Aufruf an die Öffentlichkeit und NRW-Innenminister Herbert Reul: „Aufklärung. Anerkennung. Konsequenzen. Kein Schlussstrich im Fall Solinger Brandanschlag 2024!“ Diese Petition hat seitdem über 12.500 Unterschriften gesammelt (Stand 23. März 2026). Darin formulieren sie konkrete Forderungen an die Politik, um strukturelle Mängel bei der Verfolgung rechter Gewalt zu beheben:

  • Eine unabhängige Untersuchungskommission zur Aufarbeitung der Ermittlungsarbeit.
  • Verpflichtende Schulungen für Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz zu rassismuskritischer Ermittlungsführung.
  • Eine unabhängige Kontroll- und Beschwerdestelle bei rassismusbezogenem Fehlverhalten.

Gemeinsam Erinnern

Angehörige und Menschen, die İsmail (Kancho) Emilov Zhilov und seine Ehefrau Kıymet (Katya) Todorova Zhilova sowie ihre beiden kleinen Töchter, die dreijährige Gizem (Galia) Zhilova und das fünf Monate alte Baby Elis (Emily) Zhilova kannten, sind herzlich eingeladen, sich bei uns zu melden. Ihre Geschichten machen das Bild der Verstorbenen persönlich und sind für die Aufarbeitung und die Erinnerung von unschätzbarem Wert.

Weiterführende Informationen zur Prozessdokumentation

Alle in diesem Artikel genannten Details, Zitate und Zusammenhänge aus dem Prozessverlauf stützen sich maßgeblich auf die akribische Dokumentation der engagierten Gruppe Adalet Solingen. Deren Mitglieder begleiteten jeden einzelnen Prozesstag vor Ort und machten die Vorgänge der Öffentlichkeit zugänglich: Nachzulesen unter: https://adaletsolingen.org/prozessberichte/

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