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Timo Kählke

, 29 Jahre (staatlich anerkannt)

Der 29-jährige Timo Kählke wurde am 12. Dezember 1991 in Meuro (Brandenburg) von einem Neonazi erschossen. Sowohl der 18 Jahre alte Mörder wie auch die drei Mittäter im Alter zwischen 20 und 29 Jahren gehörten zu der militanten rechtsextremen Wehrsportgruppe „1. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg“. Timo Kählke war Familienvater und lebte in Senftenberg.

Er wollte helfen und wurde ermordet

Die vier Neonazis planten einen Überfall auf das Spielcasino „LasVegas“ in Welzow und brauchten dafür ein Fahrzeug. Von dem dabei erbeuteten Geld wollten sie bereits angeschaffte Waffen finanzieren. Auf einer Landstraße, auf der Timo Kählke mit seinem Auto unterwegs war, täuschten die schwer bewaffneten Täter eine Autopanne vor. Timo Kählke hielt an, um ihnen zu helfen und wurde von dem 18-jährigen Daniel L. mit den Worten „Auto her, oder ich leg dich um“ aufgefordert, sein Auto zu verlassen. Nachdem er sich weigerte, schoss Daniel L. auf ihn und schob seinen Körper auf den Beifahrersitz. Als die Täter auf der Fahrt merkten, dass Timo Kählke noch lebte, schossen sie erneut auf ihn. Danach verbrannten sie den Leichnam und das Auto in einem Waldstück.

Bundesgerichtshof bagatellisierte das Gefahrenpotential der Wehrsportsgruppe

Nachdem bei einer Razzia im Oktober 1992 bei Jens-Werner K. einhundertfünfzig Handgranaten, Maschinenpistolen, Feldausrüstung und neonazistisches Propagandamaterial gefunden wurden, begann am 10. Januar 1994 vor dem Landgericht Cottbus der Prozess wegen Mordes und illegalem Waffenbesitz gegen die vier Angeklagten. Der Haupttäter Daniel L. wurde wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die drei Mittäter erhielten Freiheitsstrafen zwischen drei und 15 Jahren.

Obwohl die Wehrsportgruppe „1. Werwolf-Jagdeinheit Senftenberg“, die sich selbst als Eliteeinheit versteht, von dem Cottbuser Oberstaatsanwalt Hans-Ulrich Pollender als „die gefährlichste rechtsextremistischste Gruppierung in Ostdeutschland“ bezeichnet wurde, stufte der Bundesgerichtshof sie nicht als kriminelle Vereinigung ein. Verharmlosend begründete er dies mit einem fehlenden eigenen Willen der Mitglieder. Stattdessen würden Bestand und Aktivitäten der Gruppe ausschließlich von der Führerfigur Jens-Werner K. abhängen. Außerdem hätten einige Beschuldigte lediglich ein „geradezu jugendtümliches Interesse am Hantieren mit selbstgebastelten Sprengkörpern“ gehabt.

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